Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 21. Dezember 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 14. Dezember 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Die Mitteilung erscheint auf Verlangen des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2006 gemäß § 45a GOBR als Drucksache des Bundesrates.


Hinweis: vgl.
Drucksache 137/05 (PDF) = AE-Nr. 050456 und AE-Nr. 053551

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung Ein Aktionsprogramm (Text mit Bedeutung für den EWR)

Die Europäer legen großen Wert auf Lebensqualität. Sie wollen Wohlstand, eine saubere Umwelt, Gesundheit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Und sie wollen dies nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder und Enkelkinder. In einer sich rasch verändernden Welt - einer Welt, in der die Schnelligkeit des Wandels die Fähigkeit der Wirtschaft, des Sozialgefüges und der Natur, sich Veränderungen anzupassen, auf eine schwere Probe stellen kann - muss sich Europa modernisieren und an der Spitze des Wandels halten. Die Herausforderung besteht darin, eine Dynamik aufrechtzuerhalten, in der sich wirtschaftliches Wachstum, soziale Sicherheit und Umweltschutz wechselseitig verstärken.

Der Europäische Rat erkannte auf seiner Tagung in Göteborg 2001 diese Herausforderung und die Unabdingbarkeit von Veränderungen mit der Annahme der Strategie für nachhaltige Entwicklung an, die anlässlich des Europäischen Rates in Barcelona 2002 durch eine internationale Dimension ergänzt wurde. Der Europäische Rat bekräftigte die Grundsätze und Ziele der nachhaltigen Entwicklung - wirtschaftlicher Wohlstand, soziale Gerechtigkeit,

Umweltschutz und internationale Verantwortung - auf seiner Tagung im Juni 2005, auf der die Leitprinzipien für die nachhaltige Entwicklung angenommen wurden; ebenso standen sie im Mittelpunkt der Gespräche der europäischen Staats- und Regierungschefs in Hampton Court im Oktober 2005.

Europa hat bei der Umsetzung dieser Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung einen guten Anfang gemacht. Wichtige Initiativen wurden im Rahmen des erneuerten Lissabon-Prozesses im sozialen Bereich und im Umweltschutz ergriffen. Allerdings macht der rasche Wandel verstärkte Anstrengungen erforderlich, um Europa auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung zu halten. Mit einem verstärkten Engagement für Wachstum und Arbeitsplätze, kombiniert mit der Entschlossenheit, das soziale und das natürliche Erbe Europas zu erhalten, Wissen zu nutzen, Innovation zu fördern, die Entwicklung der Politiken auf integrierte Weise voranzutreiben und die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen, können wir es schaffen. Die Anstrengungen müssen allerdings intensiviert werden.

Die Regierungen werden stets ein wichtiger Teil der Lösung sein: Sie legen den Rahmen fest, in dem Bürger und Unternehmen Entscheidungen treffen. Doch bei der nachhaltigen Entwicklung darf es nicht nur darum gehen, was die Regierungen tun können. Alle Interessengruppen, insbesondere Unternehmen und Bürger, müssen in die Lage versetzt und ermutigt werden, neue und innovative Wege zu finden, um die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen. Europa kann all diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen und hat seine Entschlossenheit bewiesen, mit internationalen Partnern in globalen Fragen mit Blick auf die globalen Erfordernisse zusammenzuarbeiten.

1. EIN Aktionsrahmen

Nachhaltige Entwicklung ist das übergeordnete langfristige Ziel der Europäischen Union, wie schon im Vertrag dargelegt. Der Europäische Rat legte 2001 eine Strategie fest, um diesem Ziel näher zu kommen. Seither werden diese Absichten in konkrete politische Initiativen umgesetzt die vor Ort positive Ergebnisse zeitigen.

Der Handlungsrahmen ist abgesteckt. Auf wirtschaftlicher Seite ist die überarbeitete Strategie von Lissabon der Motor für Wachstum und Beschäftigung. Sie hilft der EU, sich an die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs und einer alternden Bevölkerung anzupassen.

Eine stärkere europäische Wirtschaft ist entscheidend für die nachhaltige Entwicklung und bildet einen festen Bestandteil dieser Entwicklung; sie trägt dazu bei, dass Mittel für entsprechende Investitionen etwa in eine sauberere Umwelt, bessere Bildung und Gesundheitsversorgung sowie in den Sozialschutz bereitstehen. Zugleich sind die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine Stärkung der sozialen Gerechtigkeit entscheidend für unseren wirtschaftlichen Erfolg.

Die EU erkennt diese Zusammenhänge an und nutzt die einander wechselseitig stärkenden Elemente der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Die Kommission führt mittlerweile für alle wichtigen politischen Vorschläge eine Folgenabschätzung durch, bei der auch der Beitrag zur Nachhaltigkeit bewertet wird. Die Reform der Agrar- und Fischereipolitik, die Intensivierung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Modernisierung der Kohäsionspolitik sind Ausdruck dieser Verpflichtung zu integrierter Politikgestaltung. Die EU hat einen politischen Rahmen geschaffen für die Bekämpfung des Klimawandels, unter anderem ein ehrgeiziges System für den Handel mit CO₂-Emissionen, um Industrieunternehmen die Verringerung ihrer Emissionen zu möglichst geringen Kosten zu erleichtern.

Mehrere bereichsübergreifende und thematische Strategien und Aktionspläne wurden verabschiedet1, oft mit spezifischen Zielen und Zwischenzielen. Dazu gehören gemeinsame Bemühungen in einem breiten Spektrum von Bereichen, beispielsweise zur Verbesserung der Sicherheit, zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, zur Förderung der sozialen Eingliederung, zur Verstärkung der Kohäsion, zur Bewahrung der Artenvielfalt, zur Steigerung der Boden-, Wasser- und Luftqualität. Auch die Mitgliedstaaten sowie lokale und regionale Behörden haben in allen Bereichen gehandelt, beispielsweise im Kampf gegen soziale Ausgrenzung, bei der Vorbereitung auf den Umgang mit einer alternden Gesellschaft, bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und bei der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs2.

Im vorliegenden Dokument werden diese Leistungen berücksichtigt und weitere konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre festlegt. Es ist die Quintessenz eines Überprüfungsprozesses, der Anfang 2005 eingeleitet wurde und drei eng miteinander verknüpfte Elemente enthält, die ein Gesamtpaket bilden:

Die Kommission hat beim Schnüren dieses Pakets Rat und Parlament, Mitgliedstaaten, NRO, Bürger und Interessengruppen ausführlich konsultiert und angehört3. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Dialogs sind, dass die überarbeitete Strategie eine klarere Ausrichtung, eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten, umfassendere Verantwortung und breitere Unterstützung, eine stärkere Einbeziehung der internationalen Dimension und eine wirksamere Umsetzung und Überwachung braucht.

Ziel der Überprüfung ist es nicht, die Strategie für nachhaltige Entwicklung zu ersetzen, sondern sie weiterzuentwickeln. Es geht darum, die Verbindungen zwischen den europäischen politischen Initiativen zu nutzen und Tradeoffs zu bewerten, um die Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen. Diese Mitteilung umfasst:

2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen

Diese Mitteilung beleuchtet eine Reihe von Schlüsselaspekten, für die ein starker Impuls auf höchster politischer Ebene erforderlich ist, um die Öffentlichkeit einzubeziehen, den Entscheidungsprozess und das Handeln auf allen Ebenen zu beschleunigen, "ganzheitliches"

Denken zu fördern und die Akzeptanz für neue und bessere Ideen zu erhöhen. Dabei wird die Notwendigkeit anerkannt, die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und es werden Vorschläge formuliert, wie dies geschehen kann.

Wenn es dann um spezifische Fragen geht, muss eine Reihe von bereichsübergreifenden Faktoren berücksichtigt werden. Trends sind miteinander verknüpft, weshalb es notwendig ist, sektorale Politiken in einem größeren Zusammenhang, einem integrierten Rahmen zu prüfen. Die Bekämpfung des Klimawandels ist beispielsweise ist eine vielschichtige Angelegenheit, wobei der Energie- und der Verkehrspolitik eine Schlüsselrolle bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen zukommt. Der Klimawandel hat soziale Auswirkungen, beispielsweise weil von Klimaextremen, verbunden etwa mit Überschwemmungen oder Trockenheit, häufig die schwächsten Regionen und Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Europa nutzt bereits die positiven Zusammenhänge zwischen verschiedenen Politikbereichen. Bei Maßnahmen zur nachhaltigen Energienutzung werden auch die verbesserte Sicherheit der Energieversorgung, die Abmilderung des Klimawandels, die Verringerung der lokalen Luftverschmutzung, die Milderung der Armut und die Verbesserung der Sicherheit bei gleichzeitiger Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und der lokalen Entwicklung mitberücksichtigt.

Wirksame Maßnahmen erfordern internationale Zusammenarbeit und Solidarität. Die EU engagiert sich im Kampf gegen die Armut in Entwicklungsländern und arbeitet eng mit den Vereinten Nationen bei der Realisierung der Milleniumsentwicklungsziele zusammen. Sie ist an einer Reihe multilateraler Aktionen beteiligt, beispielsweise arbeitet sie mit anderen zusammen um den Verpflichtungen in den Bereichen Artenvielfalt, Fischbestände, Energie und Wasser, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vereinbart wurden, oder bei der Bekämpfung des Klimawandels nachzukommen. Die EU wird ihren Einfluss nutzen, um mehr Länder für eine ambitionierte Agenda zur nachhaltigen Entwicklung zu gewinnen. Sie wird außerdem ihre eigenen Instrumente wie Handels- und Kooperationsvereinbarungen nutzen um den Wandel voranzutreiben, und sie wird die internationale Dimension in die Konzeption ihrer Innenpolitik einbeziehen.

Die EU und die Mitgliedstaaten müssen weiterhin in Forschung und Technologie investieren, damit neue kostengünstige und ressourcenschonende Produktions- und Verbrauchsmethoden entwickelt werden können. Durch Nutzung neuer Technologien - von Informations- und Kommunikationstechnologien, alternativen Energiequellen, Produkten und Prozessen mit geringer Umweltauswirkung, neuen Treibstoffen und Technologien im Verkehrsbereich - kann Europa den Durchbruch hin zu einem ressourcenschonenden Wirtschaften schaffen, das das Potential zur Förderung des Wachstums in einem nachhaltigen Rahmen in sich trägt.

Der Bildung kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, die Veränderungen, die zur nachhaltigen Entwicklung gehören, zu erleichtern. Sie stellt sicher, dass die Menschen die Fähigkeit zur Anpassung an den globalen Wandel erlangen, dass Wissen allgemein verbreitet wird und dass alle Betroffenen in den Wandel einbezogen werden.

2.1. Klimawandel und saubere Energien

Der Klimawandel ist eine Tatsache. Er kann nicht verhindert, aber er kann in akzeptablen Grenzen gehalten und die negativen Folgen können deutlich abgemildert werden. Es handelt sich um ein globales Problem, das nach globalen Lösungen ruft. Verstärkte Anstrengungen sind nötig, um die Emission von Treibhausgasen nicht nur in der EU, sondern auch in anderen wichtigen Verursacherländern und Schwellenländern zu verringern. Wesentlich ist auch, dass sich die EU auf den Klimawandel einstellt und insbesondere den Entwicklungsländern dabei hilft sich ebenfalls darauf einzustellen.

Die notwendigen Änderungen betreffen einige Gruppen, Sektoren und Länder stärker als andere. Wichtig ist es, Mechanismen zu entwickeln, um den am stärksten Betroffenen zu helfen und alle internationalen Partner zu motivieren, eine aktive Politik zum Klimawandel zu betreiben.

Die Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels bietet zahlreiche soziale und wirtschaftliche Chancen und hilft mit, andere Tendenzen abzufedern, die der Nachhaltigkeit zuwiderlaufen. Veränderungen im Energiekonsum könnten beispielsweise der EU Einsparungen von mindestens 20 % der derzeitigen Energiekosten bringen - eine Reduzierung, die dem kombinierten Energieverbrauch von Deutschland und Finnland entspricht. Die EU verfügt über eine Vielfalt erneuerbarer Energiequellen - Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Gezeiten, Wasserkraft, geothermische Energie - und über die Technologien, diese Quellen zu nutzen, um damit einen viel größeren Teil ihres Wärme-, Strom- und Treibstoffbedarfs zu decken.

Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels und zur Nutzung des eigenen Potenzials der EU für Effizienz und erneuerbare Energien zahlreiche, über die offensichtlichen wirtschaftlichen Vorteile hinausgehende, positive Sekundäreffekte haben - höhere Versorgungssicherheit, geringere Emission anderer Schadstoffe, lokale Entwicklung und hochwertige Arbeitsplätze. Auch hilft dies der EU, ihre führende Position bei innovativen Technologien in einer Zeit zu halten, da sich der Wettbewerb auf diesen Gebieten verschärft.

Außerdem befindet sich die EU in einer guten Position, um Entwicklungsländern zu helfen, Wirtschaftswachstum mit umweltfreundlichen Technologien zu erreichen, beispielsweise durch den " "" Clean Development Mechanism" nach dem Kyoto-Protokoll, der den Transfer dieser Technologien in Entwicklungsländer ermöglicht. Das Potenzial ist da. Es muss nur genutzt werden.

Leitaktionen:

2.2. Gesundheit

Gesundheit ist ein globales Thema. Krankheiten breiten sich rasch über ganze Kontinente aus.

Europa muss seine Fähigkeit ausbauen, grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen. Die Anstrengungen der EU müssen durch wirksame Maßnahmen in den Nachbarländern und global ergänzt werden. Die Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen erfordert eine rasche und wirksame Reaktion sowie funktionierende Gesundheitssysteme, ein solides Management und technische und infrastrukturelle Kapazitäten. Mangelnde Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats könnte die gesamte EU in Gefahr bringen. Der Ausgleich von Diskrepanzen im Gesundheitsbereich innerhalb der EU ist daher entscheidend.

Die EU hat auch die Verpflichtung, internationale Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge zu unterstützen. Derzeit sind weltweit 40 Millionen Menschen an HIV/Aids erkrankt. 24 Millionen Menschen sind daran gestorben, davon 5 Millionen Kinder.

An Malaria sterben jährlich mehr als eine Million Menschen - meist Kinder im Afrika südlich der Sahara. Die Zunahme von antibiotikaresistenten Bakterienstämmen bleibt ein ernstes Problem.

Gesundheitsschutz und Seuchenprävention (durch Befassung mit Gesundheitsdeterminanten auf der entsprechenden Ebene) reduzieren langfristig die wirtschaftliche und soziale Belastung durch Krankheiten. Und bessere Kenntnisse über die Wirkung von Schadstoffen auf die Gesundheit erleichtert präventive und planerische Maßnahmen.

Leitaktionen:

EU und Mitgliedstaaten sollten:

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

Bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU geht es nicht alleine darum niedrige Einkommen anzuheben. Es geht um einen besseren Zugang zu Beschäftigung, zu Wohnung, Mobilität, Gesundheitsfürsorge, Kommunikation und Information und vor allem zu allgemeiner und beruflicher Bildung. Ein signifikanter Teil der EU-Bevölkerung (15 %) ist von Armut bedroht. Kinderarmut ist besonders beunruhigend.

Wie bereits auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court diskutiert bedarf der Kampf gegen soziale Ausgrenzung besonderer Aufmerksamkeit.

Die EU steht aufgrund der Überalterung ihrer Gesellschaft nicht nur vor wirtschaftlichen, sondern auch vor gravierenden sozialen Herausforderungen. Die Überalterung der Bevölkerung wird sich bis 2040 noch beschleunigen, einhergehend mit einem Rückgang der Fertilitätsrate, wodurch sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weiter verringern wird.

Geringere Fertilitätsraten und steigende Lebenserwartung könnten sogar dazu führen, dass 2050 für jeden Rentner zwei Personen im erwerbsfähigen Alter aufkommen müssen, gegenüber vier heutzutage. Diese Tendenzen könnten auch zu einer Verringerung der Wachstumsraten führen.

Die Regierungen müssen die europäische Wirtschaft und Gesellschaft auf die Folgen der Überalterung in vielen unserer Länder vorbereiten. Produktivität und Erwerbsbeteiligung vor allem von älteren Arbeitnehmern und Frauen müssen gefördert werden, damit wir unsere Fähigkeit zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum bewahren können. Die Modernisierung der Sozialschutzsysteme in Europa, insbesondere in den Bereichen Rente und Langzeitpflege, ist ein Schlüssel zur Förderung eines aktiven Alterns bei guter Gesundheit. Es ist eine familienfreundlichere Politik erforderlich, die die Faktoren beseitigt, die die Menschen davon abhalten die gewünschte Zahl von Kindern zu haben, Ein wirksames Management der Migrationsströme, einschließlich der aktiven Integration von Migranten und ihren Familien, ist ebenfalls wesentlich. Dies macht auch die Notwendigkeit deutlich, mehr und besser in Humankapital zu investieren, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer über den gesamte Lebenszyklus erhalten werden muss. Dazu gehört die Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen durch die Mitgliedstaaten.

Leitaktionen:

2.4. Management der natürlichen Ressourcen

Wir sind in hohem Maße von natürlichen Ressourcen - Rohstoffe, Lebensmittel, Energie und landwirtschaftliche Nutzfläche - und von natürlichen Prozessen abhängig, die die steigenden Abfallmengen einer wachsenden Weltbevölkerung (heute rund sechs Milliarden Menschen) " "" absorbieren" müssen. Aus der Millenium-Ökosystem-Bewertung, die die UN 2005 vornahm, geht hervor, dass sich zwei Drittel der Funktionen des Ökosystems, von denen die Menschheit abhängig ist, im Niedergang befinden. In Europa hat die Belastung der natürlichen Umwelt seit Anfang der 60er Jahre um fast 70 % zugenommen. Die Europäer beanspruchen Schätzungen zufolge aufgrund ihrer Lebensweise durchschnittlich 4,9 Hektar Nutzfläche pro Person (gegenüber 9,5 Hektar in den USA und 1,5 in China), während der globale Durchschnitt bei 1,8 Hektar liegt.

Bestimmte Muster der Land- und Seenutzung haben zur erhöhtem Verkehrsaufkommen, Energieverbrauch und Verschmutzung geführt, zu erhöhtem Risiko durch Überschwemmung und Verlust von Landschaften, Lebensräumen und biologischer Vielfalt5. Globale Muster der Ressourcennutzung sind besorgniserregend, da sie die Regenerationsfähigkeit des Planeten und die Funktionen des Ökosystems beeinträchtigt. Der Verlust an biologischer Vielfalt, teilweise durch den Klimawandel verursacht, hat wirtschaftliche Auswirkungen, unter anderem für die Touristik und für Sektoren, die auf bestimmte Funktionen des Ökosystems (Pollenflug, Fruchtbarkeit des Bodens, Verfügbarkeit und Qualität von Wasser) angewiesen sind oder auch für andere Sektoren, die biologische Daten als Innovationsquelle nutzen.

Indem sie aktiv innovative Lösungen für das Management natürlicher Ressourcen sucht, kann die EU eine ressourceneffizientere Wirtschaft fördern und sich so eine Position als führende Wirtschaftsmacht in ökoeffizienten Technologien sichern. Zunehmend wächst auch das Bewusstsein - und nicht nur bei den Unternehmen - für Skalenvorteile durch Investitionen in Ökoinnovation. Der Markt für nachhaltige Produkte und Prozesse muss wachsen, um die steigende Nachfrage einer rasch zunehmenden globalen " "" Mittelklasse" nach Konsumgütern und Dienstleistungen wie auch nach ökologischer Qualität zu befriedigen. Ein koordiniertes Vorgehen, dass die Notwendigkeit eines Übergangs zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern vorwegnimmt, wird Europa einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die Regierungen sind entscheidend an der Sicherung des Erfolgs beteiligt, sie müssen einen verlässlichen langfristigen Regelungsrahmen bieten, der Ökoinnovation belohnt und Unternehmen fördert, die sich um eine nachhaltige Arbeitsweise bemühen. Behörden verfügen über die nötige Kaufkraft, um die notwendige Dynamik für einen Wandel zu schaffen. In der EU kaufen beispielsweise öffentliche Stellen (Gebietskörperschaften, Schulen, Krankenhäuser) jährlich für 1 600 Mrd. Euro - das sind 16 % des BIP - Waren und Dienstleistungen. Damit lässt sich die kritische Masse schaffen, die für den Markterfolg nachhaltiger Technologien notwendig ist.

Leitaktionen:

2.5. Nachhaltiger Verkehr

Die Verfügbarkeit erschwinglicher Verkehrsmittel kommt allen zugute. Aber wir alle leiden auch unter den negativen Folgen wie Verkehrsüberlastung, Gesundheitsbeeinträchtigungen und Umweltschäden. Mit dem Wirtschaftswachstum nimmt auch der Verkehrsbedarf zu.

Hohe Zuwachsraten bedeuten, dass trotz deutlicher Verbesserungen der Energieeffizienz von Fahrzeugen die negativen Folgen zunehmen; die aktuellen Tendenzen sind nicht nachhaltig.

Die Vorteile der Mobilität lassen sich mit weitaus geringeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten erreichen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Verringerung des Verkehrsbedarf (etwa durch Änderungen in der Landnutzung, Förderung von " "" Telecommuting" und Videokonferenzen), bessere Nutzung von Infrastruktur und Fahrzeugen, Wechsel des Verkehrsmittels - also etwa Verlagerung von der Straße auf die Schiene - , Erledigung kurzer Weg mit dem Fahrrad oder zu Fuß, Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs, Einsatz sauberer Fahrzeuge und Entwicklung von Alternativen wie Biokraftstoffen und Wasserstoffantrieb.

