Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 17. Januar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das

Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 3. Januar 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 3. Januar 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 606/91 = AE-Nr. 912422,
Drucksache 760/97 = AE-Nr. 972896 und
Drucksache 108/98 = AE-Nr. 980346

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt

1. Hintergrund

1.1. Kreative Online-Inhalte

Durch die Verfügbarkeit und Verbreitung von Breitbandanschlüssen und die zunehmenden Möglichkeiten des Zugangs zu kreativen Inhalten und Diensten überall und zu jeder Zeit ergeben sich neue Herausforderungen und Chancen. Für die Verbraucher bedeutet dies neue Möglichkeiten, auf kreative Inhalte weltweiter Netze (z.B. des Internet) zuzugreifen und auf sie sogar Einfluss zu nehmen, sowohl von zu Hause als auch mittels mobiler Geräte.

Unternehmen wiederum haben die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und Inhalte anzubieten und neue Märkte zu erschließen.

Mit dem Aufkommen neuer Geräte, Netze und Dienste müssen Anbieter von Inhalten, Netzbetreiber, Rechteeinhaber, Verbraucher, Regierungen und unabhängige Regulierungsbehörden sich diesen Herausforderungen stellen. Erfolgreiche Antworten darauf werden der Schlüssel sein für Wachstum, Arbeitsplätze und Innovation in Europa.

Sie können am besten auf europäischer Ebene erarbeitet werden, denn die meisten dieser neuen Dienste sind darauf angewiesen, sowohl von den Größenvorteilen als auch von der kulturellen Vielfalt profitieren zu können, die der EU-Binnenmarkt bietet. Daher sollten EU-Maßnahmen darauf gerichtet sein, die rasche, effiziente Einführung neuer Dienste und entsprechender Geschäftsmodelle für die Schaffung und Verbreitung europäischer Online-Inhalte und -Kenntnisse zu fördern. In diesem Zusammenhang definiert die Kommission "kreative, online verbreitete Inhalte" wie folgt: Inhalte und Dienste wie audiovisuelle Online-Medien (Film, Fernsehen, Musik und Hörfunk), Online-Spiele, Online-Publikationen, Bildungsinhalte und von Nutzern selbst erzeugte Inhalte.

Gemäß den Ergebnissen der für die EU-25 durchgeführten Studie "Interactive content and convergence" [interaktive Inhalte und Konvergenz]1 werden sich die Einnahmen aus Online-Inhalten bis 2010 mehr als vervierfachen, von 1,8 Mrd. € im Jahr 2005 auf 8,3 Mrd. € im Jahr 2010. Online-Inhalte werden in einigen Branchen einen beträchtlichen Teil der Gesamteinnahmen ausmachen, bei Musik etwa 20 %, bei Videospielen etwa 33 %.

Durch die Ausweitung des Breitband-Internetzugangs und moderner Mobilfunknetze sowie die Massenverfügbarkeit digitaler Geräte können heute Online-Inhalte auf einem Markt von bisher ungekannter Größenordnung verbreitet werden. Die europäischen Verbraucher beschaffen sich zunehmend Filme, Musik, Nachrichten oder Spiele über verschiedene Netze und elektronische Geräte.

1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

Um weitere Möglichkeiten für die Unterstützung der Entwicklung von Online-Diensten mit kreativen Inhalten in Europa zu ermitteln, leitete die Kommission im Juli 2006 eine öffentliche Konsultation zu dem Thema "Online-Inhalte im Binnenmarkt" ein. Im Rahmen dieser Konsultation gingen über 175 schriftliche Beiträge äußerst unterschiedlicher Akteure ein2.

In einigen Beiträgen3 wird die Kommission aufgefordert, sich zurückzuhalten und nicht durch weitere Rechtsvorschriften verfrüht in einen erst entstehenden, sich rasch entwickelnden Markt einzugreifen, da sich dies gegenteilig auswirken könne. In anderen Beiträgen werden indes spezifische Änderungen des Rechtsrahmens gewünscht, z.B. in Fragen der Lizenzvergabe für Rechte an geistigem Eigentum, Privatkopieabgaben und Interoperabilität.

Viele Beiträge fordern die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Rechteinhabern und Verbrauchern bei Themen wie DRM-Systemen, Online-Inhalten und Online-Filmen zu fördern (auch durch Chartas oder Verhaltenskodizes).

Es gab mehrere Aufrufe zu finanzieller Unterstützung oder zur Förderung von Normen im Interesse der Interoperabilität der DRM-Systeme.

