Beschluss des Bundesrates

Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Februar 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.