Empfehlungen der Ausschüsse
Klimaschutzbericht 2018

975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Ziffern 1 bis 12:

Die Bundesregierung hat den Klimaschutzbericht 2018 Anfang Februar verabschiedet. Mit den Klimaschutzberichten begleitet die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Prozess die Umsetzung der im Aktionsprogramm 2020 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen. Der vorliegende Bericht beschreibt die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden Minderungswirkungen der einzelnen Maßnahmen bis zum Jahr 2020.

Bei der Weltklimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich die Vertragsstaaten erstmals auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Inkrafttreten und der jeweiligen Ratifizierung des Übereinkommens bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Auch der jüngste IPCC-Sonderbericht zum 1,5-Grad-Ziel verdeutlicht erneut die Dringlichkeit, mit der die Weltgemeinschaft handeln muss.

Die Umsetzung des Abkommens muss nun von den nationalen Regierungen vollzogen werden. Deutschland trägt als viertgrößte Industrienation der Welt eine herausragende Verantwortung für den globalen Klimaschutz und hat eine Vorbildwirkung. Um die Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich bewältigen zu können, ist das Erreichen der internationalen und nationalen Klimaschutzziele unabdingbar. Die Dürre des Sommers 2018 in vielen Regionen von Deutschland führte beispielhaft vor Augen, welche Folgen der Klimawandel auch in Deutschland haben kann und wie wichtig deshalb eine zielgerechte Klimaschutzpolitik ist. Deutschland hat sich zum Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts bekannt und dahingehend konkrete Leitbilder für die einzelnen Handlungsfelder für das Jahr 2050 entwickelt. Der Klimaschutzplan beschreibt für alle Handlungsfelder robuste transformative Pfade und unterlegt insbesondere das Minderungsziel für Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 mit konkreten Sektorzielen, weiteren Meilensteinen und strategisch angelegten Maßnahmen.

Umso bedauerlicher ist es daher, dass die Bundesregierung im Klimaschutzbericht 2018 einräumen muss, dass die angestrebten Minderungsziele bei den Treibhausgasemissionen 2020 nicht erreicht werden. Für das Jahr 2020 ist eine Minderung an Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent vorgesehen, der Klimaschutzbericht geht jedoch nur von einer Minderung um 32 Prozent aus.

Es sind die Anstrengungen zu intensivieren, die Ziele des eigenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zu erreichen. Das von der Bundesregierung angekündigte Klimaschutzgesetz ist daher umgehend vorzulegen, um der nationalen Klimapolitik die notwendige rechtliche Verbindlichkeit zu verleihen.

Der Klimaschutzbericht 2018 betrachtet die Entwicklung der Emissionen in den einzelnen Sektoren. Hier zeigt sich, dass im Bereich Verkehr die Emissionen seit dem Jahr 2010 wieder kontinuierlich zunehmen und im Jahr 2016 sogar das Niveau von 1990 wieder leicht überschritten haben. Diese Entwicklung unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Minderung der Emissionen im Verkehrsbereich.

Bereits heute gibt es verbindliche Zielvorgaben der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland.

Zu ihnen hat sich die Bundesrepublik bekannt und sie zwingen zu verstärkten Klimaschutzaktivitäten. Die Vereinbarungen zur Lastenteilung in der Europäischen Union (Effort Sharing Decision und Effort Sharing Regulation) sehen für die Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (sog. Non-ETS-Bereich), für 2020 und 2030 verbindliche Ziele vor. Im Rahmen der Effort Sharing Decision (ESD) hat Deutschland zugesagt, seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2014 um 14 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Hierunter fallen insbesondere die Treibhausgasemissionen aus Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und kleineren Industrieanlagen. Entsprechend der Effort Sharing Regulation (ESR) muss Deutschland seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2030 um 38 Prozent senken. Ein Verfehlen der Ziele hätte konkrete finanzielle Auswirkungen. Gelingt es Deutschland nicht, diese Ziele einzuhalten, muss Deutschland von anderen EU-Staaten Emissionsrechte erwerben. Hier drohen bei Zielverfehlung mittelfristig finanzielle Verpflichtungen in Milliardenhöhe.

Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" hat ihren Abschlussbericht am 31. Januar 2019 der Bundesregierung übergeben. Die Kommissionsmitglieder verabschiedeten den Bericht mit breiter Mehrheit von 27 : 1 Stimmen. Die Kommission unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und darüber hinaus. Das vereinbarte Ausstiegsdatum und der noch unkonkrete Umsetzungspfad bis 2030 gefährden eine über die Jahre notwendige kumulierte CO₂-Reduktion des Energiesektors. Daher ist eine klare Beschreibung des Ausstiegpfads von 2023 bis 2029 erforderlich, der mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.