Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 17. Sitzung am 20. Februar 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/601 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes - Drucksache 18/295 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.03.14
Erster Durchgang: Drucksache. 765/13 (PDF)

1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert: