Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.


Hinweis: vgl. AE-Nr. 091077
Europäische Kommission
Brüssel, den 3.3.2010
KOM (2010) 2020

Mitteilung der Kommission EUROPA2020
Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Strategie Europa 2020
Zusammenfassung

Europa durchlebt einen Moment des Wandels. Die Krise hat Jahre des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts zunichte gemacht und die strukturellen Schwächen der europäischen Wirtschaft aufgedeckt. Unterdessen entwickelt sich die Welt rasch weiter, und die langfristigen Probleme - Globalisierung, Ressourcenknappheit, Alterung - verschärfen sich. Es ist an der Zeit, dass die EU ihre Zukunft in die Hand nimmt.

Europa kann Erfolg haben, wenn es gemeinsam handelt, als eine Union. Wir brauchen eine Strategie, welche es uns ermöglicht, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen und die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Europa 2020 skizziert eine Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts.

In Europa 2020 werden drei sich gegenseitig verstärkende Prioritäten vorgeschlagen:

Die EU muss festlegen, was sie bis 2020 erreichen will. Dazu schlägt die Kommission folgende EU-Kernziele vor:

Diese Ziele sind miteinander verknüpft und für unseren Gesamterfolg entscheidend. Um zu gewährleisten, dass jeder Mitgliedstaat die Strategie Europa 2020 auf seine spezifische Situation zuschneiden kann, schlägt die Kommission vor, die Ziele der Union im Rahmen nationaler Ziele und Verlaufspläne umzusetzen.

Die Ziele verkörpern die drei Prioritäten intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Es wird einer breiten Palette von Maßnahmen auf nationaler und internationaler sowie auf EU-Ebene bedürfen, um sie zu untermauern. Die Kommission schlägt sieben Leitinitiativen vor, um innerhalb der einzelnen Prioritäten Fortschritte herbeizuführen:

Diese sieben Leitinitiativen sollen für die EU und für die Mitgliedstaaten bindend sein. Die auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente und insbesondere der Binnenmarkt, finanzielle und außenpolitische Instrumente, werden voll in den Dienst der Strategie gestellt, um Hindernisse zu überwinden und die Ziele von Europa 2020 zu verwirklichen. Als unmittelbare Priorität erfasst die Kommission, was getan werden muss, um eine glaubwürdige Ausstiegsstrategie festzulegen, die Reform des Finanzsystems fortzuführen, die für ein langfristiges Wachstum erforderliche Haushaltskonsolidierung sicherzustellen und die Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion zu verstärken.

Um Ergebnisse zu erzielen, wird eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung erforderlich sein. Die Strategie Europa 2020 wird auf zwei Säulen fußen: dem vorstehend skizzierten thematischen Ansatz, in dem Prioritäten und Kernziele miteinander verknüpft werden, und dem System der Länderberichte, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, eigene Strategien für die Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum und soliden öffentlichen Haushalten auszuarbeiten. Auf EU-Ebene werden integrierte Leitlinien zur Festlegung der Prioritäten und Ziele der EU verabschiedet. An die Mitgliedstaaten werden länderspezifische Empfehlungen gerichtet. Werden diese nicht in angemessener Weise umgesetzt, können politische Warnungen ausgesprochen werden. Die Berichterstattung im Rahmen von Europa 2020 sowie des auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt gegründeten Bewertungsverfahrens erfolgt gleichzeitig; allerdings handelt es sich um zwei getrennte Instrumente, so dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt unberührt bleibt.

Der Europäische Rat wird für die neue Strategie verantwortlich zeichnen. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele beobachten, den Austausch auf politischer Ebene fördern und die notwendigen Vorschläge unterbreiten, um die Maßnahmen zu steuern und die Leitinitiativen der EU voranzubringen. Das Europäische Parlament wird einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung der Bürger leisten und bei wichtigen Vorhaben als Mitgesetzgeber fungieren. Diese Partnerschaft sollte die EU-Ausschüsse, die nationalen Parlamente, die nationalen, regionalen und kommunalen Verwaltungen, die Sozialpartner, sonstige Beteiligte sowie die Zivilgesellschaft einbeziehen, um eine umfassende Mitwirkung an der Verwirklichung dieser Strategie zu gewährleisten.

Die Kommission schlägt vor, dass der Europäische Rat im März das Gesamtkonzept der Strategie und die Kernziele der EU und im Juni die genauen Einzelheiten der Strategie, einschließlich der integrierten Leitlinien und nationalen Ziele, bestätigt. Außerdem hofft die Kommission auf die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und dessen Unterstützung, um Europa 2010 zum Erfolg zu verhelfen.

1. Ein Moment des Wandels

Die Krise hat die Fortschritte der letzten Zeit zunichte gemacht Für die Wirtschaftskrise gibt es in unserer Generation keinen Präzedenzfall. Die im letzten Jahrzehnt festzustellende stetige Zunahme des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigtenzahlen wurde zunichte gemacht - unser BIP fiel im Jahr 2009 um 4 %, unsere Industrieproduktion fiel auf das Niveau der 90er Jahre zurück und 23 Millionen Menschen bzw. 10 % unserer Erwerbsbevölkerung sind nun ohne Beschäftigung. Die Krise war ein gewaltiger Schock für Millionen von Bürgern und hat einige grundlegende Schwächen unserer Wirtschaft freigelegt.

Durch die Krise ist auch die Sicherung des künftigen Wirtschaftswachstums erheblich schwieriger geworden. Die nach wie vor anfällige Lage unseres Finanzsystems verzögert die wirtschaftliche Erholung, da es für Unternehmen und Haushalte schwierig ist, Kredite aufzunehmen und Geld auszugeben oder zu investieren. Unsere öffentlichen Finanzen wurden in starkem Maße beeinträchtigt: Die Defizite belaufen sich auf durchschnittlich 7 % des BIP, die Verschuldung beträgt über 80 % des BIP - zwei Krisenjahre haben zwanzig Jahre Haushaltskonsolidierung zunichte gemacht. Unser Wachstumspotenzial wurde durch die Krise halbiert. Viele Investitionspläne, Talente und Ideen drohen durch Unsicherheit, schleppende Nachfrage und mangelnde Finanzausstattung hinfällig zu werden.

Die strukturellen Schwächen Europas sind offensichtlich geworden Kurzfristig geht es darum, die Krise zu überwinden, doch besteht die größere Herausforderung darin, nicht reflexartig den Zustand wiederherstellen zu wollen, der vor der Krise herrschte. Auch schon vor der Krise gab es viele Bereiche, in denen Europa im Vergleich zum Rest der Welt nicht schnell genug voran kam.

