Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Recht, sich frei zu bewegen und niederzulassen ein in Artikel 18 und 43 verankertes Recht ist, und dass in den Artikeln 149 und 150 des EG-Vertrags die Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert wird,

B. in der Erwägung, dass die Mobilität der Arbeitnehmer ein Schlüsselinstrument für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie darstellt, dass sie aber, auch bei Frauen, in der Union noch kaum gegeben ist,

C. in der Erwägung, dass die abgesicherte Mobilität der Arbeitnehmer in der Europäischen Union eines der Grundrechte ist, das den Unionsbürgerinnen und -bürgern durch den Vertrag zusteht, und einen der Grundpfeiler des europäischen Sozialmodells sowie eines der wichtigsten Instrumente zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie darstellt,

D. in der Erwägung, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Koordinierung und Durchführung der Systeme der sozialen Sicherheit gegebenenfalls angepasst werden müssen, um neue Formen der Mobilität zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Wanderarbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union ihren sozialen Schutz nicht verlieren,

E. in der Erwägung, dass derzeit etwa 2 % der Bürger im Erwerbsalter in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen leben und arbeiten; ferner in der Erwägung, dass ca. 48 % aller Migranten in der Europäischen Union Frauen sind,

F. in der Erwägung, dass die Kommission ein hochrangiges Sachverständigenforum zur Förderung der Mobilität der Europäer eingesetzt hat, dessen Hauptaufgabe es ist, Maßnahmen auszuarbeiten, die zur Förderung der Mobilität von jungen Menschen, zur Weiterentwicklung der Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der Mobilität von Künstlern, Managern und im Freiwilligensektor ergriffen werden können,

G. in der Erwägung, dass die erneuerte Sozialagenda die Frage der Mobilität unmittelbar betrifft und die diesbezüglichen Möglichkeiten sowie die Grundsätze des Zugangs und der Solidarität darin verankert sind,

H. in der Erwägung, dass der dynamische Arbeitsmarkt die Arbeitnehmer, insbesondere Frauen mit Kindern, vor große Herausforderungen stellt, da sie sich gezwungen sehen, Kompromisse zwischen dem Berufs- und dem Familienleben einzugehen,

I. in der Erwägung, dass die unzulängliche Anpassung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten für Frauen u. a. hinsichtlich Schwangerschaft, Kindererziehung und Karrieremöglichkeiten führt,

J. in der Erwägung, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu den vier im Vertrag verankerten Grundfreiheiten zählt und auch in Zukunft zählen wird; in der Erwägung, dass mit dem Ziel, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu garantieren, erhebliche Fortschritte im Bereich der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erzielt wurden, insbesondere in Fragen der sozialen Sicherheit, und dass dies die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union erleichtert hat; in der Erwägung, dass alle noch bestehenden administrativen und rechtlichen Hürden, die der grenzüberschreitenden Mobilität entgegenstehen, beseitigt werden müssen, in der Erwägung, dass mehr geschehen muss, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sie in Anspruch nehmen können;

K. in der Erwägung, dass das Parlament in vielen seiner Entschließungen auf die Hindernisse aufmerksam gemacht hat, die die Mobilität und die Ausübung des Rechts der Unionsbürger, sich in einem anderen als ihrem Herkunftsland niederzulassen, erschweren, und Lösungen zur Beseitigung dieser Hindernisse vorgeschlagen hat, da die Gewährleistung von Mobilität Erleichterungen in Bezug auf den gesamten Komplex der Bedürfnisse und Tätigkeiten der Arbeitnehmer und ihrer Familien beinhaltet,

L. in der Erwägung, dass, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Identifizierung der Hindernisse und die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen nicht ausreichend ist, um diese Barrieren für die Freizügigkeit und Mobilität endgültig zu eliminieren; in der Erwägung, dass in der Vergangenheit in zahlreichen Dokumenten der europäischen Institutionen immer wieder auf diese Probleme hingewiesen wurde und Lösungsvorschläge vorgelegt wurden, die jedoch nicht immer durchgeführt wurden,

M. in der Erwägung, dass das Parlament in diesen Fällen festgestellt hat, dass die Bereitschaft zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen nicht immer solche Maßnahmen betrifft, die für die Bürgerinnen und Bürger Bedeutung haben durch Beseitigung der administrativen und rechtlichen Barrieren, die der Mobilität im Wege stehen,

N. in der Erwägung, dass sich das Parlament bei zahlreichen Gelegenheiten zu diesen Problemen geäußert hat, die sich unmittelbar auf das Leben der Unionsbürgerinnen und -bürger auswirken; in der Erwägung, dass sich das Parlament in seiner Eigenschaft als direkt und demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Organ auch weiterhin tatkräftig für die Lösung aller Probleme einsetzen wird, mit denen die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert werden, wenn sie ihr Recht auf Mobilität innerhalb der Europäischen Union wahrnehmen wollen,

O. in der Erwägung, dass das unionsbürgerschaftliche Bewusstsein der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zum Teil von der Möglichkeit lebt, ein Beschäftigungsverhältnis anderswo im Binnenmarkt aufzunehmen, und dass der Impuls zur Förderung der Mobilität folglich nicht nur vom wirtschaftlichen Interesse, sondern auch von dem Ziel geleitet sein sollte, die Selbstwahrnehmung der europäischen Bürger als Unionsbürger zu fördern,