Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - Antrag des Landes Berlin -

966. Sitzung des Bundesrates am 23. März 2018

A

Der federführende Gesundheitsausschuss (G) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 4 Satz 1

In Nummer 4 Satz 1 sind nach dem Wort "Krankenhäuser" die Wörter "unabhängig von der Trägerschaft" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber Plenum):

Teile der Gesundheitsversorgung, insbesondere im Bereich der Maximalversorgung und damit im Bereich der komplexen, pflegeintensiven Behandlungsfälle, werden durch die Universitätskliniken erbracht. In der vorgeschlagenen Beschlussfassung wird noch keine Festlegung getroffen, auf welcher Grundlage und in welcher Struktur die Refinanzierung des entstehenden Personalaufwandes erfolgen soll. Durch die ergänzte Formulierung soll festgelegt werden, dass auch die ohnehin unter großem wirtschaftlichem Druck stehenden Universitätskliniken nicht zusätzlich belastet werden.

2. Zu Nummer 6 (Satz 2 - neu -)

Der Nummer 6 ist folgender Satz anzufügen:

"Zur Finanzierung sind die Sachleistungen der Pflegeversicherung kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen."

Als Folgeänderung ist der Begründung folgender Absatz anzufügen:

"Bei unveränderten Pflegeversicherungsleistungen treffen die finanziellen Folgen einer Personalverbesserung alleine die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Um dem entgegenzuwirken, sind die Leistungen der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung anzupassen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der gebotenen Einführung von gesetzlichen Personalschlüsseln für stationäre Pflegeeinrichtungen nach SGB XI sicherzustellen, dass die Sachleistungen der Pflegeversicherung an die Entwicklung der Personalschlüssel angepasst werden, damit die finanziellen Auswirkungen dieser Verbesserung nicht alleine von den Pflegebedürftigen zu tragen ist.

3. Zu Nummer 8 - neu - und Nummer 9 - neu -

Folgende Nummern sind anzufügen:

"8. Der Bundesrat sieht es für erforderlich an, dass die Einführung und Umsetzung von Personaluntergrenzen nicht zu Versorgungslücken und -engpässen - insbesondere im ländlichen Raum - führen.

[4.] [9. Der Bundesrat sieht Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung zu ergreifen, damit Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden können.]"

Als Folgeänderung ist der Begründung folgender Absatz anzufügen:

"Bereits heute gibt es einen Fachkräftemangel in der Pflege. Allein durch die Einführung von Personaluntergrenzen wird daher die Situation in der Pflege nicht verbessert werden können. Daher muss die Einführung von verpflichtenden Personaluntergrenzen durch weitere Maßnahmen begleitet werden, um zum einen negative Folgen für die Versorgungssituation zu verhindern und zum anderen mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Verpflichtende Personaluntergrenzen können - auch wenn das Personal vollständig refinanziert wird - sehr schnell negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben, wenn weiterhin nicht ausreichend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen."

B

5. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.