Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Februar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/4660 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes - Drucksache 17/3800 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

"5. Dem § 7 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:

"Die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 obliegt den Industrie- und Handelskammern. Für diese gelten die Sätze 4 und 5 entsprechend. ""

Fristablauf: 18.03.11
Erster Durchgang: Drucksache. 488/10 (PDF)