Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie vorgelegt hat,

B. in der Erwägung, dass die Kommission zudem einen Entwurf einer Richtlinie zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement vorgelegt hat, der auch Offenlegungsvorschriften für Ratingagenturen enthält,

C. in der Erwägung, dass die Kommission anschließend ihren Vorschlag für eine Verordnung über Ratingagenturen vorgelegt hat,

D. in der Erwägung, dass die Offenlegungs- und Transparenzpflichten für Ratingagenturen kohärent und einheitlich geregelt werden sollten,

E. in der Erwägung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Offenlegungspflichten für Ratingagenturen über eine technische Anpassung hinausgehen und dass sie daher eine angemessene Prüfung durch das Parlament erfordern und im Mitentscheidungsverfahren behandelt werden sollten,

F. in der Erwägung, dass die erwähnte Kohärenz und Einheitlichkeit und die angemessene Prüfung durch das Parlament es erfordern, dass die Bestimmung über Offenlegungspflichten für Ratingagenturen im Mitentscheidungsverfahren behandelt wird, und zwar entweder im Rahmen des Vorschlags für eine Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie oder im Rahmen des Vorschlags für eine Verordnung über Ratingagenturen,

G. in der Erwägung, dass das Parlament die übrigen technischen Änderungen unterstützt,