Die Vorteile eines nachhaltigeren Verkehrs sind vielfältig und erheblich: die Reduzierung von Verkehrsüberlastungen bringt Kostensenkungen für Unternehmen, Zeitersparnisse für alle und verbesserten Zugang zu regionaler und lokaler Entwicklung, Abmilderung des Klimawandels und der Folgen für die biologische Vielfalt, Stärkung der Energieversorgungssicherheit durch Reduzierung der Abhängigkeit vom Öl mit sich; außerdem auch die Verbesserung der lokalen Umwelt und eine Verminderung der Gesundheitsbeeinträchtigungen insbesondere in Ballungsgebieten.

Leitaktionen:

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

Die globalen Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung sind miteinander verknüpft. Armut, Umweltschäden und Konflikte bilden einen Teufelskreis. Über eine Milliarde Menschen müssen mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen, 2,7 Milliarden mit weniger als zwei Dollar. 2,6 Milliarden Menschen - mehr als 40 % der Weltbevölkerung - haben keine sanitäre Grundversorgung, über eine Milliarde ist nach wie vor auf unsichere Trinkwasserquellen angewiesen. Armut und Ungleichheit sind nicht nur ungerecht, sie stellen auch eine Bedrohung der weltweiten Entwicklung und langfristig von Wohlstand, Frieden und Sicherheit dar. Globalisierung bedeutet, dass unser kollektiver Wohlstand und unsere Sicherheit entscheidend von Erfolgen bei der Bekämpfung der Armut abhängen.

Ein integriertes Handeln der EU ist auf allen Ebenen - bilateral und multilateral - notwendig.

Die EU bekräftigte ihre Verpflichtung auf die globale nachhaltige Entwicklung auf dem UN-Weltgipfel im September 2005: Umsetzung von Maßnahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Hinarbeiten auf die Millenium-Entwicklungsziele und Verfolgung der Doha-Entwicklungsagenda. Um der globalen Herausforderungen gerecht zu werden, muss die EU sicherstellen dass Innen- und Außenpolitik gut ineinandergreifen, um eine optimale Wirkung zu erreichen.

Die EU beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Tilgung der Armut an vorderster Front. Sie stellt mehr als die Hälfte der weltweiten Hilfe bereit und hat sich verpflichtet ihre Hilfsleistungen qualitativ und quantitativ auszuweiten. Kürzlich wurde ein " "" Europäischer Konsens zur Entwicklung" angenommen, der eine gemeinsame Vision für die Entwicklung und die entsprechenden Mittel beschreibt.

Leitaktionen:

3. Ergebnisse

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

Es besteht die Notwendigkeit von Überwachung und Follow-up. Dies lässt sich ohne neue Verfahren oder zusätzliche Bürokratie bewerkstelligen. Dies umfasst:

Sämtliche Mitgliedstaaten haben eigene Strategien für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet oder stehen kurz vor der Fertigstellung; viele berichten regelmäßig über ihre Fortschritte. Die Möglichkeit, voneinander zu lernen und positive Beispiele und Gefahrenpunkte zu identifizieren wurde allerdings bislang nur unzureichend genutzt. Die nationalen Strategien und die Europäische Strategie sollten sich weitmöglich gegenseitig verstärken, so dass ein Paket entsteht, dass mehr ist als die Summe seiner Einzelteile.

Daher wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten:

Die Kommission fordert die beitrittswilligen Länder auf, ihre nationalen Strategien fertigzustellen und ihre Reformen an der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung auszurichten. Die Kommission wird dies bei ihren eigenen Fortschrittsberichten berücksichtigen.

Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung sollte auch die internationalen Prozesse zur nachhaltigen Entwicklung beeinflussen und zu Fortschritten im Hinblick auf die Millenium-Entwicklungsziele und den Johannesburg-Implementierungsplan beitragen.

3.2. Bessere Politikgestaltung

Verbesserte politische Kohärenz: Folgenabschätzung und andere Instrumente für bessere Rechtsetzung Die Instrumente, mit denen die Politik die richtige Vorgehensweise identifizieren kann, stehen bereit und eine wirksame Folgenabschätzung sollte bereits in der Anfangsphase politischer Projekte vorgenommen werden. Dies gibt der Politik die Möglichkeit, auf der Grundlage einer ausgewogenen und integrierten Bewertung der zu erwartenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen, der Verbindungen und Tradeoffs zwischen diesen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Interessengruppen die besten Optionen auszuwählen. So bietet etwa die Folgenabschätzung bei Handelsvorschlägen die Möglichkeit, externe Konsequenzen im EU-Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. All dies fördert die Integration verschiedener politischer Konzepte und führt zu kohärenteren Entscheidungen und einer umfassenderen Prüfung der Frage, wie nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen sind, wobei man Lösungen finden kann, bei denen alle gewinnen, und innerhalb der EU wie international positive Sekundäreffekte in anderen Bereichen und Tradeoffs identifizieren und beeinflussen kann.

Leitaktionen:

Der wirksamste Maßnahmenmix

Regierungen und andere öffentliche Stellen verfügen über eine große Palette von Instrumenten, um Menschen zu Veränderungen zu bewegen: Regulierung, Besteuerung, Beschaffungswesen, Subventionen, Investitionen, Ausgaben und Information. Die Herausforderung besteht darin, die richtige Mischung zu finden, damit der Einsatz der Instrumente und entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. So sollten die Mitgliedstaaten für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung die Strukturfonds optimal einsetzen.

Wirksamstes Mittel überhaupt für die Anregung des Wandels ist es vielleicht, sicherzustellen, dass die Märkte die richtigen Signale aussenden ("Angemessenheit der Preise") und damit den Menschen starke Anreize bieten, ihr Verhalten zu ändern und das Marktgeschehen entsprechend zu beeinflussen. Dies kann geschehen, indem wir alle, Produzenten und Konsumenten gleichermaßen, mit den vollen Kosten und Konsequenzen unserer Entscheidungen konfrontiert werden - und zwar dann, wenn wir diese Entscheidungen treffen. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass die Kosten, die " "" Umweltverschmutzer" der Gesellschaft insgesamt aufbürden, in den Preis eines Produkts einbezogen werden, wie dies einige Mitgliedstaaten bereits getan haben (etwa durch Abgaben oder "Ökosteuern"). Auf diese Weise haben Hersteller und Verbraucher einen Anreiz, umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu produzieren bzw. zu konsumieren.

Oft können Regierungen einfach dadurch steuernd eingreifen, dass sie der Öffentlichkeit und den Unternehmen Informationen bereitstellen, anhand derer diese bessere Entscheidungen treffen können. Gute Beispiele gibt es bei Kennzeichnung und Information zu Energieverbrauch und Ökobilanz von Elektrogeräten, Haushaltsartikeln und Dienstleistungen.

Viele Behörden in der EU haben wirksame Kommunikationsstrategien entwickelt, um die Bürger zur Mülltrennung zwecks Recycling, zu nachhaltigeren Reisemöglichkeiten und zum Energiesparen zu ermutigen.

Bildung ist Grundvoraussetzung für die Förderung von Verhaltensänderungen. Die Kommission wird Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Bildung, Investitionen in Humankapital und lebenslangem Lernen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Leitaktionen:

EU und Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle, können - und sollten - aber nicht die einzigen Garanten der Agenda für nachhaltige Entwicklung sein. Andere Akteure müssen hier mitwirken: Unternehmen, Gebietskörperschaften, NRO, Sozialpartner, Universitäten und Schulen, und Einzelbürger und Verbraucher. Fortschritte sind möglich durch die enorme Kreativität und Marktmacht von Unternehmen sowie Behörden und Gremien auf regionaler und lokaler Ebene.

Mehr und mehr Unternehmer erkennen, dass es sich auszahlt, sich um nachhaltige Entwicklung zu kümmern. Die erfolgreichsten Unternehmen sehen, dass die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung Investitionen in neue Technologien, Prozesse und Produkte auslöst die der Verbraucher wünscht9. Sie wissen, dass es wirtschaftlich solide ist, vorauszuplanen und gezielt zu investieren. Sie wissen, dass sich neue Chancen auftun, wenn wir vorausschauend denken und uns beispielsweise um eine Wirtschaftsweise mit geringem Kohlendioxidausstoß bemühen. Sie wissen, dass sie auch auf ihre Zulieferer einwirken können. Sie brauchen jedoch für ihr Handeln einen stabilen Regelungsrahmen.

Auch die Sozialpartner erfüllen eine wesentliche Funktion: der aktive Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist wichtig für die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung, hier geht es um Arbeitsorganisation, Qualifikationen und Ausbildung sowie Chancengleichheit.

Viele Regionalregierungen und lokale Verwaltungen haben ihre Bemühungen verstärkt, praktische Lösungen zu finden. Da sie es oft sind, die öffentliche Dienstleistungen - vom öffentlichen Personenverkehr über Stromerzeugung und Müllsammlung bis zur Sozialfürsorge - bereitstellen, sind sie auch in der geeigneten Position, Änderungen vor Ort zu erreichen. Von ihren positiven Erfahrungen können wir viel lernen. Gute Beispiele gibt es in Fülle.

Leitaktionen:

Die Kommission:

4. Fazit

Es besteht reale Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen, größere soziale Gerechtigkeit und das Entstehen neuer innovativer Wirtschaftszweige, bei denen Europa mit den richtigen Entscheidungen weltweit führend auftreten kann. Wir werden jedoch nur dann von diesen Möglichkeiten profitieren können, wenn wir uns jetzt mit den Bedrohungen auseinandersetzen die der Nachhaltigkeit durch unsere Lebensweise erwachsen. Erfolge bei der Umkehr nachhaltigkeitswidriger Tendenzen sind unabdingbar, aber auch möglich, wie zahlreiche Erfolgsmeldungen weltweit zeigen.

Die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung soll die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger sowie die sie vertretenden Organisationen hinter einer klaren Vision und in einem politischen Handlungsrahmen zusammenbringen. Die Kommission ersucht daher den Rat und das Europäische Parlament, das vorgeschlagene Konzept zu befürworten, sich um rasche Fortschritte bei den genannten Maßnahmen zu bemühen und im Vorlauf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2006 eng zusammen zu arbeiten um eine entschlossene und breite Unterstützung für eine gemeinsame Strategie zu gewährleisten.


1 Ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen EU-Strategien und Aktionspläne zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung ist in Anhang II zu finden.
2 Schlüsselbeispiele für Fortschritte sind in der Mitteilung der Kommission vom Februar 2005 KOM (2005) 37 dargestellt. Siehe auch die Eurostat-Veröffentlichung vom Dezember 2005 über Indikatoren für nachhaltige Entwicklung.
3 Mitteilung der Kommission vom Februar 2005 - KOM (2005) 37. Die Kommission erhielt im Verlauf der Konsultation mehr als 1 100 Beiträge.
4 KOM (2005) 628 vom 7.12.2005.
5 In ihrem Bericht für 2005 über die Umweltschutzsituation erkennt die Europäische Umweltagentur an, dass in den letzten 30 Jahren deutliche Fortschritte erzielt wurden. Die Umweltschutzsituation ist jedoch in vielerlei Hinsicht nach wie vor nicht nachhaltig. Hier kann nur eine wirksamere Einbeziehung der Umweltschutzanliegen in andere Politikbereiche Abhilfe schaffen.
6 SEK(2005) 161.
7 Messung der Fortschritte auf dem Wege zu einem nachhaltigeren Europa. Indikatoren für nachhaltige Entwicklung für die Europäische Union. Europäische Kommission, Panorama der Europäischen Union, Eurostat, Luxemburg, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2005.
8 Verweis auf Eurobarometer.
9 So haben einschlägige Studien gezeigt, dass eine positive Verbindung zwischen ökologischem Verhalten und finanzieller Leistungsfähigkeit besteht. Die 50 Unternehmen, die aufgrund ihres Nachhaltigkeitsberichts am besten abschneiden, werden als überdurchschnittlich kreditwürdig eingestuft.

Anhänge

Inhaltsverzeichnis
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung - Rat der europäischen Union Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, DOK. Nr. 10255/05 europäischer Rat, Brüssel 16. und 17. Juni 2005
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
2. Förderung der Gesundheit - Öffentliche Gesundheit
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
4. Bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien
Vorwort
Teil I: Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. Das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
Teil II: Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte

Anhang 1
Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung


RAT der Europäischen Union
Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, DOK. Nr. 10255/05
europäischer Rat, Brüssel
16. und 17. Juni 2005

Nachhaltige Entwicklung ist ein Hauptziel aller Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft, das im Vertrag festgehalten ist. Sie strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität auf unserem Planeten für die heute lebenden wie auch für die künftigen Generationen an. Es geht dabei um die Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen. Sie baut auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte, wozu Freiheit und Chancengleichheit gehören auf. Sie führt zu Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen. Sie strebt die Förderung einer dynamischen Wirtschaft mit einem hohen Maß an Beschäftigung und Bildung, Schutz der Gesundheit, sozialem und territorialem Zusammenhalt und Umweltschutz in einer friedlichen und sicheren Gesellschaft an, in der die kulturelle Diversität hochgehalten wird.

Um diese Ziele in Europa und weltweit zu erreichen, verpflichten sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, allein und mit Partnern, folgende Zielsetzungen und Prinzipien anzustreben und zu respektieren:

Hauptziele

Umweltschutz

Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen, Einhaltung der Grenzen seiner Naturressourcen und Gewährleistung eines hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität; Vermeidung bzw. Verringerung von Umweltverschmutzung sowie Förderung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens, um Wirtschaftswachstum von Umweltbeeinträchtigungen zu entkoppeln.

Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt

Gewährleistung einer demokratischen, nicht ausgrenzenden, solidarischen, gesunden, sicheren und gerechten Gesellschaft, in der die Grundrechte und die kulturelle Diversität beachtet werden und die die Voraussetzungen schafft für Chancengleichheit und die Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art.

Wirtschaftlicher Wohlstand

Förderung einer wohlhabenden, innovationsfreudigen, wissensstarken, wettbewerbsfähigen und ökologisch effizienten Wirtschaft, die in allen Teilen der Europäischen Union einen hohen Lebensstandard, Vollbeschäftigung und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze schafft.

Unserer internationalen Verantwortung nachkommen

Verbreitung und Verteidigung der Stabilität demokratischer Einrichtungen weltweit, auf der Grundlage von Frieden, Sicherheit und Freiheit. Aktive Unterstützung für nachhaltige Entwicklung weltweit und Gewährleistung, dass die Innen- und Außendimension der Politik der Europäischen Union mit der nachhaltigen Entwicklung des Planeten und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.


Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte

Den Menschen in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union stellen dadurch, dass die Grundrechte gefördert, alle Arten von Diskriminierung bekämpft und dass zur weltweiten Armutsminderung beigetragen wird.

Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen

Berücksichtigung der Bedürfnisse der heutigen Generationen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen in der EU und anderswo zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Offene und demokratische Gesellschaft

Den Zugang der Bürger zu Information und zur Justiz gewährleisten. Entwicklung angemessener Wege der Konsultation und Teilnahme aller interessierten Kreise und Verbände.

Einbeziehung der Bürger

Verbesserung der Einbeziehung der Bürger in die Politikgestaltung. Förderung der Bildung und des Verständnisses der Öffentlichkeit für nachhaltige Entwicklung. Information der Bürger über die Umweltfolgen ihres Tuns und ihre Möglichkeiten, nachhaltiger zu handeln.

Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner

Mehr sozialer Dialog, soziale Verantwortung der Unternehmen und öffentlichprivate Partnerschaften, damit Zusammenarbeit und gemeinsame Vorgehensweisen zur Erreichung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens gefördert werden.

politische Kohärenz und Governance

Förderung der Kohärenz zwischen den Politikfeldern der Europäischen Union und zwischen

Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene, um deren nachhaltige Wirkung zu verbessern.

politische Integration

Förderung einer integrierten Betrachtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Gesichtspunkte, sodass sie kohärent sind und sich gegenseitig durch vollen Einsatz der Mittel einer besseren Rechtssetzung, wie z.B. einer ausgewogenen Folgenabschätzung bzw. der Konsultation der interessierten Kreise, verstärken.

Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse

Dafür Sorge tragen, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Kenntnisse entwickelt, bewertet und umgesetzt werden und dass sie wirtschaftlich sinnvoll und kosteneffizient sind.

Vorsorgeprinzip

Bevorzugung des vorsorgenden Ansatzes, um für den Fall, dass es einen objektiven wissenschaftlichen Unsicherheitsfaktor gibt, eine mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern, und Ergreifen von Vorsorgemaßnahmen.

Den Verursacher haftbar machen

Dafür Sorge tragen, dass die Preise die wahren Kosten widerspiegeln, die die Allgemeinheit für Produktion und Konsum zu bezahlen hat, und dass der Verursacher gegebenenfalls für den von ihm angerichteten Schaden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommt.

Anhang 2
Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind

Dieser Anhang enthält eine Auswahl der wichtigsten Strategien, Aktionspläne und sonstigen Initiativen der EU zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung. Soweit möglich wird auf operationelle Ziele und Vorgaben Bezug genommen. Darüber hinaus haben viele Mitgliedstaaten eigene Strategien und Aktionspläne für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet. In mehreren Bereichen sind ohnehin die Mitgliedstaaten am ehesten in der Lage, Änderungen herbeizuführen. Die EU kann die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen; sie kann den Erfahrungsaustausch über bewährte Methoden erleichtern und bei der Überprüfung der Fortschritte und der Förderung weiterer Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen.

Die Strategie für nachhaltige Entwicklung legt den strategischen Rahmen für geeignete Ansätze zur Bekämpfung nicht nachhaltiger Trends fest. Ein wesentliches Element dabei ist, dass die Trends miteinander in Verbindung stehen. Zwischen den im Hauptdokument ausgemachten Schwerpunktbereichen bestehen mehrfache Verbindungen. Ein klares Beispiel dafür ist die Tatsache, dass wir durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen Schritte gegen den Klimawandel setzen können. In ähnlicher Weise schützen wir die Artenvielfalt durch bessere Flächennutzung, nachhaltigere Gestaltung des Verkehrs und eine andere Art des Energieeinsatzes. Die einzelnen Strategien und Aktionspläne sollten daher nicht isoliert betrachtet werden. Jede Maßnahme wird zur Lösung von Problemen in anderen Bereichen beitragen. Es ist wichtig, die Verbindungen zu verstehen und Grundsätze zu entwickeln, die die verschiedenen Aspekte integrieren, damit in allen Bereichen positive Ergebnisse erzielt werden können. Die Frage der Verbindungen zwischen den Trends muss noch weiterentwickelt werden. Die Kommission nimmt bei ihren neuen wichtigen Politikinitiativen stets eine Folgenabschätzung vor.

1. Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Begrenzung des Klimawandels und dessen gesellschaftlicher Kosten Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft


10 Quellen: 2. Bewertungsbericht des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung (IPPC): Schlussfolgerungen des Rates 1996, KOM (2005) 35 endg. S.3: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2005.

2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Förderung der öffentlichen Gesundheit und verbesserter Schutz vor Gesundheitsgefahren

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Schaffung einer nicht ausgrenzenden Gesellschaft

Operationelle Ziele und Vorgaben

Die Mitgliedstaaten sind die Hauptakteure bei der Erzielung echter Ergebnisse gemäß diesen Vorgaben. Die EU kann die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen; sie kann den Erfahrungsaustausch über bewährte Methoden erleichtern und bei der Überprüfung der Fortschritte und der Förderung weiterer Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen. Die Sozialpolitische Agenda umreißt die Maßnahmen der EU, die die Ziele der Vollbeschäftigung und der sozialen Eingrenzung verfolgen.

Kommission und Rat11 haben eine Strategie zur Beherrschung der Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung skizziert. Dieser Strategie zufolge sollten die Mitgliedstaaten die Staatsverschuldung abbauen, um die Folgen der Bevölkerungsalterung für die Haushalte aufzufangen und umfassende Arbeitsmarktreformen durchführen, einschließlich einer die Anhebung der Beschäftigungsquoten - vor allem bei den älteren Arbeitskräften und den Frauen - fördernden Gestaltung der Abgaben- und Sozialleistungssysteme, sowie eine grundlegende Reform der Rentensysteme, um den Druck auf die öffentlichen Haushalte zu mildern.


11 Rat der Europäischen Union (2001), "Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit", Bericht von Kommission und Ecofin-Rat für den Europäischen Rat (Stockholm, 23. and 24. März 2001), 699/01 ; Europäische Kommission (2000) "Mitteilung über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit", KOM (2000) 846.

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Bewahrung der Fähigkeit der Erde, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen, Achtung der Grenzen ihrer natürlichen Ressourcen und Förderung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens, um Wirtschaftswachstum und Umweltbeeinträchtigungen voneinander zu entkoppeln

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Gewährleistung von Verkehrssystemen, die den wirtschaftlichen und sozialen Ansprüchen genügen, bei gleichzeitiger Minimierung von nachteiligen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.

Operationelle Ziele und Vorgaben

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Aktive Unterstützung für nachhaltige Entwicklung weltweit und Gewährleistung, dass die Innen- und Außendimension der EU-Politik mit der nachhaltigen Entwicklung des Planeten und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.

Operationelle Ziele und Vorgaben

Die EU wird ihren Verpflichtungen bezüglich der internationalen Vereinbarungen für nachhaltige Entwicklung nachkommen, die sich aus dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg), den Monterreyer Verpflichtungen, den Ergebnissen des Milleniumgipfels und dem Weltgipfel ergeben.

Die EU wird bis 2015 einen signifikanten Beitrag zu den Milleniums-Entwicklungszielen leisten.