Die öffentliche Konsultation wurde durch die bereits genannte unabhängige Studie über "interaktive Inhalte und Konvergenz" ergänzt. Diese stützte sich auf eine breit angelegte Befragung der Akteure und gab einen Überblick über die Herausforderungen, die zur Förderung der neuen Inhaltsdienste in der EU zu bewältigen sind.

1.3. Zweck dieser Mitteilung

Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse und in Ergänzung zu den im Rahmen der i2010-Strategie bereits ergriffenen Initiativen plant die Kommission, weitere Maßnahmen einzuleiten die die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte fördern sollen.

Der Markt für kreative Online-Inhalte ist im Entstehen begriffen und die Entwicklung schreitet rasch voran. Dies erfordert einen zweifachen Ansatz, mit dem die bereits festgestellten Herausforderungen zügig angegangen und weitere Erörterungen einiger bestehender und bevorstehender Herausforderungen eingeleitet werden sollten. Daher wird mit dieser Mitteilung eine öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der Verabschiedung einer Empfehlung über kreative Online-Inhalte durch den Rat und das Europäische Parlament eingeleitet und es wird eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit der Beteiligten geschaffen (nachfolgend "Plattform für Online-Inhalte"), die die Arbeit an künftigen Herausforderungen aufnehmen soll.

In dieser Mitteilung werden bereits einige Herausforderungen angesprochen, die für die Verbreitung von Online-Inhaltsdiensten in Europa von grundlegender Bedeutung sind.

Weitere Initiativen der Kommission wie die Überprüfung der Binnenmarktstrategie und die Überprüfung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des Verbraucherschutzes, die Revision der Kabel- und Satellitenrichtlinie (93/83/EWG)4, der Bericht über die Anwendung der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (2001/29/EG)5, das in Vorbereitung befindliche Grünbuch der Kommission zum Urheberrecht in der Wissenswirtschaft, der Bericht über die Umsetzung der Empfehlung über die Wahrnehmung von Schutzrechten für Online-Musikdienste (2005/737/EG)6 und der bevorstehende zweite Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Zugangskontrolle (98/84/EG)7 bieten weitere Gelegenheiten zur Beschäftigung mit Herausforderungen im Zusammenhang mit kreativen Online-Inhalten.

2. Herausforderungen und Vorschläge

Die Herausforderungen, die sich aus der Online-Verbreitung kreativer Inhalte ergeben, sind beträchtlich und reichen von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe über attraktive Fakturierungssysteme bis zu Breitband- und Frequenzfragen. Der letztgenannte Punkt wird im Rahmen der Modernisierung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation behandelt, andere werden in jeweils angemessener Weise angegangen werden müssen.

Die Übertragung von Diensten für kreative Inhalte in den Online-Bereich ist ein Beispiel für einen bedeutenden Systemwechsel. Für die politisch Verantwortlichen ergeben sich daraus drei Zielsetzungen, damit dieser Wechsel optimal genutzt werden kann:

Angesichts der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der Studie über interaktive Inhalte und Konvergenz ist die Kommission der Ansicht, dass es vier wichtige bereichsübergreifende Herausforderungen gibt, die Maßnahmen auf EU-Ebene erfordern: Verfügbarkeit kreativer Inhalte, gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte, Interoperabilität und Transparenz von DRM-Systemen sowie legale Angebote und Piraterie8.

2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

Der Mangel an kreativen Inhalten für die Online-Verbreitung und das Fehlen einer aktiven Vergabe von Lizenzrechten für neue Plattformen behindern die Entwicklung von Diensten für Online-Inhalte nach wie vor beträchtlich. Da es sich bei dem Markt für Online-Inhalte um einen im Entstehen begriffenen Markt handelt, ist der Wert neuer Verbreitungsformen zuweilen noch nicht bekannt. Hieraus ergeben sich große Schwierigkeiten bei der Festlegung von Geschäftsbedingungen für die Online-Verwertung kreativer Inhalte. Die Rechteinhaber befürchten die Kontrolle zu verlieren, denn illegale Kopien im digitalen Umfeld haben sich als höchst schädlich erwiesen. Während legale Online-Angebote kreativer Inhalte allgemein als ein Mittel zur Eindämmung illegaler Kopien angesehen werden, ziehen es einige Rechteinhaber jedoch vor, bestehende Einkommensquellen zu schützen, anstatt Lizenzrechte für neue Plattformen zu vergeben. Die Lizenzvergabe für die Online-Nutzung wird auch durch die Möglichkeit von Konflikten mit bereits gewährten Rechten für Hauptnutzungsformen behindert.

