Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft schaffen"

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 18. März 2015

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierungen der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft schaffen" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil

Entschließung des Bundesrates "Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft schaffen"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Teilautonome Assistenzsysteme nehmen zunehmend Einzug in den automobilen Alltag: Vom Stauassistenten, der im Stop-And-Go-Verkehr entlastet bis zur weitgehend selbständigen Einparkhilfe sind solche Systeme bereits heute in vielen Fahrzeugen Realität.

Viele Autohersteller arbeiten am sogenannten autonomen Fahren. Der Bundesrat hält das Thema autonomes Fahren für ein wichtiges Zukunftsthema: Nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilbranche, sondern auch für die individuelle Mobilität in einer angesichts des demografischen Wandels älter werdenden Gesellschaft sind Fahrassistenzsysteme und autonomes Fahren von großer Bedeutung.

Um im internationalen Wettbewerb als Automobil- und Industrienation bei diesem Thema führend zu sein, bedarf es in Deutschland intensiver Anstrengungen. Aus Sicht des Bundesrates ist eine transparente Regelung des Genehmigungsverfahrens sowie eine Klärung der sich aufdrängenden Haftungs- und Versicherungsfragen erforderlich. Ebenso sind technische Normen zu erarbeiten, die eine Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen gewährleisten.

Der Bundesrat schließt sich der Empfehlung des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2015 in Goslar an und teilt die Auffassung, dass automatisiertes Fahren zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beitragen, einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und den Fahrkomfort erhöhen kann. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Rechtsrahmen für die Erprobung solcher Techniken anzupassen und neben der Autobahn A 9 weitere Versuchsstrecken für autonomes Fahren auszuweisen, um die unterschiedlichen technischen Systemansätze der Fahrzeughersteller und Zulieferer in Deutschland zu unterstützen.

Zudem könnten auf diese Weise die zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesländer gewürdigt und unterstützt werden. Diese sind Grundlage für neue Lösungsansätze bei der Verkehrstechnik im Telematikbereich und in anderen Forschungs- und Entwicklungsbereichen sowie bei der Schaffung innovativer Mobilitätslösungen im Service- und Produktbereich.

Die Ausweitung der Versuchsstrecken einhergehend mit der Entwicklung eines breiten Systemangebots sichert damit auch die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnologiestandorts Deutschland im Fahrzeug- und Mobilitätsbereich.