Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen KOM (2009) 38 endg.; Ratsdok. 5883/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 3. Februar 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 30. Januar 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 30. Januar 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 565/04 (PDF) = AE-Nr. 042514,
Drucksache 415/06 (PDF) = AE-Nr. 061266,
Drucksache 367/08 (PDF) = AE-Nr. 080383 und AE-Nr. 080910

Begründung

Auf seiner Tagung vom 11. und 12. Dezember 2008 hat der Europäische Rat ein Europäisches Konjunkturprogramm gebilligt, das die Einleitung vorrangiger Maßnahmen zur beschleunigten Anpassung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten an die gegenwärtigen Herausforderungen vorsieht. Das Programm basiert auf einem Mittelaufwand in Höhe von insgesamt ca. 1,5 % des BIP der Europäischen Union (was etwa 200 Mrd. EUR entspricht).

Von diesem Betrag sollten allen Mitgliedstaaten 1,5 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt werden, um die Breitband-Internet im ländlichen Raum auszubauen und die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen der im November 2008 abgeschlossenen Bewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 (GAP-Gesundheitscheck) ermittelt wurden. Ein Drittel dieses Betrags (0,5 Mrd. EU-R) ist für Vorhaben im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen und zwei Drittel (1 Mrd. EU-R) sind für den Ausbau der Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum bestimmt. Für die Zuweisung von zusätzlichen Mitteln für diese beiden vorrangigen Bereiche der EU-Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum gibt es folgende Gründe:

Die ländlichen Gemeinden sind von der wirtschaftlichen Rezession besonders bedroht. In Krisenzeiten besteht für sie ein größeres Risiko der Ausgrenzung - und wenn es dann zu einem wirtschaftlichen Wiederaufschwung kommt, kann es sein, dass dessen Vorteile länger ausbleiben.

Das Breitband-Internet ist eines der wichtigsten Hilfsmittel der modernen Wirtschaft. Im heutigen Europa eröffnet das Breitband-Internet Möglichkeiten für die Arbeitssuche, das Erlernen neuer Fähigkeiten, die Erschließung neuer Märkte und die Reduzierung der Kosten.

Es ist unentbehrlich geworden für Schulen, Bibliotheken, öffentliche Verwaltungen und Unternehmen. Das Breitband-Internet ist zu einem unverzichtbaren Instrument für das Funktionieren unserer modernen Wirtschaft geworden. Aber es gibt immer noch weiße Flecken, d. h. Gemeinden, die aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte und der hohen Kosten bisher noch über keine Breitbandversorgung verfügen. Darum besteht das Ziel des Europäischen Konjunkturprogramms darin, die Breitbandverbindungen auszubauen, damit bis 2010 das gesamte Gebiet mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgt ist. In dem Programm wird auch betont, dass die Leistungsfähigkeit der bestehenden Netze gesteigert werden muss und wettbewerbsorientierte Investitionen in Glasfasernetze gefördert sowie die Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste freigegeben werden müssen.

Die Förderung der Breitbandinfrastruktur wird auch dadurch begünstigt, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, für öffentliche Infrastrukturinvestitionen in ländlichen Gebieten spezifische Beihilfesätze von bis zu 100 % zu wählen. Dies schafft eine gute Basis für die Verwendung der Mittel, die im Rahmen des Konjunkturprogramms für das Breitband bereitgestellt werden. Für sonstige nichtöffentliche Infrastrukturvorhaben gelten die Beihilfesätze, die in den allgemeinen Vorschriften für staatliche Beihilfen festgesetzt sind.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Konjunkturprogramm bereits ab 2009 verwendet werden, um so schnell wie möglich gegen die Wirtschaftskrise anzugehen.

Die EU führt bereits Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung durch, um das Wirtschaftswachstum im ländlichen Raum anzukurbeln und den Allgemeinzustand der ländlichen Gesellschaft zu stärken. Im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks wurden eine Reihe von neuen Herausforderungen ermittelt, die für die europäische Landwirtschaft von ganz besonderer Bedeutung sind. Je schneller Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen getroffen werden, umso leichter ist es für die betreffenden ländlichen Gemeinden, diese Herausforderungen ihrerseits in Angriff nehmen und somit besser vorbereitet zu sein, wenn sich die Wirtschaftslage wieder verbessert. Dies entspricht dem Nachdruck, der im Konjunkturprogramm auf die beschleunigte Durchführung von

Strukturmaßnahmen der EU gelegt wird, um die Investitionen in diesen Krisenzeiten möglichst früh zu lancieren.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Rat der europäischen Union -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 36 und 37, auf Vorschlag der Kommission1, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments2, nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses3, nach Anhörung des Ausschusses der Regionen4, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang

"Anhang III

Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g

Priorität: Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum
Art der Vorhaben Artikel und Maßnahmen
Aufbau neuer Breitbandinfrastrukturen einschließlich Backhaul-Einrichtungen (z.B. feste, terrestrische drahtlose oder satellitengestützte Technologie bzw. eine Kombination dieser Technologien) Artikel 56: Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
Modernisierung der vorhandenen Breitbandinfrastruktur Artikel 56: Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
Schaffung der passiven Breitbandinfrastruktur (z.B. Bauarbeiten an Leitungsrohren und anderen Netzwerkelementen wie Dark Fibre usw.) auch in Synergie mit anderen Infrastrukturen (Strom-, Verkehrs-, Wasserversorgungs-, Kanalisationsnetze usw.). Artikel 56: Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung"

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen

Der Rat der europäischen Union -


gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)12, insbesondere auf Artikel 69 Absatz 1,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2006/493/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2


Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum 2007—2013 (konstante Preise des Jahres 2004), die jährliche Aufteilung und der Mindestbetrag für die im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen (*)

EUR (**) zu Preisen 2004 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt
Gesamtbetrag EU-25 plus Bulgarien und Rumänien 9 325 497 783 10 788 767 263 11 873 603 971 10 278 583 653 9 824 886 713 9 588 187 168 9 356 225 581 71 035 752 132
Mindestbetrag für die im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen 27 676 975 284

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum 2007—2013 (laufende Preise), die jährliche Aufteilung und der Mindestbetrag für die im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen (*)

EUR (**) zu laufenden Preisen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt
Gesamtbetrag EU-25 plus Bulgarien und Rumänien 9 896 292 851 11 678 108 653 13 109 418 209 11 575 354 634 11 285 706 554 11 234 089 442 11 181 555 662 79 960 526 005
Mindestbetrag für die im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen 31 232 644 963

Finanzbogen

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