Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 148. Sitzung am 16. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4537 - den vom Bundesrat eingebrachten

in der beigefügten Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

In § 115 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. 1 S. 581, 2088, 1977 1 S. 436), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden dem Absatz 1 folgende Sätze angefügt:

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.