Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12174 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, die LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11820 - mit beigefügter Maßgabe angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Initiativgesetz des Bundestages

Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

,Artikel 1a
Änderung des Wahlstatistikgesetzes

In § 4 Satz 4 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412) geändert worden ist, wird das Wort "fünf" durch das Wort "sechs" ersetzt."