Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zur Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 100840 - vom 27. Januar 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 14. - 17. Dezember 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Krieg und Unruhen im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo dazu geführt haben, dass Morde, Vertreibungen und sexuelle Gewalt gegen Frauen, die von bewaffneten Rebellengruppen wie auch von Regierungstruppen, Streitkräften und Polizeikräften verübt wird, weit verbreitet sind und ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben,

B. in der Erwägung, dass der Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo seit 1998 5,4 Millionen Menschenleben gefordert hat und weiterhin - direkt oder indirekt - jeden Monat für den Tod von 45 000 Menschen verantwortlich ist1, und in der Erwägung, dass es Berichten des UNHCR zufolge etwa 1 460 000 Binnenvertriebene in der DRK gibt, 980 000 davon in Nord-Kivu2,

C. in der Erwägung, dass die MONUC seit 1999 in der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt ist, um die Zivilbevölkerung zu schützen, den Friedensprozess im Land zu fördern und die Regierung dabei zu unterstützen, die Kontrolle über die Regionen, die in die Kämpfe verwickelt sind, wiederzugewinnen,

D. unter Hinweis darauf, dass MONUC weltweit der größte friedenssichernde Einsatz ist, der jährlich rund 1,4 Mrd. USD kostet und mit insgesamt 20 000 Soldaten vor allem in Nord- und Süd-Kivu durchgeführt wird, und dass es das Mandat der MONUC erlaubt, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche den politischen Prozess gefährdende Gewaltanwendung von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen zu verhindern und den Schutz der durch physische Gewalt unmittelbar bedrohten Zivilisten sicherzustellen,

E. in der Erwägung, dass durch den illegalen Mineralienhandel in der Demokratischen Republik Kongo viele Akteure die Möglichkeit haben, Mineralien aus Gebieten zu erwerben, die von den Rebellengruppen kontrolliert werden, wodurch sie diese Rebellengruppen finanzieren, und in der Erwägung, dass dadurch der Konflikt genährt und verschärft wird,

F. in der Erwägung, dass sowohl die Truppen der Demokratischen Republik Kongo als auch die Kämpfer der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) an kriminellen Netzen zur Ausbeutung und zum Verkauf von Gold und Mineralien im Osten der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sein und im Gegenzug dafür Waffen erhalten sollen,

G. in der Erwägung, dass Vergewaltigung zu einer Kriegswaffe geworden ist, von der die Rebellen, die Mitglieder der kongolesischen Armee und Zivilisten Gebrauch machen,

H. in der Erwägung, dass Militäraktionen seit Januar 2009, einschließlich der Operation Kimia II, zur Entwaffnung von 1 243 (von geschätzten 6 000) Kämpfern der FDLR geführt haben, wobei allerdings die FDLR weiterhin Kämpfer rekrutiert und weltweit über ein ausgedehntes, komplexes Netz von Sympathisanten verfügt, die sie politisch und finanziell unterstützen3,

I. in der Erwägung, dass die jüngsten militärischen Operationen die humanitäre Krise noch verschlimmert haben, wodurch es zu weit verbreiteten Massakern und Menschenrechtsverletzungen kam,

J. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der FDLR sowie den Truppen der ugandischen "Widerstandsarmee des Herrn" (LRA) weiterhin für unerträgliches Leiden der Zivilbevölkerung in der Region der östlichen Provinzen der DRK verantwortlich sind,

K. in der Erwägung, dass die kongolesische Armee noch immer nicht über ausreichende personelle, technische und finanzielle Mittel verfügt, um ihre Aufgaben in den östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo zu erfüllen, und zudem ein Mangel an Disziplin in ihren Reihen herrscht, was ihre Rolle, nämlich Schutz der Bevölkerung und Wiederherstellung des Friedens, gefährdet,

L. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen kürzlich die logistische Hilfe und operationelle Unterstützung bestimmter Einheiten der kongolesischen Armee infolge von Anschuldigungen ausgesetzt haben, ihre Truppen hätten zwischen Mai und September 2009 Dutzende Zivilisten, einschließlich Frauen und Kindern, in Nord-Kivu getötet,

M. in der Erwägung, dass mehrere humanitäre Organisationen gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, und dass in Nord-Kivu 70 % - oder sogar noch mehr - der bedürftigen Menschen von den Bediensteten der humanitären Organisationen nicht erreicht werden können,