Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2010 zu den jüngsten Angriffen auf christliche Gemeinschaften Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0876 - vom 11. Februar 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Januar 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Förderung der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Bürgerfreiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bildet,

B. in der Erwägung, dass gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen und insbesondere gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts für Bürgerliche und Politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit einschließt, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln und allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekunden,

C. in der Erwägung, dass Europa, wie auch andere Teile der Welt, nicht frei von Fällen ist, in denen direkt gegen diese Freiheit verstoßen wird, und Schauplatz einzelner Straftaten gegen Angehörige von Minderheiten aufgrund deren Religion ist,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,

E. in der Erwägung, dass in der oberägyptischen Stadt Nag Hammadi am 6. Januar 2010 sieben Menschen - sechs koptische Christen und ein Polizist - durch Schüsse aus einem vorüberfahrenden Fahrzeug getötet und weitere verletzt wurden, als Gottesdienstbesucher nach einer Mitternachtsmesse am koptischen Heiligen Abend eine Kirche verließen; in der Erwägung, dass es während der vergangenen Wochen zu weiteren Zusammenstößen zwischen koptischen Christen und Moslems gekommen ist, die von der ägyptischen Regierung als Einzelfälle charakterisiert wurden,

F. in der Erwägung, dass die ägyptischen Behörden am 8. Januar 2010 mitgeteilt haben, das sie in Zusammenhang mit dem Überfall von Nag Hammadi vom 6. Januar drei Personen festgenommen hätten, die sich nach wie vor in Haft befänden; in der Erwägung, dass die ägyptische Staatsanwaltschaft entschieden hat, dass die drei wegen vorsätzlichen Mordes vor dem Notstandsgericht für die Sicherheit des Staates (Emergency State Security Court) angeklagt werden sollen,

G. in der Erwägung, dass ungefähr 10 % der ägyptischen Bevölkerung koptische Christen sind; in der Erwägung, dass es in Ägypten in den vergangenen Jahren wiederholt zu Gewaltakten gegen koptische Christen gekommen ist,

H. in der Erwägung, dass die Glaubensfreiheit und die Freiheit, religiöse Riten zu praktizieren, durch die ägyptische Verfassung garantiert werden,

I. in der Erwägung, dass es den Beziehungen zu Ägypten große Wichtigkeit beimisst und die Bedeutung Ägyptens und der Beziehungen zwischen Ägypten und der EU für die Stabilität und Entwicklung des Europa-Mittelmeer-Raums betont,

J. in der Erwägung, dass die katholische Kirche Malaysias im Jahre 2007 vor Gericht gegen die malaysische Regierung geklagt hat, nachdem diese damit gedroht hatte, die Herausgabe der Zeitung Herald im Interesse der nationalen Sicherheit verbieten zu lassen, wenn die Zeitung nicht damit aufhöre, das Wort "Allah" zu verwenden, das von der malaiischsprachigen Bevölkerung christlichen Glaubens allgemein als Übersetzung des Wortes "Gott" gebraucht wird,

K. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof Malaysias am 31. Dezember 2009 entschieden hat, dass die Christen in Malaysia das verfassungsmäßige Recht genießen, das Wort "Allah" als Bezeichnung für Gott zu gebrauchen, und dass das Wort nicht ausschließlich dem Islam vorbehalten ist,

L. in der Erwägung, dass nach dem Urteil mindestens neun Überfälle auf christliche Kirchen in Malaysia stattgefunden haben,

M. in der Erwägung, dass die Regierung im Jahre 2009 mehr als 15 000 Exemplare der Bibel in malaiischer Sprache beschlagnahmt und bis heute nicht zurückgegeben hat, in denen das Wort "Allah" als Bezeichnung für Gott verwendet wird,

N. in der Erwägung, dass die malaysische Regierung den Gebrauch des Wortes "Allah" durch die christlichen Gemeinden in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak akzeptiert, während sie ihn in anderen Teilen des Staates infrage stellt, wodurch sie für zusätzliche Diskriminierung innerhalb der gesamten christlichen Gemeinschaft in Malaysia sorgt,

O. in der Erwägung, dass der Dialog zwischen den verschiedenen Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung für die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung ist,