Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Punkt 30 der 932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015

Der Bundesrat möge anstelle Ziffer 2 der Empfehlungsdrucksache 59/1/15 folgende Entschließung fassen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum zu gewährleisten. Dabei muss sichergestellt sein, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2 x 30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch ausreichend Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss mindestens eine europäische Standardisierung sein.

Begründung:

Die Berücksichtigung der Interessen von BOS wurde in der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 11. Dezember 2014 vereinbart. Dort wird in Ziffer 19 der zugrunde liegenden Eckpunkte der Vereinbarung ausgeführt, dass für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum auch im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu hat sich die Bundesregierung verpflichtet und deshalb ist, auch vor dem Hintergrund des Ziels einer europäischen Standardisierung, eine Entschließung des Bundesrates erforderlich.