Die globalen Probleme nehmen zu Während Europa seine eigenen strukturellen Schwächen in den Griff bekommen muss, entwickelt sich die Welt rasch weiter; am Ende des kommenden Jahrzehnts wird sie sich sehr gewandelt haben:

Europa muss handeln, um dem Niedergang entgegenzutreten Aus dieser Krise können wir mehrere Lehren ziehen:

Die Krise war kein einmaliges Geschehen, nach dem wir getrost zum "Business as usual" zurückkehren können. Die Probleme, mit denen die Union konfrontiert ist, sind wesentlich schwerwiegender als vor der Rezession; unser Handlungsspielraum ist dagegen begrenzt. Außerdem steht der Rest der Welt nicht still. Die wichtigere Rolle der G20 hat die wachsende wirtschaftliche und politische Macht der Schwellenländer vor Augen geführt.

Europa steht vor klaren und schwerwiegenden Entscheidungen. Entweder stellen wir uns gemeinsam der unmittelbaren Herausforderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und auch den längerfristigen Problemen (Globalisierung, Ressourcenknappheit, Alterung), damit wir die jüngsten Verluste ausgleichen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen, unsere Produktivität steigern und längerfristig dem Wohlstand in der Union den Weg bereiten ("nachhaltiger Aufschwung").

Oder wir machen mit langsamen und weitgehend unkoordinierten Reformen weiter und riskieren dauerhafte Wohlstandseinbußen, ein schleppendes Wirtschaftswachstum ("schleppender Aufschwung") mit der möglichen Folge hoher Arbeitslosenzahlen, sozialer Spannungen und relativer Bedeutungslosigkeit Europas auf der Weltbühne ("verlorenes Jahrzehnt").

Europa hat Aussichten auf Erfolg Europa hat viele Stärken: die Begabung und Kreativität unserer Menschen, eine starke Industriestruktur, einen lebendigen Dienstleistungssektor, eine blühende und qualitativ hochwertige Landwirtschaft, eine reiche maritime Tradition, unseren Binnenmarkt und unsere gemeinsame Währung, unsere Stellung als größte Handelsmacht und als erstes Ziel für ausländische Direktinvestitionen. Aber wir können auch auf unsere starken Werte, demokratischen Institutionen, unsere Wertschätzung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, der Solidarität und der Umwelt, unsere kulturelle Vielfalt und unsere Achtung der Gleichstellung der Geschlechter bauen - um nur einige zu nennen. Viele unserer Mitgliedstaaten zählen zu den innovativsten und wirtschaftlich entwickelsten Ländern der Welt. Doch hat Europa die besten Chancen auf Erfolg, wenn es gemeinsam handelt - als Union.

Wenn sie in der Vergangenheit mit wichtigen Ereignissen konfrontiert waren, haben die Union und die Mitgliedstaaten die Herausforderung angenommen. In den 1990er Jahren hat Europa den durch eine gemeinsame Währung gestützten größten Binnenmarkt auf den Weg gebracht. Erst vor wenigen Jahren wurde die Teilung Europas durch den EU-Beitritt neuer Mitgliedstaaten aufgehoben, und andere Staaten haben sich auf den Weg zur Mitgliedschaft oder zu engeren Beziehungen mit der Union begeben. In den letzten beiden Jahren hat das auf dem Höhepunkt der Krise angenommene Europäische Konjunkturprogramm den wirtschaftlichen Niedergang verhindern können; unsere Sozialsysteme haben dazu beigetragen, Menschen vor größerer Not zu bewahren.

Europa ist in der Lage, in Krisenzeiten zu handeln und seine wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen dem Wandel anzupassen. Um die Auswirkungen der Krise, die Strukturschwächen Europas und die wachsenden globalen Probleme bewältigen zu können, durchleben die Europäer heute erneut einen Moment der Veränderung.

Dabei muss die Bewältigung der Krise für uns der Beginn einer neuen Wirtschaftsform sein. Damit wir für unsere Generation und für künftige Generationen eine hohe, durch ein einzigartiges Sozialmodell gestützte Gesundheit und Lebensqualität erhalten können, müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen. Was wir brauchen, ist eine Strategie, mit der die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft umgewandelt werden kann, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen starken sozialen Zusammenhalt geprägt ist. Dies ist die Strategie Europa 2020 - eine Agenda für alle Mitgliedstaaten, die den verschiedenen Bedürfnissen, unterschiedlichen Ausgangspunkten und nationalen Besonderheiten Rechnung trägt, um das Wachstum für alle zu fördern.

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Wo soll Europa im Jahr 2020 stehen?

Im Zentrum von Europa 2020 stehen drei Schwerpunkte1:

Diese drei Prioritäten wirken zusammen verstärkend und münden in die Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts.

Es besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass sich die Union, um unsere Anstrengungen auf den Erfolg hin auszurichten, auf eine begrenzte Zahl von Kernzielen für 2020 verständigen sollte. Diese Ziele sollten die Thematik des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums aufgreifen. Sie müssen nachprüfbar sein, der unterschiedlichen Lage der Mitgliedstaaten Rechnung tragen und auf hinreichend zuverlässigen Daten beruhen, die einen Vergleich ermöglichen. Die folgenden Ziele - deren Erreichen für unseren Erfolg im Jahr 2020 entscheidend sein wird - wurden auf diese Grundlage gestellt:

Diese Ziele sind miteinander verknüpft. Ein höheres Bildungsniveau erhöht beispielsweise die Beschäftigungsfähigkeit, und eine erhöhte Beschäftigungsquote hilft, die Armut einzugrenzen. Verbesserte Möglichkeiten für Forschung und Entwicklung sowie Innovation in allen Wirtschaftssektoren in Verbindung mit Ressourceneffizienz steigern die Wettbewerbsfähigkeit und fördern die Schaffung von Arbeitsplätzen. Investitionen in saubere, emissionsarme Technologien helfen unserer Umwelt, dienen der Bekämpfung des Klimawandels und schaffen neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Diese Ziele müssen unsere gemeinsame Aufmerksamkeit mobilisieren. Gefragt sind Führungsstärke, Engagement und starke Durchführungsmechanismen, um die Einstellungen und Verhaltensweisen in der EU zu ändern, damit diese Ziele erreicht werden können.

Die Liste dieser Ziele ist nicht etwa erschöpfend, sondern enthält nur repräsentative Beispiele. Sie geben einen Überblick darüber, wo die EU nach Auffassung der Kommission im Jahr 2020 in wichtigen Bereichen sein sollte. Sie stellen kein Pauschalkonzept dar. Jeder Mitgliedstaat ist unterschiedlich, und die EU ist heute mit 27 Mitgliedstaaten vielfältiger als noch vor einem Jahrzehnt. Trotz unterschiedlicher Entwicklungsniveaus und Lebensstandards sind die vorgeschlagenen Ziele nach Meinung der Kommission für alte und neue Mitgliedstaaten gleichermaßen von Bedeutung. Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Innovation, in Bildung und ressourceneffiziente Technologien kommen traditionellen Sektoren und ländlichen Gebieten ebenso zugute wie Dienstleistungsgesellschaften mit hohem Qualifikationsniveau. Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt wird gestärkt. Damit sichergestellt ist, dass jeder Mitgliedstaat die Strategie Europa 2020 auf seine besondere Lage abstimmen kann, schlägt die Kommission vor, dass diese EU-Ziele in nationale Ziele und Verlaufspläne übersetzt werden, die der jeweiligen Situation und der Bereitschaft des Mitgliedstaats Rechnung tragen, diese Anstrengungen im Rahmen der weitreichenden Ziele der Union mitzutragen. Ergänzend zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten wird die Kommission eine Reihe ehrgeiziger Maßnahmen auf Unionsebene vorschlagen, mit denen die EU auf den neuen Weg zu einem nachhaltigeren Wachstums gebracht wird. Dieses Zusammenspiel von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten dürfte gegenseitig verstärkend wirken.

