Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.