Dabei handelte es sich um

Zur Erreichung dieser Ziele wird die EU insbesondere

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

Anhang 3
Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005:
Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)

Vorwort

Nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel des Vertrags über die Europäische Union. Sie ist außerdem eine globale Herausforderung für unsere Partner in der ganzen Welt. Sie wirft die Frage auf, wie sich wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Zusammenhalt, Nord-Süd-Gerechtigkeit und Umweltschutz miteinander in Einklang bringen lassen. Ihre Bedeutung spiegelt sich im EU-Vertrag wider und kommt auch in der Verfassung zum Ausdruck, in der die Union aufgefordert wird, "die nachhaltige Entwicklung Europas anzustreben auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltqualität".

Angesichts der rapiden demographischen Veränderungen werden in den nächsten Jahrzehnten die Ressourcen der Welt zunehmend stark beansprucht werden. Dies gilt sowohl für den Klimawandel als auch für die natürlichen Ressourcen, die biologische Vielfalt und das Nord-Süd-Wohlstandsgefälle. Wir müssen heute tätig werden um das empfindliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Gleichgewicht der Welt für morgen zu erhalten.

Europas Zukunft kann nur in diesem globalen Zusammenhang begriffen werden. Die EU hat zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung intern und international bereits erhebliche Anstrengungen unternommen. Durch proaktives Handeln kann die EU den Bedarf nach Umweltschutz und sozialem Zusammenhalt in Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung umwandeln. Mit der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung bekräftigen wir unsere Verpflichtungen, legen genauer fest, welche Strukturveränderungen in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften erforderlich sind und stellen eine positive Agenda auf, um diesen Prozess des Wandels für eine bessere Lebensqualität aller zu steuern.

Diese Herausforderung kann nur durch ein koordiniertes Vorgehen und eine starke Führungsrolle der Union bewältigt werden, um Lösungen zu entwickeln, die für die Menschen in Europa und auf der ganzen Welt von dauerhafter Wirkung sein werden.

Deshalb hat sich die Europäische Union zu Beginn dieses Jahrtausends zwingend verpflichtet ein Programm für den Wandel durchzuführen, um sicherzustellen, dass nicht nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Trends begegnet wird.

Im Jahr 2000 wurde mit der Lissabon-Strategie eine ehrgeizige Agenda für wirtschaftliche und soziale Reformen aufgestellt, die auf eine dynamische und wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft zielt. 2001 beschloss der Europäische Rat in Göteborg eine umfassende Strategie der nachhaltigen Entwicklung und 2002 wurde deren Außendimension in Barcelona im Vorfeld des UN-Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung im Sommer 2002 definiert. Jeder dieser Schritte wurde durch wichtige Beschlüsse und Maßnahmen flankiert, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Trotz all dieser Anstrengungen wurden nicht genügend Fortschritte erzielt; nicht nachhaltige Entwicklungen sind nach wie vor ungebrochen und die internationalen Herausforderungen sind nach wie vor groß.

Der Beginn des Mandats der neuen Kommission und des neu gewählten Europäischen Parlaments ist der geeignete Zeitpunkt, die erzielten Fortschritte zu bewerten und darauf zu drängen, dass das Tempo der Veränderung beschleunigt wird.

Die ersten Schritte wurden bereits getan. Mit den von ihr vorgeschlagenen strategischen Zielen der Union für die nächsten fünf Jahre hat die Kommission ihre Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung bekräftigt. In der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie hat sie jüngst vorgeschlagen, eine erneuerte Lissabon-Agenda zu unserer Strategie für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zu machen, die es uns ermöglicht, den Antrieb einer dynamischeren Wirtschaft zur Erfüllung unserer umfassenderen sozialen und umweltpolitischen Ziele zu nutzen. Somit bleibt die Lissabon-Strategie eine wesentliche Komponente des im EU-Vertrag genannten Gesamtziels der nachhaltigen Entwicklung: nachhaltige Steigerung des Wohlstands und Verbesserung der Lebensbedingungen für die heutige und künftige Generationen. Hierzu stellte die Kommission in der vorgenannten Halbzeitüberprüfung Folgendes fest: "Sowohl die Lissabonner Strategie als auch die Strategie für nachhaltige Entwicklung leisten einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Da sie sich wechselseitig verstärken, zielen sie auf ergänzende Maßnahmen ab nutzen sie unterschiedliche Instrumente und erzielen sie ihre Ergebnisse zu unterschiedlichen Zeiten."

Ferner geht die Überprüfung der Lissabon-Strategie mit einer aktualisierten EU-Sozialagenda einher die ebenfalls heute von der Kommission lanciert wird; diese zeigt Strategien auf, die helfen können, mehr Zusammenhalt auf unserem Kontinent und die Weiterentwicklung unseres Sozialmodells unter Berücksichtigung der nicht nachhaltigen Trends zu gewährleisten. Auf diese Weise leistet unsere Sozialagenda einen eigenständigen Beitrag zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung.

Diese Mitteilung bildet den ersten Schritt der Kommission bei der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung im Jahr 2005. Sie zieht eine vorläufige Bilanz der seit 2001 erzielten Fortschritte und legt künftige Leitlinien für die Überprüfung dieser Strategie dar, die im Laufe des Jahres in einer getrennten Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vorgestellt werden soll. Sie stützt sich sowohl auf die im vergangenen Jahr geführte Debatte als auch auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom April letzten Jahres und die Ergebnisse der im Oktober letzten Jahres von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation12.

Die Europäische Union verfügt über eine umfassende und langfristige Zukunftsvision.

Wir glauben an die Stärke und die Grundwerte unseres dynamischen europäischen Modells. Wir werden dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen und der künftigen Generationen erfüllt werden können. Dieses grundlegende Ziel wird sich durch alle Politikbereiche der Union ziehen. Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass jetzt gehandelt wird. Die Europäische Union ist fähig, kompetent und kreativ genug,


12 Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich in den Teilen 1 und 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen, SEK(2005) 225. Der vollständige Bericht der Kommission über die Ergebnisse der Konsultation wird in Kürze vorliegen (http://europa.eu.int/comm/sustainable/pages/review_en.htm ). die erforderlichen Veränderungen vorzunehmen. Die Europäer und alle anderen Bürger in der Welt können sich darauf verlassen, dass sich die Union für eine nachhaltige Zukunft für alle einsetzt.

Teil I:
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

Nachhaltige Entwicklung - eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können - ist ein grundlegendes Ziel des EU-Vertrags13 und der Verfassung. Sie ist ein Rahmenkonzept, das allen Politikfeldern, Aktionen und Strategien der EU zugrunde liegt und fordert, die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik so zu konzipieren und durchzuführen, dass sich diese Politikfelder gegenseitig stärken.

In einer immer stärker globalisierten Welt bedarf es klarer politischer Vorgaben, um heute und in Zukunft ein dynamisches europäisches Modell zu befördern. Die Kommission setzt sich nachdrücklich für eine nachhaltige Entwicklung ein und möchte eine positive Agenda für den Wandel aufstellen. Für unsere Zukunft in Europa und der Welt sind eine langfristige Vision und Maßnahmen in einer breiten Palette von Politikfeldern notwendig. Die Kommission ist überzeugt, dass wir mehr Wohlstand, Solidarität und Sicherheit anstreben müssen, um für uns und die kommenden Generationen eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Wir benötigen Wachstum und mehr Arbeitsplätze sowie eine saubere und gesündere Umwelt. Wir brauchen eine Gesellschaft mit mehr Zusammenhalt, in der in Europa und darüber hinaus für alle Wohlstand herrscht und Chancen offen stehen. Wir brauchen mehr Innovation, Forschung und Bildung. Wir müssen unserer globalen Verantwortung nachkommen und unsere Verpflichtungen erfüllen. Unser Wohlstand und unsere Lebensqualität werden in Zukunft davon abhängen, inwieweit wir fähig sind und uns dafür einsetzen, unser Produktions- und Konsumverhalten zu ändern und das Wirtschaftswachstum von der Verschlechterung der Umwelt abzukoppeln.

Die Maßnahmen zu diesen Themen dürfen nicht auf die Union beschränkt bleiben.

Nachhaltigkeit bleibt eine globale Herausforderung. Deshalb ist es unabdingbar, dass Europa nach innen wie nach außen eine Führungsrolle übernimmt. Dies erfordert ein integriertes Konzept und trägt der Tatsache Rechnung, dass die EU angesichts der Globalisierung und der zunehmenden Interdependenz der Probleme ihre zentralen Prioritäten nur dann vollständig verwirklichen kann, wenn sie gleichzeitig auch auf internationaler Bühne erfolgreich agiert. Will die EU Worte in Taten umsetzen und weltweit weiterhin eine glaubwürdige Führungsrolle im Bereich der nachhaltigen Entwicklung spielen, ist es ebenso wichtig, dass sie in der Lage ist, ihre globalen Verpflichtungen in alle ihre Politikfelder aufzunehmen.

Das Mandat dieser Kommission reicht zwar nur bis Ende 2009, doch sie ist eindeutig auch verpflichtet, bei der Formulierung der Strategie über diesen Termin hinaus zu sehen. Wenn wir unsere künftigen Ziele verwirklichen wollen, dürfen wir nicht bis morgen warten, sondern müssen jetzt handeln. Die Verwirklichung der langfristige 13 Artikel 2 EU-Vertrag.

Vision erfordert konkrete Ziele, um langfristige Trends steuern zu können, sowie Mechanismen, um die Ziele einhalten zu können. Damit muss jetzt angefangen werden. Die amtierende Kommission hat bereits bekräftigt, wie wichtig ihre zentralen strategischen Ziele des Wohlstands, der Solidarität und Sicherheit für die nachhaltige Entwicklung sind14.

Die EU hat ihr Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung erstmals im Juni 2001 formuliert. Damals nahm der Europäische Rat von Göteborg auf Grundlage einer Mitteilung der Kommission die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung an. Im Jahr 2002 legte die Kommission eine zweite Mitteilung15 mit Schwerpunkt auf der Außendimension der nachhaltigen Entwicklung vor, die vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurde. Gemeinsam bilden diese Texte die Grundlage der umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die Kommission hat sich verpflichtet die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Dies wird im Laufe des Jahres 2005 anhand der Erfahrungen der letzten vier Jahre geschehen.

In der überarbeiteten Strategie der nachhaltigen Entwicklung muss ein umfassenderes Konzept gewählt werden, bei dem die notwendigen strukturellen Änderungen in der Wirtschaft hervorgehoben werden, um in Richtung nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster und Bekämpfung nicht nachhaltiger Trends voranzukommen. Mit der überarbeiteten Strategie wird das neue Konzept der Politikgestaltung weiter gestärkt, was ihre dreidimensionale Ausrichtung bekräftigt und dafür sorgt, dass die Außenaspekte der nachhaltigen Entwicklung vollständig einbezogen und gestärkt werden. Darüber hinaus wird mit ihr der im Vorschlag über die finanzielle Vorausschau 2007-2013 eingegangenen Verpflichtung, dass nachhaltige Entwicklung Leitprinzip für die Politik der EU sein wird, bekräftigt.

