Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der aus der Anlage ersichtlichen Änderung zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefasst

Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

A Änderung

Zu Artikel 1 Nummer 11 (§ 13a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 einleitender Satzteil, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 DüV), Nummer 13 (§ 15 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 DüV)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Die Verlängerung der Übergangsfristen erfolgt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.

Die Verlängerung setzt ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe und dient auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.

B Entschließung