Die meisten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Inhalten werden als einem entstehenden Markt innewohnend betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten innovative und kooperative Möglichkeiten finden werden, Online-Inhalte zu nutzen und die Bündelung, exklusive Gewährung oder Nichtnutzung von Medienrechten zu verhindern bzw. hier Abhilfe zu schaffen9. Entsprechend den Wünschen der Beteiligten plant die Kommission, im Rahmen der neuen Plattform für Online-Inhalte ihre Rolle als Vermittler auszubauen und Branchenvereinbarungen sowie Regelungen zu unterstützen, aus denen alle Seiten Nutzen ziehen.

Die Anwendung des Wettbewerbsrechts kann in einigen Fällen gegen Missbrauch im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Bündelung von Rechten helfen.

Ein weiterer Punkt betrifft die häufig hohen Transaktionskosten für die Abgeltung von Rechten. Ein besonders dringendes Problem ist das der "verwaisten Werke", zum Beispiel Bücher, Fotografien, Filmmaterial und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechteinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln oder aufzufinden sind)10. Die Bemühungen zur Identifizierung und Auffindung sind kostspielig und zeitaufwändig. Daher können verwaiste Werke häufig nicht genutzt werden und bringen auch dem (unbekannten oder nicht auffindbaren) Autor keinen finanziellen Gewinn. Sie sind daher sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich gesehen unproduktiv.

Die Probleme im Zusammenhang mit verwaisten Werken sind insbesondere Gegenstand der i2010-Initiative zu digitalen Bibliotheken, mit der das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas online zugänglich gemacht werden soll. In ihrer Empfehlung vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung11 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten dringend zur Schaffung von Mechanismen auf, die insbesondere die Verwendung verwaister Werke erleichtern. Die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 0612 unterstützten das Vorgehen der Kommission und hoben hervor, dass in einem grenzüberschreitenden Kontext die Wirksamkeit der einzelstaatlichen Maßnahmen für verwaiste Werke sichergestellt werden müsse. Dies ist auch eine der wichtigsten Empfehlungen des von der hochrangigen Expertengruppe für digitale Bibliotheken13 erstellten Berichts über Urheberrechtsfragen. Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung sowie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene genau prüfen.

2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

Eine weitere wichtige konvergenzbedingte Veränderung auf dem Markt ist die Möglichkeit für die Anbieter von Inhaltsdiensten, durch die Bereitstellung von Inhalten auf neuen europaweiten oder globalen Plattformen ein neues Publikum zu erreichen. Da Urheberrechte territorial gebunden sind, müssen Anbieter von Inhaltsdiensten sich für jeden Mitgliedstaat um das Recht bemühen, Inhalte dort zur Verfügung zu stellen. Die dabei anfallenden Kosten können dazu führen, dass eine große Mehrheit europäischer kultureller Werke außerhalb der jeweiligen nationalen Märkte nicht genutzt werden kann.

Im Online-Bereich ist es möglich, Inhaltsdienste im gesamten Binnenmarkt zur Verfügung zu stellen. Das Fehlen gebietsübergreifender Urheberrechtslizenzen erschwert jedoch die volle Nutzung des Binnenmarktpotenzials im Bereich der Online-Dienste.

Während die Rechteinhaber den möglichen Nutzen einer gebietsübergreifenden Lizenzierung beurteilen müssen, müssen die bestehenden Lizenzierungsmechanismen dahingehend verbessert werden, dass Verfahren zur gebietsübergreifenden Lizenzierung entwickelt werden können zum Beispiel durch die Förderung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt der Rechteverwaltung. Es ist darauf hinzuweisen, dass auf verschiedene Inhalte verschiedene Praktiken Anwendung finden.

Im Oktober 2005 veröffentlichte die Kommission für die Musikbranche eine Empfehlung über die Verwaltung von Musikrechten online, um für Online-Musikdienste die Einführung eines Systems gebietsübergreifender Urheberrechtslizenzen zu erleichtern. Mit der Empfehlung wird das Ziel verfolgt, die Gewährung gebietsübergreifender Lizenzen für die Nutzung von Musikwerken online zu erleichtern, indem das Recht der Rechteinhaber bestätigt wird die Verwaltung einzelner Rechte, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, für ein geografisches Gebiet ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl zu übertragen unabhängig vom Sitzstaat oder der Staatsangehörigkeit der Verwertungsgesellschaft und des Rechteinhabers. Die Kommission hat vor Kurzem alle betroffenen Akteure aufgefordert, sich zu ihren ersten Erfahrungen mit dieser Empfehlung und generell dazu zu äußern, wie sich die Online-Musikbranche seit ihrer Verabschiedung entwickelt hat.

