Beschluss des Bundesrates
Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Januar 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.