Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/4895 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) - Drucksachen 17/3629, 17/4233 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.03.11

Erster Durchgang: Drucksache. 647/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:

"Artikel 5a
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

In § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochbaustatistikgesetzes vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Heizenergie;" die Wörter "Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes;" eingefügt."

4. In Artikel 6 wird nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

"Artikel 5a tritt am 1. Januar 2012 in Kraft."