Die Frage der gebietsübergreifenden Lizenzierung ist inzwischen für andere Branchen mit kreativen Inhalten, zum Beispiel für die audiovisuellen Medien, ebenfalls von Bedeutung. Die geplante Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird die Entwicklung grenzüberschreitender Abrufdienste erleichtern. Bisher gewähren jedoch im Bereich der audiovisuellen Medien zahlreiche Rechteinhaber Lizenzen immer noch nur für wenige Staaten und verlangsamen dadurch die Verfügbarkeit audiovisueller Werke in Video-on-Demand-Katalogen im Ausland. Die Entwicklung eines Systems, durch das die Rechteinhaber einen Anreiz erhielten, neben der Hauptlizenz eine zweite, gebietsübergreifende Lizenz zu gewähren ist eines der Themen, die in der öffentlichen Konsultation zur Vorbereitung des Vorschlags für eine Empfehlung zu behandeln wären, wie auch Diskussionsthema im Rahmen der Plattform für Online-Inhalte. Die Kommission plant ferner, eine unabhängige Studie zur Untersuchung der eventuellen wirtschaftlichen Folgen eines solchen Systems für europäische audiovisuelle Werke zu finanzieren.

2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte (DRM-Systeme)

Die Verbreitung legaler Dienste setzt voraus, dass das Problem der Piraterie digitaler Werke angegangen wird, indem man die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette verstärkt und attraktive Angebote und Geschäftsmodelle für die Verbreitung digitaler Inhalte entwickelt. DRM-Systeme sind in diesem Zusammenhang eine wichtige technologische Voraussetzung, denn sie ermöglichen es den Rechteinhabern, ihre Rechte im digitalen Umfeld durchzusetzen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die an die Nachfrage und die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst sind. Seit einiger Zeit jedoch werden DRM-Systeme und die entsprechenden technischen Schutzmaßnahmen zuweilen negativ wahrgenommen, als Technologien, die ausschließlich der Beschränkung des Kopierens und des Wettbewerbs dienen und die ursprünglichen Erwartungen von Nutzern und Unternehmen nicht erfüllen. Dies hat zu einer Situation geführt, in der sich bestimmte Marktteilnehmer für eine Online-Verbreitung von Inhalten ohne jeden Kopierschutz entscheiden. Diese Entwicklungen betreffen jedoch im Wesentlichen eine bestimmte Art von Inhalten und ein bestimmtes Geschäftsmodell, nämlich das Herunterladen von Musikdateien gegen Bezahlung. Technologien, die die Verwaltung von Rechten im Online-Bereich ermöglichen könnten eine Schlüsselvoraussetzung für die Digitalisierung der Inhaltsbranche und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle sein, insbesondere im Zusammenhang mit hochwertigen Inhalten.

Der Wechsel in eine DRM-geschützte Umgebung führt für Bürger und Verbraucher in Europa zu einem großen Paradigmenwechsel. Die durch Lizenzvereinbarungen geregelte und durch technische Vorkehrungen durchgesetzte Nutzung ergänzt nun die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die gesetzlich geregelt ist. Als Ergebnis sehen sich die Verbraucher immer häufiger komplexen vertraglichen Bestimmungen gegenüber, wenn sie online Musik, Filme oder sonstige kreative Inhalte erwerben, und sind sich nicht immer vollständig im Klaren über die geltenden Nutzungsbeschränkungen oder die Verwendung ihrer persönlichen Daten. Dies wird als eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Nutzerinteressen wahrgenommen, die das bestehende Gleichgewicht zwischen den Rechten von Urheberrechtsinhabern und den Nutzerinteressen aufs Spiel setzt. Während in den vergangenen Jahren zahlreiche DRM-geschützte Inhaltsdienste eingeführt wurden, haben die Beteiligten immer stärkere Bedenken, dass durch die fehlende Interoperabilität, Standardisierung und plattformübergreifende Eignung der DRM-Systeme Situationen entstehen könnten, die einer Zugangskontrolle gleichkommen. Damit die Zukunft dieser Technologie als Basistechnologie nicht gefährdet wird muss in jedem Fall das Problem der Interoperabilität gelöst werden.

Eine verbesserte Interoperabilität der DRM-Systeme würde die Intensität des Wettbewerbs und die Verbraucherakzeptanz verbessern, die eine Voraussetzung für die Generalisierung der Online-Verbreitung kreativer Inhalte sind. Für die Verbraucher bedeutet DRM-Interoperabilität, dass sie mit unterschiedlichen Geräten den gleichen Online-Abruf-Dienst nutzen können. Für die Produzenten oder Zusammensteller von Inhalten bedeutet Interoperabilität, dass sie nicht auf einen Distributionskanal angewiesen sind, der eine Kontrolle über den Marktzugang ausübt. Für die Geräte- und IKT-Entwickler bedeutet Interoperabilität, dass ihre Produkte für verschiedene Inhaltsdienste verwendet werden können14.