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

Die Strategie der nachhaltigen Entwicklung umfasst folgende Komponenten:

Zunächst wird allgemein dargelegt, was Nachhaltigkeit bedeutet. Die Kernaussage der Strategie lautet, dass die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit letzten Endes Hand in Hand gehen und sich gegenseitig verstärken müssen: "Die nachhaltige Entwicklung bietet der Europäischen Union die positive langfristige Perspektive einer wohlhabenderen und gerechteren Gesellschaft; sie verspricht eine sauberere, sicherere und gesündere Umwelt - eine Gesellschaft, die uns, unseren Kindern und Enkeln eine bessere Lebensqualität bietet"16. Es kommt entscheidend darauf an, die Bedeutung dieser drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung und die Beziehungen zwischen ihnen zu verstehen.

Im zweiten und wahrscheinlich ehrgeizigsten Teil der Strategie wird versucht, die Art und Weise der Politikgestaltung zu verbessern und sich auf die Verbesserung der politischen Kohärenz und die Bewusstseinsbildung für mögliche Kompromisse zwischen widersprüchlichen Zielen zu konzentrieren, so dass fundierte politische Entscheidungen getroffen werden können. Dazu müssen alle Folgen dieser Entscheidungen einschließlich der Folgen des Nichthandelns sorgfältig geprüft werden insbesondere durch eine rechtzeitige Folgenabschätzung und die richtigen Signale an den Markt durch richtige Preise. Außerdem müssen die politischen Entscheidungsträger der EU die weltweiten Zusammenhänge berücksichtigen und sich aktiv für die Schlüssigkeit der internen und externen Politik einsetzen. Darüber hinaus sind Investitionen in Wissenschaft und Technologie erforderlich, um die notwendigen Anpassungen für die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.

Schließlich werden bei dem neuen Konzept der Politikformulierung die Verbesserung der Kommunikation und die Einbindung von Bürgern und Unternehmen hervorgehoben.

Drittens wird eine begrenzte Anzahl an Trends aufgegriffen, die eindeutig nicht nachhaltig sind, etwa die Probleme des Klimawandels und der Energienutzung, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, Armut und soziale Ausgrenzung, Alterung der Gesellschaften, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Landnutzung und Verkehr.

Schließlich wird im Rahmen der globalen Dimension auf einige internationale Ziele eingegangen wobei für den Beitrag der EU zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Prioritätsziele festgelegt werden: Einhegung der Globalisierung, Handel im Dienst der nachhaltigen Entwicklung, Armutsbekämpfung, soziale Entwicklung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und ökologischen Ressourcen, Verbesserung der Kohärenz der Politikfelder der EU, verantwortungsvolleres Regieren auf allen Ebenen sowie die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung.


14 KOM (2005) 12 vom 26.1.2005 : "Strategische Ziele 2005-2009 - Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit".
15 KOM (2002) 82 vom 13.2.2002: "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung".
16 KOM (2001) 264 "Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung ", S. 2.

3. Gründe für die Überprüfung

Die Kommission ist bereits verpflichtet, die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dies zuletzt im Juni und November 2004 begrüßt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt durch eine Reihe weiterer Entwicklungen untermauert:

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

Zum einen wurden bei der Umsetzung der Strategie einige Fortschritte erzielt und können keine unmittelbaren Ergebnisse erwartet werden, zum anderen ist klar, dass noch viel zu tun bleibt. Es gibt nur wenige Anzeichen, dass die meisten Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung abgewendet wurden. Diese Bedrohungen bedürfen dringender und anhaltender Aufmerksamkeit. Eine eingehende Aufstellung der Fortschritte kann dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen17 entnommen werden. Eine Reihe bedeutender Entwicklungen sind hervorzuheben:

- Politik anders gestalten.

2001 wurde die " "" neue Art der Politikgestaltung" eingeführt um die verschiedenen politischen Maßnahmen kohärenter zu machen und die richtigen Voraussetzungen für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu schaffen.

Kohärentere Politik

Die Einbeziehung zahlreicher horizontaler Prinzipien des EU-Vertrags in alle Politikbereiche der EU ist ein wichtiges Ziel. Zu diesem Zweck hat die EU beispielsweise den " "" Cardiff-Prozess" eingeleitet, der die Einbeziehung von Umweltbelangen in sektorbezogene Politikbereiche fördert. Eine erste Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses 2004 hat jedoch gezeigt, dass sich die Fortschritte bislang in Grenzen halten.

2003 wurde in der Kommission als ein Instrument, das zur Verbesserung der politischen Kohärenz beitragen soll, ein neuer Folgeabschätzungsmechanismus eingeführt. Mit ihm sollen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wichtiger politischer Vorlagen integriert bewertet und Kompromisse zwischen konkurrierenden Zielen offen gelegt werden. Bislang hat die Kommission in 17 SEK(2005) 225. einer breiten Palette von Politikfeldern über 50 Folgeabschätzungen durchgeführt, welche von Vorschlägen für die Rückversicherungsrichtlinie bis hin zu strategischen Leitlinien über die Marktorganisation für Zucker und zur die Finanzierung von Natura 2000 reicht. In den Außenbeziehungen wurden in Bezug auf alle großen Handelsgespräche Nachhaltigkeitsprüfungen eingeleitet.

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Die Methode der offenen Koordinierung kann ein effizientes Instrument zur Förderung bewährter Praktiken sein, Interessenträger einbeziehen und mobilisieren und auf die Mitgliedstaaten Druck ausüben, zu einem strategischeren und integrierten Konzept überzugehen und effizientere Politik zu machen. So haben die Kommission und die Mitgliedstaaten beispielsweise in den Bereichen soziale Eingrenzung und Renten gemeinsame Ziele und Indikatoren vereinbart. Die meisten Mitgliedstaaten haben für Armutsverringerung und soziale Ausgrenzung quantitative Ziele festgelegt.

Preise und Anreize richtig gestalten

Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.

Investition in Wissenschaft und Technologie

Fortschritte in den Bereichen Wissen und Technologie sind zentrale Voraussetzungen für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichem Wachstum und sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Außerdem lassen sich viele Innovationen bei Qualität und Leistung und Innovationen zur Optimierung der Energienutzung, der Abfallvermeidung und der Sicherheit synergetisch nutzen. So verbrauchen etwa Maschinen mit höherer Energieeffizienz weniger natürliche Ressourcen und führen zu niedrigeren Emissionen. Ferner schaffen Investitionen in neue Technologien Arbeitsplätze und Wachstum. In diesem Bereich entwickelt die EU unter anderem Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung. Der Aktionsplan für Umwelttechnologien fördert Technologieforen über Wasserstoff und Brennstoffzellen, Photovoltaik, nachhaltige Chemie, Wasserversorgung und -entsorgung. Ferner fördert die EU den Einsatz von Technologien, die sich auf unsere Sozialsysteme, zum Beispiel auf die Gesundheitssysteme18, auswirken.

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

Die Zivilgesellschaft und der Privatsektor spielen für die nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle. Auf EU-Ebene wurden mehrere Initiativen ergriffen, um zur aktiven Einbeziehung dieser Gruppen anzustoßen und die Konsultationsprozesse sowie die Mobilisierung der Interessenträger zu verbessern. So hat die Kommission unter anderem Mindeststandards für die Konsultation der Interessenträger angenommen, betreibt eine bessere Informationspolitik und hat die Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen verbessert. Ferner hat sie verschiedenen Initiativen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen ergriffen.

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

In den letzten hundert Jahren stieg die Temperatur in Europa schneller als im globalen Durchschnitt (0,95°C in Europa im Vergleich zu 0,7°C weltweit). Acht von neun Gletschern ziehen sich in erheblichen Ausmaß zurück; Extremwetterlagen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen haben zugenommen19. Um den weltweiten Temperaturanstieg unter der Schwelle zu halten, bei der eine gefährlichere Klimaänderung wahrscheinlich wird, sind global tiefe Einschnitte bei den Treibhausgas-Emissionen nötig. Bestimmte Schätzungen geben die Schäden durch Extremwetterlagen 2002 mit Verlusten in Höhe von 25 Mrd. € an20. Eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung ist in den Entwicklungsländern bei Weitem kein Standard. Dort sind über 2 Mrd. Menschen auf Biomasse (Holz, Abfall usw.) als Primärenergiequelle angewiesen und 1,6 Mrd. Menschen haben keinen Stromanschluss.

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) fungierte als entscheidender Rahmen für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Europa. Es umfasst wichtige Energieinitiativen und die unlängst eingerichtete EU-weite Regelung für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen, die seit 1. Januar 2005 greift. Ferner fördert die EU durch ihre Regionalfonds eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Klimaänderung beitragen. Zwar zeigen die neuesten Zahlen, dass die EU-15 ihre Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 2,9 % verringert hat, doch muss noch weit mehr getan werden, um das Ziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erreichen, d.h. eine Verringerung ihrer Treibhausgas-Emissionen um 8% gegenüber dem Stand von 1990 im Zeitraum 2008-2012. Auch international spielte die EU weiterhin eine wichtige Rolle, indem sie sich für die Ratifikation des Kyoto-Protokolls einsetzte und die Verpflichtungen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg umsetzte. Die EU plädierte diesbezüglich im Rahmen der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energie für die weltweite 18 Siehe zum Beispiel den kürzlich angenommenen Aktionsplan "Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste, KOM (2004) 356.

Nutzung erneuerbarer Energien. Die EU-Energieinitiative ist ein Beitrag zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und soll den Zugang zu angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgungsleistungen in ländlichen Gebieten sowie in und im Umfeld von Städten sicherstellen.

In Europa werden mit der neuen Energieeffizienzinitiative erneute Anstrengungen unternommen um bei der Energieeffizienz echte Fortschritte zu erzielen.

Öffentliche Gesundheit

Die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hat seit 2001 weiter zugenommen.

Wohlstandskrankheiten und chronische Krankheiten nehmen weltweit rapide zu, wobei die alarmierendsten Entwicklungen bei der Fettleibigkeit zu verzeichnen sind (in den EU-Staaten ein Anstieg von 10-40 % in den letzten zehn Jahren). Die HIV/AIDS-Epidemie hat weltweit den bisher höchsten Stand an Infektionen erreicht (39,4 Mio.) und der Anteil an neuen HIV-Infektionen hat sich in Europa seit 1996 mehr als verdoppelt. Im Zuge der anhaltenden Zunehmende Kontakte und weltweite Mobilität haben die Auswirkungen der Gesundheitsrisiken durch übertragbare Krankheiten wie Vogelgrippe und SARS verschärft. Ein weiteres neues Element ist der Bioterrorismus. In den Entwicklungsländern wurde das, was in letzter Zeit in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung gewonnen wurde, zunichte gemacht und die Ausbreitung wichtiger übertragbarer Krankheiten stellt eine ernste Bedrohung für ihre künftige Entwicklung dar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine gesundheitsschädliche Umwelt jährlich für den Tod von über 5 Mio. Kindern weltweit verantwortlich.

