Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 24. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/7814 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts - Drucksache 016/7461 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a (§ 48 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) werden in Satz 2 die Wörter "des ausgeschiedenen Abgeordneten" gestrichen.


Fristablauf: 15.02.08
Initiativgesetz des Bundestages