Intelligentes Wachstum - eine auf Wissen und Innovation gestützte Wirtschaft Intelligentes Wachstum bedeutet, Wissen und Innovation als Vektoren unseres künftigen Wachstum zu stärken. Bedingungen hierfür sind eine erhöhte Qualität unseres Bildungssystems, die Steigerung unserer Forschungsleistungen, die Förderung von Innovation und Wissenstransfer innerhalb der Union, die Ausschöpfung des Potenzials der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Gewährleistung, dass innovative Ideen in neue Produkte und Dienste umgesetzt werden können, durch die Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze entstehen und die dazu beitragen die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Mitbestimmend für den Erfolg ist hierbei Unternehmergeist, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und die Konzentration auf unsere Bedürfnisse und Marktchancen.

Europa muss handeln:

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Priorität werden das europäische Innovationspotenzial freisetzen, zu qualitativ und quantitativ besseren Ergebnissen unserer Bildungseinrichtungen führen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der digitalen Gesellschaft ausschöpfen. Sie müssen auf regionaler, nationaler und Unionsebene getroffen werden.

Leitinitiative: "Innovationsunion"

Ziel dieser Initiative ist die Neuausrichtung unserer FuE und Innovationspolitik auf die Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenüber gestellt sieht: Klimawandel, Energie- und Ressourceneffizienz, Gesundheit und demographischer Wandel. Jedes Glied der Innovationskette muss verstärkt werden, von der "Blue sky"-Forschung bis zur Vermarktung.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

den Ausgaben für die Wissenserlangung und -verbreitung auch durch steuerliche Anreize und sonstige Finanzinstrumente Vorrang einzuräumen und höhere private FuE-Investitionen zu fördern.

Leitinitiative "Jugend in Bewegung"

Ziel ist Steigerung der Leistung und internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas und die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit sowie die Förderung der Mobilität von Studenten und Auszubildenden und die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

Leitinitiative: "Eine digitale Agenda für Europa"

Ziel ist es, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen aus einem digitalen Binnenmarkt auf der Grundlage des schnellen und ultraschnellen Internets und interoperabler Anwendungen zu ziehen, mit Breitbandanschlusses für jedermann im Jahr 2013, sehr viel höheren Internet-Geschwindigkeiten 30 Mbps (oder mehr) und einen Internetanschluss von über 100 Mbps für 50 % oder mehr aller europäischen Haushalte.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

Nachhaltiges Wachstum - Förderung einer ressourceneffizienteren, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft Nachhaltiges Wachstum bedeutet, eine ressourceneffiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen, die Führungsrolle Europas im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien, einschließlich umweltfreundlicher Technologien, auszunutzen, die Einführung intelligenter Netze mit Hilfe der IKT zu beschleunigen, sich die EU-weiten Netze zunutze zu machen, vor allem in der Fertigung und innerhalb unserer KMU die Wettbewerbsvorteile der Unternehmen auszubauen, und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, Ressourceneffizienz wertzuschätzen. Ein solches Konzept wird es der Union ermöglichen, in einer durch Ressourcenknappheit geprägten emissionsarmen Welt erfolgreich zu sein und die Schädigung der Umwelt, den Rückgang der Artenvielfalt und eine nicht nachhaltige Ressourcennutzung zu vermeiden. Außerdem wird der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt.

Europa muss handeln:

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Priorität machen es notwendig, dass wir unsere Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung auch durch die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen so umsetzen, dass der Nutzen maximiert und die Kosten minimiert werden. Außerdem müssen wir versuchen, Wachstum vom Energieverbrauch abzukoppeln und unsere Wirtschaft ressourceneffizienter zu machen, was Europa nicht nur einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, sondern auch unsere Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen und Gütern verringern wird.

Leitinitiative: "Ressourcenschonendes Europa"

Ziel ist die Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft, die ihre Ressourcen wirkungsvoll einsetzt. Es geht darum, unser Wirtschaftswachstum von den Ressourcen und vom Energieverbrauch abzukoppeln, die CO₂-Emissionen zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und eine größere Energieversorgungssicherheit zu unterstützen.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

Leitinitiative: "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung"

Die Wirtschaft und insbesondere KMU sind von der Wirtschaftskrise hart getroffen worden. Sämtliche Wirtschaftszweige sehen sich überdies der Herausforderung gegenüber, in der Globalisierung zu bestehen und ihre Produktionsabläufe und Produkte auf die emissionsarme Wirtschaft einzustellen. Die Folgen werden von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen. Einige werden sich völlig neu aufstellen müssen, anderen wiederum werden diese Herausforderungen neue unternehmerische Möglichkeiten eröffnen. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, NRO, Verbraucherverbände) ein Rahmenkonzept für eine moderne, die unternehmerische Entfaltung fördernde Industriepolitik erarbeiten, um die Wirtschaft bei der Einstellung auf diese Herausforderungen anzuleiten und zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der Grundstoffindustrie, des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors zu fördern und sie dabei zu unterstützen, die Chancen der Globalisierung und der ökologischen Wirtschaft wahrzunehmen. Dieses Rahmenkonzept soll alle Bestandteile der zunehmend internationalen Wertschöpfungskette vom Rohstoffzugang bis zum Kundendienst erfassen.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

Integratives Wachstum - eine Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt Integratives Wachstum heißt, die Menschen durch ein hohes Beschäftigungsniveau, Investitionen in Kompetenzen, die Bekämpfung der Armut, und die Modernisierung der Arbeitsmärkte, der allgemeinen und beruflichen Bildung und der sozialen Schutzsysteme zu befähigen, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen, und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen. Die Vorteile des Wirtschaftswachstums müssen allen Teilen der Union einschließlich ihrer entlegensten Gebiete zugute kommen und so den territorialen Zusammenhalt fördern. Es geht darum, allen Menschen Zugangsmöglichkeiten und Chancen über ihr gesamtes Leben hinweg zu bieten. Europa muss sein Arbeitskräftepotenzial voll ausschöpfen, um die mit einer alternden Bevölkerung und wachsendem weltweitem Wettbewerb verbundenen Herausforderungen zu meistern. Eine Politik zur Förderung der Gleichheit zwischen den Geschlechtern ist notwendig, um die Erwerbsbevölkerungs-Mitwirkung zu steigern und so zu Wachstum und sozialem Zusammenhalt beizutragen.

Europa ist zum Handeln gezwungen:

Die Maßnahmen in diesem vorrangigen Bereich werden die Modernisierung und Intensivierung unserer Beschäftigungs- und Bildungspolitik sowie der sozialen Sicherung durch vermehrte Beteiligung am Arbeitsleben und den Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit sowie die Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen erforderlich machen. Von großer Bedeutung wird in diesem Zusammenhang der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen und sonstigen Versorgungseinrichtungen sein. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze und der Befähigung der Menschen zu, sich mittels der Aneignung neuer Qualifikationen an neue Gegebenheiten anzupassen und sich beruflich neu zu orientieren. Wesentliche Anstrengungen werden erforderlich sein, um Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung zu bekämpfen und das Gefälle im Gesundheitswesen zu reduzieren, damit das Wachstum bei der gesamten Bevölkerung ankommt. Gleich wichtig wird aber auch unsere Fähigkeit sein, Gesundheit und Aktivität im Alter zu fördern, um den sozialen Zusammenhalt und eine höhere Produktivität zu ermöglichen.

Leitinitiative: "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten"

Mit dieser Initiative sollen die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Arbeitsmärkte geschaffen werden, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle zu gewährleisten. Die Erwerbstätigen von heute und morgen sollen durch den Erwerb neuer Qualifikationen befähigt werden, sich an neue Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls beruflich umzuorientieren, damit die Arbeitslosigkeit zurückgeht und die Produktivität zunimmt.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

Leitinitiative: "Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut"

Ziel dieser Initiative ist die Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Aufbauend auf dem derzeitigen Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sollen das Bewusstsein um die Grundrechte der Menschen, die unter Armut und Ausgrenzung leiden, geschärft und ihre Anerkennung gefördert werden, damit sie in Würde leben und aktiv an der Gesellschaft teilhaben können.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

Alle politischen, gesetzgeberischen und finanziellen Instrumente der EU sollten für die Ziele der Strategie mobilisiert werden. Die Kommission möchte die wichtigsten politischen Kompetenzen und Instrumente wie den Binnenmarkt, die Haushaltspolitik und die außenwirtschaftliche Agenda der EU stärken und auf die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 ausrichten. Praktische Vorschläge zu ihrer vollständigen Einbeziehung in die Strategie sind integraler Bestandteil von Europa 2020.

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

Ein stärkerer, vertiefter und erweiterter Binnenmarkt ist für Wachstum und Beschäftigung von fundamentaler Bedeutung. Derzeit deuten jedoch alle Anzeichen auf eine Integrationsmüdigkeit und nachlassende Binnenmarkteuphorie hin. Durch die Krise kommt die Versuchung hinzu, in wirtschaftlichen Nationalismus zurückzufallen. Die Wachsamkeit der Kommission und das Bewusstsein der Mitgliedstaaten um die gemeinsame Verantwortung haben jedoch ein Auseinanderdriften verhindert. Dringend von Nöten ist allerdings ein neuer Schwung - eine eindeutige politische Willensbekundung - zur Erneuerung des Binnenmarktes, durch rasche Verwirklichung der nachstehend aufgeführten Initiativen. Lücken im Binnenmarkt sollten durch einen Maßnahmenmix geschlossen werden.

Täglich werden Unternehmen und Bürger damit konfrontiert, dass für eine Tätigkeit über Staatsgrenzen hinweg immer noch Hindernisse bestehen, obwohl sie sich von Rechts wegen in einem Binnenmarkt bewegen. Sie stellen fest, dass Netze nicht ausreichend miteinander verbunden sind, Binnenmarktregeln nicht gleichmäßig flächendeckend durchgesetzt werden, oder sie für ein- und denselben Vorgang oft immer noch mit 27 unterschiedlichen Rechtsordnungen umgehen müssen. Während sie weiterhin tagtäglich mit der Realität fragmentierter Märkte und unterschiedlicher Regelungen konfrontiert werden, können ihre Wettbewerber aus China, den USA oder Japan die Vorteile ihrer großen Heimatmärkte uneingeschränkt nutzen.

Der Binnenmarkt wurde erdacht, bevor es das Internet gab, bevor Informations- und Kommunikationstechnologien zu einem der wichtigsten Wachstumsmotoren wurden, und bevor Dienstleistungen zum dominierenden Faktor der europäischen Wirtschaft aufstiegen. Das Aufkommen neuer Dienstleistungen (Inhalts- und Medienbranche, Gesundheitswesen, intelligente Energieverbrauchsmessung) lässt ein großes Potenzial erkennen, das Europa aber nur dann wird nutzen können, wenn es die Fragmentierung überwindet, die den freien Fluss von Online-Inhalten und den Zugang für Verbraucher und Unternehmen derzeit blockiert.

Um den Binnenmarkt im Sinne der Ziele für Europa 2020 nutzen zu können, bedarf es gut funktionierender und miteinander verbundener Märkte, auf denen der Wettbewerb sowie der Marktzugang der Verbraucher Wachstum und Innovation stimulieren. Auf der Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie muss ein offener Dienstleistungs-Binnenmarkt geschaffen werden. Gleichzeitig ist die Qualität dieser Leistungen für den Verbraucher sicherzustellen. Durch die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie könnten der Handel mit privaten Dienstleistungen um 45% und ausländische Direktinvestitionen um 25% gesteigert werden, was eine Zunahme des BIP um zwischen 0,5% und 1,5% zur Folge hätte.

Der Zugang der KMU zum Binnenmarkt muss verbessert werden. Die unternehmerische Tätigkeit muss durch konkrete politische Initiativen wie eine Vereinfachung des Unternehmensrechts (Insolvenzverfahren, Gesellschaftsstatut usw.) und Initiativen, die Unternehmern nach einem Scheitern einen Neuanfang ermöglichen, gefördert werden. Die Bürger müssen das Recht haben, in vollem Umfang am Binnenmarkt teilzunehmen. Es muss selbstverständlich werden, dass Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend, insbesondere im Internet, gekauft werden.

Mit ihrer Wettbewerbspolitik wird die Kommission gewährleisten, dass der Binnenmarkt ein offener Markt bleibt, auf dem die Chancengleichheit der Unternehmen gewahrt und gegen nationalen Protektionismus vorgegangen wird. Die Wettbewerbspolitik kann jedoch noch mehr zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beitragen. Die Wettbewerbspolitik sorgt beispielsweise durch die Verhinderung des Missbrauchs von Patenten und Rechten am geistigen Eigentum dafür, dass die Märkte das richtige Umfeld für Innovationen bieten. Die Verhinderung missbräuchlicher Verhaltensweisen und wettbewerbswidriger Vereinbarungen zwischen Unternehmen schafft ein Klima, in dem unternehmerische Innovation gedeihen kann. Auch die Beihilfenpolitik kann aktiv und positiv zu den Zielen von Europa 2020 beitragen, indem sie Initiativen zugunsten innovativerer, effizienterer und umweltfreundlicherer Technologien anregt und fördert und den Zugang zu staatlicher Förderung von Investitionen, Wagniskapital und Forschung und Entwicklung erleichtert.

Die Kommission wird folgende Maßnahmen vorschlagen, um Binnenmarkthindernisse zu beseitigen:

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt bleibt ein zentrales Anliegen der Strategie Europa 2020, damit alle Kraft und sämtliche Kapazitäten für die Strategie mobilisiert und auf ihre Prioritäten ausgerichtet werden können. Die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds sind nicht nur per se wichtige Instrumente der Unionspolitik, sondern auch entscheidende Katalysatoren für die Verwirklichung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in den Mitgliedstaaten und Regionen.

Die Finanzkrise hat die Fähigkeit der Unternehmen und der öffentlichen Hand in Europa zur Finanzierung von Investitionen und Innovationen merklich beeinträchtigt. Entscheidend für die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 sind rechtliche Rahmenbedingungen, die die Funktionsfähigkeit und die Sicherheit der Finanzmärkte gewährleisten. Europa muss sich nach besten Kräften bemühen, seine finanziellen Mittel wirksam einzusetzen, mit der Kombination privater und öffentlicher Mittel neue Wege beschreiten und innovative Instrumente schaffen, um die benötigten Investitionen zu finanzieren. Dazu zählen auch öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP). Die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds können dazu beitragen, eine Aufwärtsspirale in Gang zu setzen, bei der Innovation und unternehmerische Tätigkeit von der Gründungsphase bis hin zum Börsengang in Partnerschaft mit den vielen auf nationaler Ebene bereits bestehenden öffentlichen Initiativen und Programmen rentabel finanziert werden können.

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU wird diesen langfristigen Wachstumsprioritäten ebenfalls Rechnung tragen müssen. Die Kommission will diese Prioritäten, sobald sie beschlossen sind, im kommenden Jahr bei ihren Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigen. Zu erörtern ist dabei nicht nur die Höhe der Mittel, sondern auch, wie unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie Strukturfonds, Landwirtschaftsfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Forschungsrahmenprogramm und Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auf die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 ausgerichtet werden können, um eine optimale Wirkung und Effizienz sowie einen europäischen Mehrwert zu gewährleisten. Von großer Bedeutung wird es dabei sein, Wege zu finden, wie die Wirksamkeit der EU-Mittel verbessert werden kann - damit sie trotz ihrer geringen Höhe bei sorgfältigem Einsatz eine große Schubkraft entfalten können.

Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, um innovative Finanzierungsformen im Dienste der Ziele von Europa 2020 zu entwickeln:

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

Das Wachstum der Weltwirtschaft wird den exportorientierten Unternehmen in Europa neue Chancen eröffnen und einen Zugang zu wichtigen Einfuhren zu wettbewerbsfähigen Bedingungen gewährleisten. Alle außenwirtschaftlichen Instrumente müssen genutzt werden, um durch unsere Mitwirkung an weltweit offenen und fairen Märkten das Wachstum in Europa zu beschleunigen. Das gilt für die außenpolitische Komponente unserer diversen innenpolitischen Kompetenzen (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, FuE.), aber ganz besonders für die Handelspolitik und die internationale Koordinierung in der Wirtschaftspolitik. Ein offenes Europa innerhalb eines auf Regeln gegründeten internationalen Rahmens ist der beste Weg, die Globalisierung für mehr Wachstum und Beschäftigung zu nutzen. Gleichzeitig muss die EU in der Welt selbstbewusster auftreten und bei der Gestaltung der künftigen Weltwirtschaftsordnung in den G20 eine führende Rolle einnehmen, dabei aber das europäische Interesse durch aktive Entfaltung aller uns zur Verfügung stehenden Instrumente verfolgen.

Ein Teil des Wachstums, das Europa im kommenden Jahrzehnt erzielen muss, wird von den Schwellenländern kommen müssen, deren aufstrebende Mittelschichten Waren und Dienstleistungen einführen, bei denen die Europäische Union über komparative Vorteile verfügt. Als größte Handelsmacht des Globus profitiert die EU von ihrer Weltoffenheit und einer genauen Beobachtung der Entwicklungen in anderen Industrie- oder Schwellenländern, um künftige Trends vorwegnehmen oder sich ihnen anpassen zu können.

Die Verwirklichung eines besseren Marktzugangs für EU-Unternehmen einschließlich KMU und gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen im Verhältnis zu unseren externen Wettbewerbern innerhalb der WTO und auf bilateraler Ebene sollte ein wichtiges Ziel sein. Außerdem sollten wir den Dialog über Regulierungsfragen insbesondere in neuen Bereichen wie Klima und umweltgerechtes Wachstum konzentrieren und bündeln und unseren weltweiten Einfluss durch das Eintreten für Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung und Konvergenz in wichtigen Regulierungsfragen neben der Übernahme unserer Regeln und Normen nach Möglichkeit ausweiten.

Die Strategie Europa 2020 ist nicht nur innerhalb der EU relevant. Sie kann auch Beitrittskandidaten und unseren Nachbarn beträchtliches Potenzial eröffnen und ihnen bei ihren eigenen Reformbemühungen behilflich sein. Die Ausweitung des Geltungsraums von EU-Regeln wird ihnen und der EU neue Chancen bieten.

Darüber hinaus wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, mit Schwellenländern strategische Beziehungen einzugehen, um gemeinsame Angelegenheiten zu erörtern, ein gemeinsames Herangehen an Regulierungs- und andere Fragen zu fördern und bilaterale Meinungsverschiedenheiten zu lösen. Für diese Beziehungen wären flexible, eher politische als technische Strukturen ins Auge zu fassen.

2010 wird die Kommission eine Handelsstrategie für Europa 2020 u. a mit folgenden Komponenten ausarbeiten:

Die EU ist ein weltweiter Akteur und nimmt ihre internationale Verantwortung sehr ernst. Sie ist eine wirkliche Partnerschaft mit den Entwicklungsländern eingegangen, um die Armut zu bekämpfen, das Wachstum zu fördern und die Millennium-Entwicklungsziele zu verwirklichen.Wir pflegen besonders enge Beziehungen zu Afrika. Die Weiterentwicklung dieser engen Partnerschaft ist eine notwendige Investition in die Zukunft. Diese Politik wird sich in die umfassenderen Bemühungen eingliedern, die Wirksamkeit unserer Hilfsprogramme durch eine effiziente Arbeitsteilung mit den Mitgliedstaaten und eine bessere Verankerung der Entwicklungsziele in anderen Bereichen der Unionspolitik zu verbessern.

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

Politische Instrumente wurden entschlossen und massiv zum Kampf gegen die Krise eingesetzt. Die Fiskalpolitik wurde nach Möglichkeit expansiv und antizyklisch betrieben. Die Zinsen wurden auf einen historischen Tiefstand herabgesetzt, und dem Finanzsektor wurde in nie dagewesenem Ausmaß Liquidität zur Verfügung gestellt. Die Staaten haben einzelne Banken entweder mit Bürgschaften oder Rekapitalisierungen oder durch die "Bereinigung" der Bilanzen von wertgeminderten Aktiva massiv unterstützt. Andere Branchen wurden auf der Grundlage des befristeten Ausnahme-Beihilferahmens gestützt. Alle diese Maßnahmen waren gerechtfertigt und sind es noch. Sie können jedoch nicht von Dauer sein. Hohe Schulden der öffentlichen Hand können nicht auf unbeschränkte Zeit durchgehalten werden. Die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 muss auf einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie gründen, sowohl auf der Ebene der Haushalts- und der Geldpolitik als auch auf der Ebene der direkten staatlichen Unterstützung für einzelne Wirtschaftszweige und insbesondere den Finanzsektor. Die zeitliche Staffelung der verschiedenen Ausstiegsszenarien ist von großer Bedeutung. Eine vertiefte Abstimmung der Wirtschaftspolitik insbesondere innerhalb des Euroraums sollte eine erfolgreiche Überwindung der Krise gewährleisten.

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

Angesichts der anhaltenden Ungewissheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung und der immer noch fragilen Lage des Finanzsektors sollten Stützungsmaßnahmen erst auslaufen, wenn sich die wirtschaftliche Erholung selbst trägt und die Stabilität des Finanzsektors wiederhergestellt ist4. Das Zurückfahren vorübergehender Maßnahmen gegen die Krise sollte in koordinierter Form vonstatten gehen und mögliche negative Wechselwirkungen zwischen den Mitgliedstaaten und das Zusammenwirken verschiedener politischer Instrumente berücksichtigen. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen sollte wieder Disziplin einkehren. Ein erster Schritt ist das Auslaufen des befristeten Beihilferahmens. Diese Koordinierung müsste auf folgenden Grundsätzen fußen:

4.2. Die Reform des Finanzsystems

Kurzfristig wird es wesentlich darauf ankommen, einen soliden, stabilen und gesunden Finanzsektor wiederherzustellen, der in der Lage ist, die Realwirtschaft zu finanzieren. Dazu müssen die Beschlüsse der G20 vollständig und fristgerecht umgesetzt werden. Insbesondere müssen folgende fünf Ziele verwirklicht werden:

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

Um die Bedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung wiederherzustellen, bedarf es gesunder öffentlicher Finanzen und folglich einer umfassenden Ausstiegsstrategie. Dazu zählen ein schrittweises Auslaufen der kurzfristigen krisenbedingten Stützungsmaßnahmen und die Durchführung mittel- bis längerfristiger Reformen zur Förderung der Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte und zur Stärkung des Wachstumspotenzials.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bietet den richtigen Rahmen für die Durchführung fiskalpolitischer Ausstiegsstrategien. Die Mitgliedstaaten sind in Begriff, derartige Strategien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu konzipieren. In den meisten Ländern dürfte der fiskalpolitische Konsolidierungskurs normalerweise 2011 einsetzen. In der Regel sollten die Haushaltsdefizite bis 2013 wieder unter die Grenze von 3 % des BIP gebracht sein. In einigen Ländern muss die Konsolidierungsphase möglicherweise schon vor 2011 beginnen. In diesen Fällen kann es notwendig sein, dass die Rückführung der befristeten, krisenbedingten Stützungsmaßnahmen und die Haushaltskonsolidierung gleichzeitig vonstatten gehen.

Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Stützung des Wachstumspotenzials der EU und der Tragfähigkeit unserer Sozialmodelle bedingt, dass wir Prioritäten setzen und harte Entscheidungen treffen: Eine Koordinierung auf EU-Ebene kann den Mitgliedstaaten dabei helfen und den Umgang mit möglichen Wechselwirkungen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Wichtig sind aber auch Zusammensetzung und Qualität der Staatsausgaben: Programme zur Haushaltskonsolidierung sollten wachstumsfördernden Maßnahmen in den Bereichen Bildung, FuE und Innovation sowie Investitionen in Netzinfrastrukturen wie Hochgeschwindigkeitsverbindungen im Internet sowie der Verbindung von Energie- und Verkehrsnetzen, d. h. den Kernbereichen der Strategie Europa 2020, den Vorzug geben.

Großes Augenmerk muss in der Haushaltspolitik auch der Einnahmenseite zukommen, insbesondere der Qualität der Einnahmen/des Steuersystems. Gegebenenfalls erforderliche Steuererhöhungen sollten nach Möglichkeit mit einer "wachstumsfreundlicheren" Gestaltung des Steuersystems verbunden werden. Eine Anhebung der Lohnnebenkosten, wie sie in der Vergangenheit auf Kosten zahlreicher Arbeitsplätze vorgenommen wurde, sollte vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten vielmehr bestrebt sein, im Zuge einer umweltfreundlicheren Ausrichtung ihres Steuersystems anstelle des Faktors Arbeit stärker den Energieverbrauch und Umweltfolgen zu belasten.

Die haushaltspolitische Konsolidierung und langfristige Stabilisierung der öffentlichen Finanzen muss mit weitreichenden Strukturreformen insbesondere auf den Gebieten der Altersversorgung, des Gesundheitswesens, des sozialen Schutzes und der Bildungssysteme einhergehen. Die Staatsorgane sollten diese Situation als Chance betrachten, ihre Effizienz und Leistungsqualität zu verbessern. Die Politik zur Vergabe öffentlicher Aufträge muss gewährleisten, dass die öffentlichen Mittel effizient genutzt werden und die Beschaffungsmärkte EU-weit offen bleiben.

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

Die Währungsunion hat sich für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, als wertvoller Schutzschild gegen Wechselkursturbulenzen erwiesen. Die Krise hat jedoch auch das Ausmaß der wirtschaftlichen Verflechtung innerhalb des Euroraums insbesondere im finanziellen Bereich deutlich gemacht. Spillover-Effekte sind wahrscheinlicher geworden. Divergierende Konjunkturentwicklungen führen in einigen Fällen zu einer Anhäufung öffentlicher Schulden in einer untragbaren Höhe, was wiederum die gemeinsame Währung belastet. Die Krise hat somit einige der Herausforderungen, denen sich der Euro-Raum gegenübersieht, wie die fehlende Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und des potenziellen Wachstums, aber auch die destabilisierende Wirkung von Ungleichgewichten und Unterschieden in der Wettbewerbsfähigkeit, verschärft.

Eine Bewältigung dieser Herausforderungen für den Euro-Raum ist unabdingbar und dringend geboten, um die Stabilität zu wahren und nachhaltiges, Beschäftigung erzeugendes Wachstum zu schaffen. Hierzu ist eine stärkere und engere politische Koordinierung notwendig, die folgendes einschließt:

Die Kommission wird Vorschläge unterbreiten, mit denen diese Vorstellungen in die Praxis umgesetzt werden sollen.

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

Damit die Strategie Europa 2020 transformative Veränderungen bewirken kann, muss sie stärker ausgerichtet werden, klare Ziele vorantreiben und auf transparente Kriterien zur Bewertung der Fortschritte setzen. Hierzu bedarf es eines soliden Steuerungsrahmens, in dem die zur zeitnahen und wirksamen Realisierung der Ziele zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt werden können.

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Das Fundament der Strategie sollen ein thematischer Ansatz und eine zielgerichtetere Überwachung der einzelnen Länder bilden; hierbei wird auf bereits vorhandene wirksame Koordinierungsinstrumente zurückgegriffen. Im Einzelnen stellen sich die beiden Elemente wie folgt dar:

Zu diesem Zweck erfolgen die Berichterstattung und Bewertung im Rahmen von Europa 2020 und des Stabilitäts- und Wachstumspakts gleichzeitig, um die Mittel und Ziele zusammenzubringen. Es handelt sich allerdings um zwei getrennte Instrumente und Verfahren, so dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt unberührt bleibt. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die jährlichen Stabilitäts-/Konvergenzprogramme und die gestrafften Reformprogramme, die alle Mitgliedstaaten erarbeiten müssen, um die Maßnahmen zur Berichterstattung über Fortschritte im Hinblick auf ihre Ziele und die wichtigsten Strukturreformen zur Überwindung der Wachstumshürden festzulegen, gleichzeitig vorgeschlagen werden. Die beiden Programme enthalten die notwendigen Querverweise und sind der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten im letzten Quartal des Jahres vorzulegen. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) berichtet regelmäßig über makrofinanzielle Risiken; diese Berichte tragen maßgeblich zur Gesamtbewertung bei. Die Kommission bewertet die Programme und berichtet über die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte. Den Herausforderungen der Wirtschafts- und Währungsunion kommt besondere Aufmerksamkeit zu.

Dem Europäischen Rat liegen damit alle für seine Entscheidungsfindung notwendigen Informationen vor - er erhält eine Analyse der Wirtschaftsentwicklung und der Beschäftigungslage, eine Gesamtübersicht über den Haushalt sowie eine Analyse der makrofinanziellen Bedingungen und der Fortschritte bei den thematischen Agenden sämtlicher Mitgliedstaaten und kann darüber hinaus den allgemeinen Zustand der EU-Wirtschaft prüfen.

Integrierte Leitlinien

Die Strategie Europa 2020 wird institutionell in einer Reihe von neuen integrierten Leitlinien (zur Integration der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien) verankert, mit der die 24 geltenden Leitlinien ersetzt werden. In den neuen Leitlinien wird den Beschlüssen des Europäischen Rates und den vereinbarten Zielsetzungen Rechnung getragen. Nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien, wie im Vertrag vorgesehen, werden die Leitlinien vor der Annahme durch den Europäischen Rat auf seiner Junitagung politisch durch den Rat bestätigt. Nach der Annahme bleiben die Leitlinien bis 2014 weitgehend unverändert bestehen, damit das Hauptaugenmerk auf die Umsetzung gerichtet werden kann.

Politische Empfehlungen

Die an die Mitgliedstaaten gerichteten politischen Empfehlungen basieren sowohl auf den Länderberichten als auch auf dem thematischen Ansatz für Europa 2020. Die Empfehlungen im Zusammenhang mit den Länderberichten erfolgen in Form von Stellungnahmen zu den Stabilitäts-/Konvergenzprogrammen nach der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates und werden durch Empfehlungen im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik (Artikel 121 Absatz 2) ergänzt. Die Empfehlungen im Zusammenhang mit dem thematischen Element umfassen beschäftigungspolitische (Artikel 148) und länderspezifische Empfehlungen zu ausgewählten anderen Themenbereichen (z.B. Rahmenbedingungen für Unternehmen, Innovation, Funktionieren des Binnenmarkts, Energie/Klimawandel etc.); diese Aspekte können auch in den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik (s. o.) behandelt werden, soweit sie makroökonomische Auswirkungen haben. Auf diese Weise kann außerdem die Kohärenz zwischen dem makroökonomischen/fiskalischen Rahmen und den thematischen Agenden sichergestellt werden.

Die auf der Grundlage der Überwachung der einzelnen Länder ausgesprochenen Empfehlungen betreffen Themen, die wesentliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und die öffentlichen Finanzen haben. Die auf der Grundlage des thematischen Ansatzes ausgesprochenen Empfehlungen enthalten hingegen genaue Orientierungshilfen im Hinblick auf mikroökonomische und beschäftigungspolitische Herausforderungen. Die Empfehlungen sind ausreichend präzise formuliert und geben in der Regel einen Zeitrahmen vor, innerhalb dessen ein Mitgliedstaat handeln sollte (z.B. zwei Jahre). Der Mitgliedstaat legt daraufhin fest, mit welcher Maßnahme die Empfehlung umzusetzen ist. Falls ein Mitgliedstaat nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums nicht angemessen auf eine politische Empfehlung des Rates reagiert hat oder eine der Orientierungshilfe zuwider laufende Politik betreibt, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen (Artikel 121 Absatz 4).

5.2. Aufgabenverteilung

Zusammenarbeit ist unabdingbar, um die Ziele zu erreichen. Wachstum und Beschäftigung werden nur dann in unsere eng verflochtenen Volkswirtschaften zurückkehren, wenn alle Mitgliedstaaten - unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten - am gleichen Strang ziehen. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung. Der Europäische Rat sollte anhand von Kommissionsvorschlägen und auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums, nämlich inwieweit ein eindeutiger Mehrwert durch das Handeln der EU gegeben ist, allgemeine Orientierungshilfen geben. Hier kommt dem Europäischen Parlament eine besonders wichtige Aufgabe zu. Auch die Akteure auf nationaler und regionaler Ebene sowie die Sozialpartner müssen stärker einbezogen werden. In Anhang 3 ist ein Überblick über den politischen Zyklus und den Zeitrahmen für Europa 2020 beigefügt.

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

Im Gegensatz zur jetzigen Situation, in der der Europäische Rat das letzte Glied in der Beschlussfassungskette ist, sollte er künftig für die Steuerung der Strategie verantwortlich zeichnen, da er für die Abstimmung der Politik und die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU zuständig ist.

Der Europäische Rat beobachtet die Umsetzung des Programms Europa 2020 und kann sich bei künftigen Tagungen auf spezifische Themen (z.B. Forschung und Innovation, Qualifikationen) konzentrieren und Orientierungshilfe sowie notwendige Impulse geben.

Ministerrat

Die einschlägigen Fachräte arbeiten an der Umsetzung des Programms Europa 2020 und der Erreichung der Ziele in den Bereichen, für die sie zuständig sind. Im Rahmen der Leitinitiativen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Informationsaustausch über bewährte Praktiken innerhalb der verschiedenen Fachräte zu intensivieren.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission wird die Situation jährlich anhand einer Reihe von Indikatoren überprüfen, mit denen der Gesamtfortschritt bei der Erreichung des Ziels einer intelligenten, umweltfreundlichen und integrativen Wirtschaft mit einer hohen Beschäftigungs- und Produktivitätsquote sowie weitreichendem sozialen Zusammenhalt gemessen werden kann.

Sie legt einen Jahresbericht über die Ergebnisse der Strategie Europa 2020 vor, konzentriert sich dabei auf die bei den vereinbarten Kernzielen erreichten Fortschritte und bewertet die Länderberichte und die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Vor diesem Hintergrund spricht die Kommission politische Empfehlungen oder Verwarnungen aus, präsentiert politische Vorschläge für die Verwirklichung der Ziele der Strategie und legt eine spezifische Bewertung der im Euroraum erreichten Fortschritte vor.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament spielt bei der Strategie nicht nur als Mitgesetzgeber, sondern auch als treibende Kraft bei der Mobilisierung der Bürger und der nationalen Parlamente eine wichtige Rolle. Das Parlament kann z.B. im Rahmen der nächsten Sitzung mit den nationalen Parlamenten seinen Beitrag zu Europa 2020 erörtern und die Standpunkte an den im Frühjahr tagenden Europäischen Rat berichten.

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Alle nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen setzen die Partnerschaft in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten, den Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft um und leisten einen Beitrag zur Erarbeitung der nationalen Reformprogramme und zu deren Umsetzung.

Durch die Einrichtung eines ständigen Dialogs auf verschiedenen Regierungsebenen werden die Prioritäten der Union den Bürgern nähergebracht und die Eigenverantwortung gestärkt, die zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 notwendig ist.

Beteiligte und Zivilgesellschaft

Darüber hinaus werden der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen enger einbezogen. Der Austausch bewährter Praktiken sowie Leistungsvergleiche und Vernetzung werden von mehreren Mitgliedstaaten gefördert und haben sich als nützliche Instrumente bei der Stärkung der Eigenverantwortung und der Reformdynamik erwiesen.

Der Erfolg der neuen Strategie hängt daher maßgeblich von der Fähigkeit der EU-Organe, der Mitgliedstaaten und der Regionen ab, zu erklären, warum Reformen notwendig und unabdingbar sind, um unseren Lebensstandard beizubehalten und unsere Sozialmodelle zu sichern, wo Europa und die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 stehen wollen und welcher Beitrag von den Bürgern, Unternehmen und ihren Vertretern erwartet wird. Der Kommission ist bewusst, dass nationale Gegebenheiten und Traditionen zu berücksichtigen sind und schlägt daher einen gemeinsamen "Werkzeugkasten" für Kommunikationszwecke vor.

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Die Kommission schlägt vor, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2010

Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Europäische Rat im Rahmen seiner Tagungen

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Kernziele
  • - Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20-64-jährigen von derzeit 69 % auf mindestens 75 %.
  • - Investitionen in Höhe von 3 % des BIP in FuE, insbesondere durch verbesserte Bedingungen für FuE-Investitionen des Privatsektors, sowie Entwicklung eines neuen Indikators zur Erfassung von Innovation.
  • - Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990 bzw. um 30 %, wenn die Bedingungen dies zulassen, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an unserem Energieendverbrauch auf 20 % sowie Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.
  • - Verringerung der Schulabbrecherquote von derzeit 15 % auf 10 % sowie Erhöhung des Anteils der 30-34-jährigen mit Hochschulabschluss von 31 % auf mindestens 40 %.
  • - Verringerung der Zahl der unter den nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer um 25 %, wodurch 20 Millionen Menschen aus der Armut befreit würden.
Intelligentes Wachstum Nachhaltiges Wachstum Integratives Wachstum
Innovation
EU-Leitinitiative "Innovationsunion" zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel für Forschung und Innovation, um die Innovationskette zu stärken und die Investitionen in der Union zu erhöhen.
Klima, Energie und Mobilität
EU-Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" zur Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung durch den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, die Modernisierung unseres Verkehrswesens und die Förderung von Energieeffizienz.
Beschäftigung und Qualifikationen
EU-Leitinitiative "Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" zur Modernisierung der Arbeitsmärkte, indem die Mobilität der Erwerbstätigen und der lebenslange Erwerb von Qualifikationen erleichtert werden, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen.
Bildung
EU-Leitinitiative "Jugend in Bewegung", um unsere Bildungssysteme leistungsfähiger und das europäische Hochschulwesen attraktiver für Studenten aus aller Welt zu machen.
Digitale Gesellschaft
EU-Leitinitiative "Eine digitale Agenda für Europa", um die Verbreitung des Hochgeschwindigkeits-Internet zu beschleunigen und die Vorteile eines digitalen Binnenmarktes für Haushalte und Unternehmen zu nutzen.
Wettbewerbsfähigkeit
EU-Leitinitiative "Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" zur Verbesserung des Geschäftsumfelds, insbesondere für KMU, und zur Förderung einer starken und tragfähigen Industriestruktur, die international wettbewerbsfähig ist.
Bekämpfung der Armut
EU-Leitinitiative "Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut" zur Gewährleistung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, damit die Vorteile von Wachstum und Beschäftigung allen zugute kommen, und Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können.

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Institutionelle Gesamtstruktur Integrierte Leitlinien zur Festlegung der politischen Prioritäten der EU mit Kernzielen für die EU bis 2020, die in nationale Ziele umzusetzen sind
Ergebnis Länderberichte: Thematischer Ansatz:
Ziel: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Strategien zur Wiederherstellung der volkswirtschaftlichen Stabilität, zur Feststellung nationaler Engpässe und zur Rückkehr ihrer Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum und tragfähigen öffentlichen Finanzen. Ziel: Verwirklichung der auf EU-Ebene vereinbarten Kernziele durch Abstimmung konkreter Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene.
Methode: Stärkere Beachtung der wichtigsten volkswirtschaftlichen Herausforderungen für die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten und Politikbereiche. Methode: Strategische Rolle der fachspezifischen Ratsformationen zur Überwachung und Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf die vereinbarten Ziele. 36
Mittel: Berichte der Mitgliedstaaten mithilfe ihrer Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, gefolgt von separaten, aber abgestimmten Empfehlungen zur Finanzpolitik in den Stellungnahmen zum Stabilitäts- und Konvergenzprogramm sowie zu den volkswirtschaftlichen Unausgewogenheiten und Wachstumsengpässen entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Art. 121.2). Mittel: Berichte der Mitgliedstaaten mithilfe schlankerer nationaler Reformprogramme mit Informationen über Wachstumsengpässe und Fortschritte in Bezug auf die Ziele, gefolgt von politischer Beratung auf EU-Ebene in Form von Empfehlungen entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Art. 121.2) und den Beschäftigungspolitischen Leitlinien (Art. 148). DE DE

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 - 2012

2010

2011

2012