Da lang andauernde Diskussionen der Akteure bisher nicht zur Anwendung interoperabler DRM-Lösungen geführt haben, muss in jedem Fall ein Rahmen festgelegt werden für die Transparenz von DRM-Systemen bezüglich Interoperabilität, indem sichergestellt wird, dass der Verbraucher angemessene Informationen über Nutzungsbeschränkungen und Interoperabilität erhält. Ein korrektes und leicht verständliches Kennzeichnungssystem für Interoperabilität und Nutzungsbeschränkungen für die Verbraucher, anhand dessen sie eine fundierte Wahl treffen können, wird dem Schutz der Rechte der Bürger dienen und eine solide Grundlage für eine breitere Verfügbarkeit von Online-Inhalten bilden.

2.4. Legale Angebote und Piraterie

Die Musik- und Filmindustrie hat den Standpunkt geäußert, dass die Kommission bereit sein sollte gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Interesse der Öffentlichkeit an einem angemessenen Datenschutzniveau mit anderen wichtigen ordnungspolitischen Zielen in Einklang gebracht wird, etwa mit der Notwendigkeit, illegale Aktivitäten zu unterbinden und die Rechte und Freiheiten Dritter zu schützen.

Piraterie und nicht autorisiertes Bereitstellen und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte sind nach wie vor ein zentrales Problem. Die Bekämpfung der Online-Piraterie umfasst mehrere sich ergänzende Elemente:

Erziehungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Bedeutung des Urheberrechts für die Verfügbarkeit von Inhalten werden allgemein als ein gutes Mittel im Kampf gegen Piraterie angesehen.

Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie. Anhang I des kürzlich verabschiedeten Legislativvorschlags zur Reform der Genehmigungsrichtlinie verweist auf die Einhaltung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht (2001/29/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG)15. Darüber hinaus sieht Artikel 20 Absatz 6 des Legislativvorschlags zur Änderung der Universaldienstrichtlinie vor, dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen16.

In Frankreich wurde am 23. November 2007 eine Vereinbarung17 zwischen Musik- und Filmproduzenten, Internet-Diensteanbietern und der Regierung unterzeichnet. Im Rahmen dieser Vereinbarung plant Frankreich die Einrichtung einer neuen Internet-Behörde mit der Befugnis, den Zugang zum Internet für diejenigen zu auszusetzen oder zu kappen, die illegal Dateien nutzen.

Es erscheint in der Tat angemessen, Kooperationsverfahren ("Verhaltenskodex") zwischen Zugangs-/Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anzuregen, um ein breites Angebot attraktiver Online-Inhalte, verbraucherfreundliche Online-Dienste, einen angemessenen Schutz urheberrechtlich geschützter Werke, Aufklärung/Information über die Bedeutung des Urheberrechts für die Verfügbarkeit von Inhalten und eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Piraterie bzw. der nicht autorisierten Weitergabe von Dateien sicherzustellen.

3. Fazit

Während die Überprüfung der Richtlinien, die die Verbreitung von Inhalten betreffen, wie die Kabel- und Satellitenrichtlinie, die Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 und die Richtlinie über die Zugangskontrolle noch läuft, wird mit dieser Mitteilung ein Prozess eingeleitet um die bereits ermittelten und dringlichsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Online-Verbreitung kreativer Inhalte zu bewältigen. Die Kommission möchte gerne die in dieser Mitteilung genannten Herausforderungen auf zweierlei Weise angehen:

Anhang
Kreative Online-Inhalte - Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte

Gebietsübergreifende Lizenzierung

Legale Angebote und Piraterie

Übermitteln Sie bitte Ihre Beiträge in elektronischer Form bis zum 029/02/2008. Alle Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht, sofern dem nicht widersprochen wird. Ist ein Beitrag vertraulich zu behandeln, sollte dies auf der ersten Seite oben angezeigt werden. Anschreiben sind als separate Dateien beizufügen. Sollte Ihre Stellungnahme länger als vier Seiten sein, fügen Sie bitte eine Zusammenfassung bei. Alle Stellungnahmen sind an das E-Mail-Postfach des Referats Audiovisuelle Politik und Medienpolitik der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien zu richten: avpolicy@ec.europa.eu.