Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.

882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Hauptempfehlung:

Der Bundesrat begrüßt die Festlegung von Kriterien für die Ausweitung des Systems. Vorrang sollten dabei jedoch die Auswirkungen auf die das IMI nutzenden Verwaltungen im Hinblick auf deren Arbeitsaufwand und die ihnen entstehenden Kosten haben.

Im Hinblick auf die vorgesehene gegenseitige Evaluierung der Dienstleistungsrichtlinie sollte eine Ausweitung des IMI bis zum Abschluss dieser Bewertungen ausgesetzt werden.

Begründung:

Das IMI ist noch nicht flächendeckend bei allen Kommunen eingeführt. Zur Vermeidung der Kosten durch den Registrierungs- und Einarbeitungsaufwand auch in Relation zu einem möglichen Nutzen sollten die Auswirkungen der Ausweitung des Systems auf weitere Bereiche auf die Haushalte der Kommunen vorrangig berücksichtigt werden.

Nach Nummer 3.6 Buchstabe a der Mitteilung kann das IMI bis zu 100.000 Nutzer haben. Nach Nummer 1.2 der Mitteilung sind bislang nur 5.700 Behörden und 11.000 (sonstige) Nutzer registriert. Es besteht damit eine hinreichende Ressource, um noch alle Kommunen registrieren zu können. Zur Reduzierung der hauptsächlich durch den Registrierungs- und Einarbeitungsaufwand für das IMI entstehenden Kosten bestehen Bemühungen, dass die Kommunen sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zusammenschließen, damit dieser Aufwand nur von wenigen Stellen erbracht wird. Eine vorrangige Berücksichtigung der entstehenden Kosten ist bei einer Ausdehnung des IMI daher erforderlich. Die Ausweitung sollte auch auf Bereiche erfolgen, die nicht von allen Gemeinden zu behandeln sind.

Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass nach der Darstellung unter Nummer 2.2 Absatz 2 Ziffer 4 und Nummer 3.4 Absatz 4 der Mitteilung diese Auswirkungen bewertet werden, allerdings würde die vorgesehene Ausdehnung auf Personenstandsdokumente dazu zwingen, dass sämtliche Gemeinden als Melde- bzw. Standesamtsbehörden sich mit dem System vertraut machen müssten. Obwohl ein nur geringer Bedarf für einen grenzüberschreitenden Austausch von Personenstandsdokumenten bei der Mehrzahl der Gemeinden erwartet werden kann, würde so eine Arbeitsbelastung entstehen, ohne dass ein hinreichender Nutzen bei allen Gemeinden ersichtlich ist.

Soweit noch nicht aufgrund der anstehenden Evaluierung der Dienstleistungsrichtlinie Klarheit darüber besteht, ob dieser Hauptanwendungsfall für das IMI bestehen bleibt, sollten Ausweitungen des Verfahrens zurückgestellt werden. Auf die Stellungnahme des Bundesrates zu Vorschlag Nummer 4 in BR-Drucksache 698/10 (PDF) wird Bezug genommen.

Hilfsempfehlung:*

* nur In bezogen auf Ziffern 2 und 3, 5 bis 9 sowie 11 und 13 EU

Zu nennen sind hier insbesondere die Verbesserung der Such-Funktion für zuständige Behörden sowie die rasche Wiederherstellung der automatischen Übersetzungsfunktion für Freitexteingaben.