Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zur Lage in Tunesien

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0648 - vom 15. Februar 2011. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 3. Februar 2011 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zur Lage in Tunesien

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Massenproteste der Bevölkerung, die nach der Selbstverbrennung von Mohamed Bouazizi am 17. Dezember 2010 im ganzen Land stattgefunden haben, zur Flucht des Präsidenten Ben Ali am 14. Januar 2011 geführt und es der tunesischen Bevölkerung ermöglicht haben, die Freiheit wiederzugewinnen und das seit 1987 vom inzwischen gestürzten Präsidenten Ben Ali eingeführte Regime zu beenden,

B. in der Erwägung, dass die friedliche Protestbewegung von den Sicherheitskräften mit Gewalt unterdrückt wurde, wobei mehr als einhundert Menschen ums Leben kamen,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht in der Lage ist, eine wirklich kohärente und wirksame Außenpolitik gegenüber seinen Partnerländern zu verfolgen, insbesondere unter Hinweis darauf, dass die Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien mangelhaft sind, und in der Erwägung, dass es erneut die systematische Ergänzung der Menschenrechtsklauseln in den Assoziationsabkommen um einem Mechanismus zur wirksamen Durchsetzung dieser Klauseln fordert, sowie in Erwägung der derzeit laufenden notwendigen Neugestaltung der Nachbarschaftspolitik,

D. unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Assoziationsrates vom 11. Mai 2010, in denen Tunesien darauf hingewiesen wird, dass die Reform der Justiz ein entscheidendes Element für eine wirkliche Annäherung an die Europäische Union darstellt, ebenso wie der Pluralismus und die demokratische Teilhabe, die freie Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit sowie der Schutz derer, die sich für die Menschenrechte einsetzen, in der Erwägung, dass die tunesischen Behörden keine dieser Verpflichtungen eingehalten haben,

E. in der Erwägung, dass Tunesien und die EU derzeit den Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2016 ausarbeiten, in der Erwägung, dass dieser Prozess verstärkter Anstrengungen beider Partner in allen Bereichen bedarf, insbesondere im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten,

F. in der Erwägung, dass die Hoffnung auf eine stabile Demokratie, die nach dem Ende des autoritären Regimes in Tunesien entstanden ist, dazu beitragen könnte, dass andere Völker die gleichen Anliegen verfolgen,