Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -
842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsministerin Dr. Beate Merk (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.