Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

A

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/0669 - den von der Bundesregierung eingebrachten


- Drucksache 016/0029 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

I. Artikel 1 (Hufbeschlaggesetz) wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 (Änderung des Tierschutzgesetzes) wird wie folgt geändert:

III. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 5
Inkrafttreten

(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Vorschriften des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt Artikel 1 am 1. Januar 2007 in Kraft."