Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und insbesondere die integrierte Verwaltung aller Grenzen der Union im Rahmen eines umfassenden und harmonisierten Herangehens an die Wanderungsbewegungen stattfinden muss, das auch die Steuerung der legalen Einwanderung, die Integration der legalen Einwanderer und die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern beinhalten sollte,

B. in der Erwägung, dass die illegale Einwanderung eine gemeinsame europäische Herausforderung darstellt und deshalb eine gemeinsame europäische Politik erforderlich macht,

C. in der Erwägung, dass diese Wanderungsbewegungen so lange anhalten werden, wie die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen Regionen der Welt fortbestehen, und dass es daher angebracht ist, die Steuerung der Migrationsströme unter Ausnutzung von Synergieeffekten mit der Entwicklungspolitik und der Politik für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorzunehmen,

D. in der Erwägung, dass , die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union (FRONTEX) kein Allheilmittel für alle Probleme, die durch die illegale Einwanderung hervorgerufen werden, ist;

E. in der Erwägung, dass die Überwachung der Außengrenzen der Union ein Schlüsselelement im Kampf gegen die illegale Einwanderung darstellt, das von den komplementären repressiven Maßnahmen zur Eindämmung der Ursachen von Einwanderung, wie der Bekämpfung der Schwarzarbeit - insbesondere durch die Annahme der Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249) - und der Bekämpfung der zur organisierten Kriminalität gehörenden Schleusernetze, begleitet werden muss,

F. in Erwägung der hohen Sterblichkeitsrate im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung und der Notwendigkeit, Informationskampagnen mit den Herkunfts- und Transitländern über die Risiken und die fatalen Folgen dieser Art von Einwanderung durchzuführen,

G. in der Erwägung, dass zwar jeder Mitgliedstaat für die Kontrolle seines Teils der Grenze zuständig ist, der Migrationsdruck auf die Ost- und Südgrenzen der Union es jedoch erforderlich macht, unter den Mitgliedstaaten einen Geist der Mitverantwortung und verbindlichen Solidarität zu entwickeln und zu organisieren, damit die Bündelung der mobilisierbaren materiellen und personellen Ressourcen zur Bekämpfung dieses Phänomens erleichtert wird,

H. unter Hinweis darauf, dass das Ziel, das all diese Instrumente (FRONTEX, EUROSUR, das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder "Fast Tracking") auf lange Sicht verfolgen, die schrittweise Einführung eines integrierten europäischen Grenzverwaltungssystems ist,

I. in der Erwägung, dass die ersten quantifizierbaren Ergebnisse der FRONTEX seit ihrer Arbeitsaufnahme im Oktober 2005 vorliegen, und eine in diesem Stadium ihrer Entwicklung unumgänglich gewordene mittel- und langfristige Strategie festzulegen ist,

J. in der Erwägung, dass die FRONTEX eine Einrichtung der Gemeinschaft im Rahmen der ersten Säule ist, die den Prinzipien einer uneingeschränkten demokratischen Kontrolle und Transparenz unterliegt und als solche verpflichtet ist, die Grundwerte der Union zu bewahren und zu fördern,

K. unter Hinweis darauf, dass die erkenntnisgestützte Koordinierungstätigkeit der FRONTEX auf Risikoanalysen und Gefahreneinschätzungen beruht, die unter die Gemeinhaltungspflicht fallen,

L. in der Erwägung, dass im Rahmen der Entwicklungsstrategie der FRONTEX die Gelegenheit ergriffen werden sollte, die Tragfähigkeit des Grundsatzes der "verbindlichen Solidarität" zwischen den Mitgliedstaaten zu prüfen - ein Grundsatz, der bereits im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 863/2007, mit dem im Dringlichkeitsfall die Schnelleingreifkapazitäten der Union koordiniert werden, herangezogen wurde -, um die geeignete Vorgehensweise zu wählen, mit der das für ein wirksames Handeln der FRONTEX notwendige bedingungslose Zurverfügungstellen materieller Ressourcen, die im Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE - Centralised Record of Available Technical Equipment) erfasst sind, und personeller Ressourcen gewährleistet werden kann,

M. in der Erwägung, dass das Parlament die FRONTEX ständig unterstützt und dafür gestimmt hat, ihren Haushalt erheblich aufzustocken, damit sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Aufgaben zu erfüllen,

N. in der Erwägung, dass die FRONTEX mit Missionen auf See vor der Küste der südlichen Mitgliedstaaten begonnen hat, deren Erfolg entsprechend dem Grad an Zusammenarbeit der Drittländer, aus denen die Einwanderer stammen, unterschiedlich ausfiel; in der Erwägung, dass die Mission "Hera" vor den Kanarischen Inseln erfolgreich war und zu einer erheblichen Verringerung der Zahl der ankommenden Einwanderer geführt hat, die Mission "Nautilus" im mittleren Mittelmeerraum jedoch nicht effektiv war, da die Zahl der ankommenden Einwanderer eher zu- als abgenommen hat,

O. in der Erwägung, dass an den Brennpunkten der Einwanderung in den südlichen Seegebieten ständige dauerhaft eingerichtete Missionen für Patrouillen auf See erforderlich sind,

P. in der Erwägung, dass alle von der FRONTEX durchgeführten Maßnahmen unter allen Umständen den Normen des Völkerrechts, und im Besonderen jenen, die sich auf das Seerecht sowie auf die Menschenrechte, die Würde des Menschen, die Flüchtlinge und insbesondere auf das Asylrecht und den Grundsatz der Nichtzurückweisung beziehen, entsprechen müssen,

Q. in der Erwägung, dass die FRONTEX bei all ihren Handlungen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Mittel im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen, auf Frauen und insbesondere auf Schwangere, Kinder - im Besonderen unbegleitete Minderjährige -, ältere Menschen sowie behinderte oder schwerkranke Menschen ergreifen muss,

R. in der Erwägung, dass die humanitäre Dimension des Handelns der FRONTEX durch höchstmögliche Rechtssicherheit gefestigt werden muss, und zwar sowohl im Rahmen der von ihr durchzuführenden Rettungseinsätze als auch im Rahmen der gemeinsamen Rückführungsaktionen, an denen sie möglicherweise beteiligt sein wird,

S. in der Erwägung, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die an den Tätigkeiten der FRONTEX beteiligten Fachkräfte angesichts ihres Erfolges fortgesetzt, vor allem jedoch auf das Personal aus Drittstaaten, das täglich mit der FRONTEX zusammenarbeiten muss, ausgeweitet werden sollten, um dieses in Seenotrettung und in der Bergung von Leichen bei Schiffsunglücken zu schulen,

T. in der Erwägung, dass bei der Grenzüberwachung nicht nur unerlaubte Grenzübertritte verfolgt werden, sondern auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel, Drogenschmuggel oder illegaler Waffenhandel, und so ein Beitrag zur Erhöhung der gesamten inneren Sicherheit geleistet wird,

U. unter Hinweis darauf, dass die Tätigkeit der FRONTEX nicht effizient sein kann ohne eine EU-Grenzverwaltungspolitik, die die neuen für die Grenzkontrolle vorgeschlagenen EU-Systeme, wie das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder "Fast Tracking", umfasst,