Die seit 2001 ergriffenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Finanzierung der Genomforschung zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenz, die Einrichtung eines gemeinsamen Überwachungs- und Frühwarnsystems für übertragbare Krankheiten auf EU-Ebene, die Annahme eines Vorschlags für einen neuen Rechtsrahmen der EU für Chemikalien (REACH), die Annahme des Europäischen Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit 2004-2010 sowie die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

International brachte die EU erheblich mehr Mittel auf, um gegen Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vorzugehen. Ferner wurden Beiträge zur Senkung der Preise für wichtige Arzneimittelprodukte in Entwicklungsländern geleistet.

Armut und soziale Ausgrenzung

Armut und soziale Ausgrenzung sind ein zunehmendes Problem. In der EU droht rund 15 % der Bevölkerung Einkommensarmut. Die Lage in einigen neuen Mitgliedstaaten ist besonders Besorgnis erregend. Weitere beunruhigende Trends sind die Fortschreibung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und die unverhältnismäßige Belastung einiger Untergruppen (z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, ethnische Minderheiten). Weltweit leben 2,8 Mrd. der 6 Mrd. Menschen mit weniger als 2 € am Tag.

Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, ihre Politik zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu koordinieren, indem sie gemeinsame Ziele aufstellen, nationale Aktionspläne formulieren und unter Heranziehung gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Forschritte bewerten. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Koordinierungsprozess. Ferner tragen die Mittel der Europäischen Regionalpolitik etwa durch Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung vor Ort zu diesem Ziel bei.

Um das Problem weltweit anzugehen, hat sich die Entwicklungspolitik der EU die erhebliche Reduzierung und schließlich die Beseitigung der Armut zum Ziel gesetzt.

Im Rahmen der neuen globalen Partnerschaft für Armutsverringerung und nachhaltige Entwicklung, die bei den Gipfeltreffen von Doha, Monterrey und Johannesburg festgelegt wurde, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Alterung der Gesellschaft

Es wird davon ausgegangen, dass das Bevölkerungswachstum in Europa zum Stillstand kommen und immer weniger und immer ältere Arbeitnehmer immer mehr alte Menschen unterstützen muss. Der Anteil alter, abhängiger Menschen steigt voraussichtlich von 24 % im Jahr 2004 auf 47 % im Jahr 2050 an.

Zwar ist die steigende Lebenserwartung eine große Errungenschaft, doch wirft die alternde Gesellschaft Europas Fragen der Nachhaltigkeit auf, die es zu lösen gilt.

Weder Einwanderung noch ein rascher Geburtenanstieg kann die steile Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in den nächsten 20 Jahren aufhalten.

Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten an der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, damit diese finanziell tragfähig und sozialverträglich bleiben. Zu den auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona beschlossenen Maßnahmen zählt auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für ältere Arbeitnehmer. So sollen bis 2010 50 % der 55-64-jährigen im Arbeitsleben stehen und das tatsächliche Alter für den Rückzug aus dem Arbeitsleben bis 2010 um fünf Jahre angehoben wird. Neben der Lösung der finanziellen Probleme müssen auch die Gesundheitssysteme weiterentwickelt werden, um mit der erwarteten Nachfrage durch immer mehr ältere Menschen fertig zu werden, besonders um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Union fördert in diesem Bereich eine strukturierte Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken.

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Aufgrund des raschen globalen Bevölkerungswachstums sind 2010 bereits 400 Mio. Menschen mehr auf der Erde als heute, die hauptsächlich in Ballungsräumen leben werden. In einer immer interdependenteren Welt können wir nicht so weiter produzieren und konsumieren wie wir das heute tun. Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Weltweit sind 15 500 Pflanzen- und Tierarten in hohem Maße vom Aussterben bedroht. In den letzten Jahrzehnten kam es bei praktisch allen Arten von Ökosystemen und Arten (Tiere, Pflanzen, Wälder, Trinkwasser, fruchtbarer Boden usw.) zu erheblichen Verlusten. Auch Trinkwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die immer knapper wird. Allgemein werden das Leben, die nachhaltige Entwicklung und letzten Endes auch Frieden und Sicherheit durch die weltweite Wasserkrise bedroht.

Zu den politischen Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels der EU, dem Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten, zählt die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Einrichtung des Natura 2000-Netzes. Derzeit wird an einer Mitteilung darüber gearbeitet, wie dem Verlust biologischer Vielfalt bis 2010 Einhalt geboten werden kann. Im Interesse einer effizienteren Nutzung der Ressourcen wurden unter anderem die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte und die Mitteilungen der Kommission über eine integrierte Produktpolitik vorgelegt. Ferner setzt die Europäische Union von 002006 umfangreiche Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds zur Kofinanzierung von Investitionen in Umweltinfrastruktur und die Rehabilitation und Instandhaltung industrieller, städtischer und natürlicher Standorte ein.

Zu den internationalen Initiativen zählt unter anderem die EU-Initiative - "Water for Life", die infolge des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurde.

Außerdem spielt die EU beim Übereinkommen über die biologische Vielfalt und den Arbeiten zur Einrichtung eines zehnjährigen Rahmens für Programme für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion eine führende Rolle.

Flächennutzung und Verkehr

Trotz des Ziels, den Verkehr vom BIP-Wachstum abzukoppeln, steigt das Verkehrsaufkommen nach wie vor schneller als das BIP. Das hat Auswirkungen in verschiedenen Bereichen von Verkehrsstaus und Gesundheitsproblemen durch Luftverschmutzung bis hin zu CO₂-Emissionen, welche die klimapolitischen Ziele der EU gefährden.

Um die negativen Auswirkungen des wachsenden Verkehrsaufkommens zu begrenzen hat die EU zahlreiche politische Initiativen auf den Weg gebracht. So fördert sie den Umstieg vom Straßenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie saubere Busse, Schiffe und Eisenbahn. Außerdem hat die Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, im Interesse der Nachfragesteuerung Gebühren auf die Benutzung von Infrastruktur zu erheben, damit letzten Endes die von den Verkehrsteilnehmern entrichteten Gebühren die vollständigen gesellschaftlichen Kosten widerspiegeln (z.B. Richtlinie über die Eurovignette), doch hielt sich die Umsetzung dieses Vorschlags bislang in Grenzen. Darüber hinaus wurden bei der Fahrzeug- und Brennstofftechnologie, angestoßen durch EU-Recht und -Initiativen, erhebliche Fortschritte erzielt, die allerdings durch eine gestiegene Nachfrage und ein höheres Verkehrsaufkommen wieder ausgehebelt wurden. Schließlich sind beispielsweise mit dem EU-Strukturreformprogramm " "" Urban II" und dem Forschungsrahmenprogramm Maßnahmen im Gange, um die Umwelt in Städten und die Verwaltung der Flächennutzung zu verbessern. Ferner bereitet die Kommission derzeit eine thematische Strategie über die städtische Umwelt vor, die 2005 veröffentlicht werden soll.

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

Neben der Bekämpfung der oben genannten nicht nachhaltigen Trends hat die EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

- Einhegen der Globalisierung

Die Globalisierung ist der neue Kontext, in dem die nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden muss. Sie kann für eine nachhaltige Entwicklung einerseits wichtige Anstöße geben, andererseits sind die Globalisierungsgewinne häufig zu uneinheitlich zwischen den Ländern und innerhalb der Länder verteilt und eine Integration ohne Regeln kann sich nachteilig auf die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt auswirken.

Die EU unterstützt ein kohärentes und ganzheitliches Herangehen an Globalisierungsfragen in der WTO, in den internationalen Finanzinstitutionen und in den Gremien der Vereinten Nationen. Außerdem möchte sie wichtige Einrichtungen wie etwa die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stärken.

Um die Entwicklungsländer wirksam und ausgewogen in die Weltwirtschaft einzubeziehen spielen die laufenden WTO-Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha eine wesentliche Rolle. Im Zuge dieser Verhandlungen arbeitet die EU seit 2002 kontinuierlich an der Verwirklichung ihrer Ziele der Vereinbarung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung über die gesamte Palette der zahlreichen Verhandlungsthemen hinweg. Die Anstrengungen der Entwicklungsländer zur Integration in das Welthandelssystem müssen wirksam unterstützt werden. Daher wurde handelsbezogene Hilfe als einer der Prioritätsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EU festgehalten und dieser Aspekt auf allen Ebenen in die Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln einbezogen.

Darüber hinaus hat die EU seit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung unter anderem durch Fortsetzung der Anstrengungen zur Einbeziehung einer substanziellen Komponente über nachhaltige Entwicklung in alle laufenden oder künftigen bilateralen oder regionalen Verhandlungen, wichtige unterstützende

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handelspolitik ergriffen, die nicht unter die Entwicklungsagenda von Doha fallen.

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

Good Governance und Förderung der Demokratie sind entscheidende Faktoren für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. In der Millenniums-Erklärung heißt es, dass die Herstellung von Rahmenbedingungen, die der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich sind, unter anderem von Good Governance innerhalb jedes Landes und auf internationaler Ebene sowie von der Transparenz der Finanz-, Währungs- und Handelssysteme abhängt.

Die Kommission beschäftigt sich mit dem Aufbau institutioneller Kapazitäten, Good Governance und Rechtsstaatlichkeit in einer Mitteilung über Governance in den Entwicklungsländern, in deren Mittelpunkt der Aufbau institutioneller Kapazitäten und der Governance-Dialog entsprechend der unterschiedlichen Lage in den jeweiligen Ländern steht. Ferner wurden im Zusammenhang mit allen bestehenden internationalen und regionalen Kooperationsabkommen und politischen Instrumenten Anstrengungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung unternommen. Des Weiteren stand die Stärkung der internationalen Governance im Interesse der nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der Bemühungen der EU um den Ausbau eines wirksamen Multilateralismus.

- Entwicklungsfinanzierung

Ohne Finanzierung lassen sich die Millenniums-Entwicklungsziele nicht verwirklichen. Doch wird das Ziel der Vereinten Nationen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen, bei Weitem nicht erfüllt.

Als Beitrag zum Prozess der Entwicklungsfinanzierung hat die EU acht ausdrückliche Verpflichtungen festgelegt, die am 14. März 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurden. Im letzten Monitoring-Bericht wird in Aussicht gestellt, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der erweiterten EU (25 Mitgliedstaaten) zusammen genommen das Zwischenziel von 0,39 % des BNE übersteigen wird und bis 2006 0,42 % des BNE erreichen soll. Das entspricht schätzungsweise 38,5 Mrd. €. Insgesamt erreichen die zusätzlichen Mittel zwischen 2002 und 2006 ein Volumen von 19 Mrd. €.

