Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken - Marktortprinzip einführen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -

989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 1 Satz 3 - neu -, Nummer 1 Nummer 4, Satz 1 und Satz 2* - neu -, Nummer 5 Satz 3, Nummer 6 Satz 2** und Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu -

2. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - und Nummer 6 Satz 2 und Satz 3 - neu -

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Entschließung sollte auf das Weißbuch der Kommission zur KI vom 19. Februar 2020 (BR-Drucksache 095/20 (PDF) ) Bezug nehmen, da darin bereits ein möglicher Regulierungsrahmen für algorithmenbasierte Systeme skizziert wird, mit dem das Anliegen, dass bestimmte datenethische Leitlinien und Empfehlungen berücksichtigt werden sollen, verknüpft werden sollte.

Außerdem sollte der Bundesrat sich deutlich dafür aussprechen, dass die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethik-Kommission - und nicht nur die Leitlinien der von der Kommission eingesetzten Expertengruppe - bei der künftigen Regulierung von KI-Systemen berücksichtigt werden. Zugleich sollte der Bundesrat darauf aufmerksam machen, dass bestimmte zentrale Fragen noch der Klärung bedürfen.

Denn auch der von der Datenethik-Kommission vorgeschlagene, nach Risiken gestufte Regulierungsrahmen mit Transparenzanforderungen, Risikofolgenabschätzungen und Aufsichtsmaßnahmen setzt voraus, dass Klarheit über die materiellen Maßstäbe für den Einsatz von KI-Systemen mit erheblichem Risikopotenzial besteht.

Der Bundesrat sollte außerdem deutlich machen, dass Datenmanagement- und Datentreuhandsysteme sowie Datenschutz durch Technikgestaltung wichtige Ansätze darstellen, um die Datensouveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen.

B

3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.