Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen") (2009/2165(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0876 - vom 11. Februar 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Januar 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die vorrangigen Ziele des Cotonou-Abkommens die Beseitigung der Armut, eine nachhaltige Entwicklung und die schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft sind,

B. in der Erwägung, dass seit der letzten Überprüfung des Cotonou-Abkommens im Jahr 2005 auf internationaler Ebene zahlreiche Veränderungen - etwa die steigenden Nahrungsmittel- und Energiepreise, die beispiellose Finanzkrise, die Folgen des Klimawandels - eingetreten sind, die ihre schwerwiegendsten Auswirkungen in den Entwicklungsländern haben,

C. in der Erwägung, dass alle diese neuen Entwicklungen im globalen Umfeld, wenn ihnen nicht in angemessener Weise begegnet wird, die Ziele des Cotonou-Abkommens gefährden und die Aussichten auf die Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 dämpfen könnten,

D. in der Erwägung, dass der Abschluss und die Umsetzung der regionalen Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft (WPA) den Zusammenhalt der AKP-Gruppe und den laufenden regionalen Integrationsprozess untergraben haben; in der Erwägung, dass es notwendig ist, die Einheit und Kohärenz der AKP-Gruppe sowie die Stabilität der AKP-EG-Institutionen zu bewahren,

E. in der Erwägung, dass die zweite Überprüfung des Cotonou-Abkommens eine zeitlich außerordentlich günstige Möglichkeit ist, dessen Bestimmungen unter Berücksichtigung der oben genannten Realitäten anzupassen; in der Erwägung, dass die meisten dieser Themen jedoch vom Mandat zur Überprüfung des Cotonou-Abkommens kaum berührt werden,

F. in der Erwägung, dass zu den von der Europäischen Union bzw. der AKP-Gruppe zur Überprüfung notifizierten Bereichen unter anderem die folgenden gehören:

G. in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon das institutionelle Gefüge in der Europäischen Union und die Gewichtung in den Entscheidungsprozessen ändert,