Teil II:
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

Angesichts der fortgesetzten Herausforderungen muss Europa nicht nur zu seinem Engagement für eine langfristige Agenda für nachhaltige Entwicklung und mehr Lebensqualität stehen, sondern auch Wege finden, diesen Herausforderungen wirksamer zu begegnen.

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung und die Komplementarität zwischen der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Lissabon-Strategie wurden im Vorwort beschrieben.

Darüber hinaus wird in der Überprüfung bekräftigt, dass der grundlegende dreidimensionale Charakter der nachhaltigen Entwicklung den Stützpfeiler der Strategie bildet, was bedeutet, dass eine solche Entwicklung nur erreicht werden kann wenn wirtschaftliches Wachstum, soziale Eingliederung und Umweltschutz in Europa wie in anderen Teilen der Welt Hand in Hand gehen.

Außerdem wird die Überprüfung den Beitrag der EU zur globalen nachhaltigen Entwicklung auf zweierlei Weise berücksichtigen: erstens durch die Darlegung der internationalen Aspekte der sechs nicht nachhaltigen Trends, die in der Strategie genannt werden, und zweitens durch die Einbeziehung der auswärtigen Politiken der EU, die zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dabei wird die EU ihre Verpflichtung, beim Vorantreiben der Entwicklungsagenda auf globaler Ebene eine führende Rolle zu übernehmen, bekräftigen und verstärken.

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

Bei der Überprüfung wird das " "" neue Konzept für die Politikgestaltung" als zentrales Instrument dienen, um die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Politik der EU zu stellen. Insbesondere wird die künftige EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung den einzelnen Komponenten der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung mehr Nachdruck verleihen, einschließlich der Folgenabschätzung, der Konsultation der Beteiligten und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften.

Das bedeutet, dass eine nachhaltige und kosteneffiziente Politikgestaltung durch die bessere Rechtssetzung gefördert wird, u.a. durch einen wirksameren Einsatz eines ausgewogenen Folgenabschätzungsmechanismus , der sich auf neue innen- wie außenpolitische Initiativen der Kommission erstreckt. Darüber hinaus werden wichtige Handelsabkommen weiterhin auf Nachhaltigkeit geprüft. Diese Nachhaltigkeitsprüfungen (sustainability impact assessments) wurden in jüngster Zeit auf der Grundlage der ersten Erfahrungen21 bereits verbessert, doch es muss noch weiter nach möglichen Wegen zur Verbesserung der Methode gesucht werden, vor allem mit Blick auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission auch die Konsultation der Betroffenen zur Politik der EU zu verbessern. Ferner wird die Bedeutung eines angemessenen Follow-up zur Interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat22 berücksichtigt (z.B. müssen das Europäische Parlament und der Rat bei der Abschätzung der Folgen von substanziellen Änderungen zu Kommissionsvorschlägen dieselben Grundsätze und Standards anwenden).

Das neue Konzept beinhaltet außerdem die offene Koordinierungsmethode, vor allem in den Bereichen soziale Eingliederung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialschutz, wo diese Methode eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung der Sozialschutzsysteme spielt.

Im Rahmen des neuen Konzepts für die Politikgestaltung wird die Kommission weiter die Verwendung von marktgestützten Instrumenten fördern, die die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, die der Gesellschaft durch die Ressourcennutzung und ihre Auswirkungen entstehen. Beispielsweise werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zu prüfen wie sie die Steuerlast von der Arbeit auf die Ursachen von Umweltschäden verlagern können. Darüber hinaus wird die Überprüfung weiteren Nachdruck auf die Bedeutung legen, die Investitionen in Wissenschaft und Technik für die nachhaltige Entwicklung haben. Zu den möglichen Mitteln für die Förderung von Umweltinnovationen zählen das Forschungsprogramm der EU, die Innovationspolitik der Kommission und öffentliche Aufträge. Der Austausch von Informationen über nachhaltige Forschung, Wissenschaft und Technik mit Drittlandspartnern wird ebenfalls gefördert werden.

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends

und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen Der Schwerpunkt der Strategie liegt nach wie vor auf der Überprüfung der Trends, die die nachhaltige Entwicklung am stärksten gefährden. Den meisten dieser Trends kann nur durch kontinuierliche Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg entgegengewirkt werden und sie erfordern größere strukturelle Veränderungen in der Funktionsweise unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften.

Doch dies sollte nicht als Vorwand dienen, um kurzfristig gar nichts zu unternehmen.

Die Überprüfung wird daher einen sorgfältige Untersuchung der von der derzeitigen Strategie erfassten nicht nachhaltigen Trends beinhalten, um die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen für die kommenden Jahre festzulegen. Die im Jahr 2001 ermittelten Prioritäten sollten außerdem mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, die die EU auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung, auf der Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung, in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen und 21 Siehe "Impact Assessment: Next Steps - in support of Competitiveness and Sustainable Development", SEK(2004) 1377 vom 21.10.2004.

Darüber hinaus werden die Prioritäten aktualisiert, um dem EU-Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten - sowie der in nicht allzu ferner Zukunft anstehenden nächsten Erweiterung - Rechnung zu tragen, die neue Herausforderungen an die Fähigkeit der EU stellen, sich mit den nicht nachhaltigen Trends zu befassen. In diesem Zusammenhang wird bei der Überprüfung auch die Möglichkeit untersucht, eine begrenzte Anzahl neuer oder bisher nicht berücksichtigter Trends, einschließlich wirtschaftlich nicht nachhaltiger Trends, einzubeziehen.

Schließlich wird der Untersuchung von Wechselbeziehungen zwischen den ausgewählten nicht nachhaltigen Trends in der Überprüfung größere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei wird versucht, die positiven Synergieeffekte zu maximieren und Kompromisse zu reduzieren. So ist es z.B. möglich, durch die Förderung einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene die Treibhausgas-Emissionen zu verringern und gleichzeitig die Verkehrsüberlastung zu reduzieren (wovon alle Seiten profitieren). Ein weiteres Beispiel wären Investitionen in grundlegende technologische Veränderungen, die zu besserer Wettbewerbsfähigkeit führen und gleichzeitig die Qualität der Umwelt und den sozialen Zusammenhalt verbessern.


22 Interinstitutionelle Vereinbarung "Bessere Rechtssetzung", ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1. im Rahmen anderer einschlägiger multilateraler Vereinbarungen eingegangen ist.

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

Mit der Strategie von 2001 wurde der Ansatz verfolgt, mittelfristige Oberziele für die einzelnen nicht nachhaltigen Trends zu definieren und eine Reihe von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung festzulegen. Die Überprüfung wird bestätigen, dass klarere Zielsetzungen, Vorgaben und Fristen erforderlich sind, um die Durchführung zielgerichteter Aktionen in den prioritären Bereichen und die Messung der Fortschritte zu ermöglichen.

Auch wenn es sich bei den Trends um langfristige Probleme handelt, die langfristiger Lösungen bedürfen, kann nur durch die Festlegung klarer Etappenziele und die Messung der Fortschritte sichergestellt werden, dass die Gesellschaft sich in die richtige Richtung bewegt. Die Festlegung langfristiger Ziele darf daher nicht als Vorwand dienen, um Maßnahmen auf später zu verschieben.

Die überarbeitete Strategie wird daher neue Oberziele für jeden nicht nachhaltigen Trend enthalten und Etappenziele nennen, die der EU die Überwachung der Fortschritte ermöglichen. Die operationellen Ziele und Aktionspläne werden innerhalb der jeweiligen internen und externen Sektorpolitiken festgelegt, die auch den Rahmen für die Durchführung und Überwachung der politischen Initiativen einschließlich der im Rahmen der Millenniumserklärung und der Gipfeltreffen in Barcelona und Monterrey eingegangenen Verpflichtungen bilden werden.

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

Die in Göteborg beschlossene Gewährleistung eines jährlichen Monitoring der Strategie auf den Frühjahrstagungen des Europäischen Rates blieb hinter den Erwartungen zurück. In der Überprüfung wird daher ein verbessertes Berichterstattungssystem beschrieben, dessen Schwerpunkt auf der kurz- und mittelfristigen Verwirklichung der Ziele der Strategie liegen wird, wobei die derzeitigen Berichte über Fragen der nachhaltigen Entwicklung so weit wie möglich miteinander verknüpft und zugleich vereinfacht werden sollen. Die institutionellen Zuständigkeiten (vor allem die Rolle des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments) im Monitoring-Prozess werden ebenfalls klarer definiert.

Das Monitoring wird vor allem auf der Basis von Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung erfolgen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese werden sich unter anderem an den verschiedenen im Rahmen der sektorpolitischen Prozesse entwickelten Indikatoren und an der bereits erstellten Synthese der strukturellen Indikatoren orientieren, mit denen die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele im Rahmen der Reformagenda des Lissabon-Prozess überwacht wurden. Darüber hinaus werden die Bemühungen um die Entwicklung von Zukunftsmodellen und Prognosen sowie um die Erhebung wissenschaftlicher Daten verstärkt, um ein wirksames Monitoring zu unterstützen.

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Schärfung des Bewusstseins sowie zur Mobilisierung und Einbeziehung der Akteure auf allen Ebenen. So muss klar definiert sein wer zu welchem Zeitpunkt für welche Maßnahme zuständig ist und wer die Kosten trägt. Zu diesem Zweck wird die Kommission prüfen, wie wirksame Partnerschaften mit der Industrie, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherverbänden begründet werden können, um vor allem zu erörtern, wie ein Beitrag zur Umkehrung der nicht nachhaltigen Trends geleistet werden kann, die im Rahmen der Überprüfung ermittelt werden.

Es wird eine größere Übereinstimmung zwischen den Initiativen der EU und globalen nationalen, regionalen und lokalen Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung angestrebt. Mögliche Maßnahmen wären die Ermittlung gemeinsamer Prioritäten im Rahmen jedes Oberziels, die Einleitung eines Lernprozesses gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und/oder Regionen und die Einführung von Mechanismen für den ständigen Informationsaustausch über bewährte Methoden.

Die Europäische Union muss außerdem ihre Bemühungen um die Anregung weiterer Maßnahmen in anderen Teilen der Welt - sowohl in den Industrie- und Transformationsländern als auch in den Entwicklungsländern - verstärken. Die Kommission wird einen intensiveren Dialog über die Ziele der nachhaltigen Entwicklung mit Partnern außerhalb der EU anstreben, vor allem mit den Verwaltungen und der Zivilgesellschaft in Drittländern sowie mit internationalen Organisationen und NRO, die sich schwerpunktmäßig mit globalen Fragen befassen.

6. Nächste Schritte

Die Kommission fordert den Europäischen Rat, den Rat, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, die regionalen Behörden und sämtliche Gruppen der Zivilgesellschaft auf, ihre Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Leitlinien für die Strategie abzugeben. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion wird sich im Interessensforum bieten, das der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss am 14. und 15. April 2005 veranstaltet. Die Kommission wird später in diesem Jahr einen Vorschlag für eine überarbeitete Strategie für die nachhaltige Entwicklung vorlegen.