Beschluss des Bundesrates
Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.