Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)

mit folgenden Maßgaben, im übrigen unverändert angenommen:

I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

"Artikel 2a Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung".

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

"Artikel 2a Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung