Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Februar 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die nachstehende Entschließung zu fassen:

Bei seinem Beschluss, auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, ist der Bundesrat von Folgendem ausgegangen:

Auf die Dringlichkeit der Festlegung der Saatgutschwellenwerte hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 4. November 2005 (BR-Drs. 698/05 (PDF) - Beschluss) bereits hingewiesen.