Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 165. Sitzung am 8. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/8870 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Drucksache 17/5096 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 853/10 (PDF)

1. In Artikel 1 Nummer 5 wird § 92a wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. In Artikel 4 Nummer 3 wird § 32a wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. In Artikel 6 Nummer 2 wird § 11a wie folgt geändert:

6. In Artikel 7 Nummer 2 wird § 6a wie folgt geändert:

7. Artikel 9 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 117 die folgenden Angaben eingefügt:

" § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten".

2. Nach § 117 werden die folgenden §§ 117a und 117b eingefügt:

" § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten