Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) COM (2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12

895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wie folgt Stellung zu nehmen:

B

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2 - Begrenzung und Klarstellung des sachlichen Anwendungsbereichs

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Infolge der Zusammenlegung von Arbeitsgruppen des Rates der EU wird in der Arbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz" nicht nur der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Richtlinie) beraten, sondern auch der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung). Folglich beziehen sich die Beratungen nicht nur auf den polizeilichen Bereich, sondern auch auf das allgemeine Datenschutzrecht.

Der Bundesrat hat Herrn LKD Bernd Christ, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Ländervertreter in dieser Arbeitsgruppe benannt. Nordrhein-Westfalen nimmt daher die Interessen der Länder in den Beratungen zum polizeilichen Datenschutz wahr. Im Hinblick auf den allgemeinen Datenschutz wären die Länderinteressen daher in der Ratsarbeitsgruppe nicht repräsentiert. Es empfiehlt sich daher, dass der Bundesrat begrenzt auf die Beratungen zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung einen weiteren Bundesratsbeauftragten benennt.

Direktzuleitung der Stellungnahme