Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Februar 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: