Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung
(Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)

mit folgenden Maßgaben, im übrigen unverändert angenommen:



I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

"Artikel 2a Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung".


II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

"Artikel 2a
Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung

V. Artikel 8 wird wie folgt geändert: