Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 9. Februar 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/8616 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG) - Drucksachen 17/7916, 17/8495 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 02.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 698/11 (PDF)

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Artikel 8 folgende Angabe eingefügt:

"Artikel 8a Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung".

2. In Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 wird das Wort "ortsnahe" durch die Wörter "fachlich umfängliche" ersetzt.

3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

7. Dem Artikel 6 wird folgende Nummer 5 angefügt:

"5. § 19 wird wie folgt gefasst:

" § 19 Kostentragung

Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen." "

8. Artikel 7 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 8 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

"6. § 166 wird wie folgt gefasst:

" § 166 Landwirtschaftliche Krankenkasse

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte führt die Krankenversicherung nach den Gesetzen über die Krankenversicherung der Landwirte durch; sie führt in Angelegenheiten der Krankenversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Krankenkasse." "

10. Nach Artikel 8 wird folgender Artikel 8a eingefügt:

"Artikel 8a
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983), das zuletzt durch ... (BGBl. I S....) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

11. Artikel 13 Absatz 17 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

"3. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 14 wird wie folgt geändert: