Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Februar 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: