Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020

A

B

Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Durch den Wegfall des Nährstoffvergleichs (Aufhebung §§ 8 und 9 DüV) fällt ein wesentlicher Indikator als praktikables Kriterium zur Bewertung der Grundwasserverträglichkeit der Anbau- und Düngepraxis vollständig weg. Damit entfällt auch eine wichtige Grundlage für eine fachlich und verursachergerecht begründete Abgrenzung der Gebietskulisse und für das bundesweite Wirkungsmonitoring.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 13a Absatz 1 Satz 2 zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der roten Gebiete dem Bundesrat so rechtzeitig vorzulegen, dass [spätestens] das Plenum am 3. Juli 2020 sicher erreicht werden kann. Nur so ist es den Ländern möglich, die in § 13a Absatz 1 Satz 3 vorgeschriebene 6-Monats-Frist zur Überprüfung und ggf. Änderung der bestehenden Gebietskulissen einzuhalten.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung als Leitung der Projektgruppe einen geeinten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift bis zum 30. Juni 2020 sicherzustellen. Nur so können die Länder ihrerseits in der von der Kommission vorgegebenen Frist die ihnen obliegende Aufgabe der Gebietskulissenausweisung wahrnehmen.