Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Januar 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.