Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen KOM (2009) 38 endg.; Ratsdok. 5883/09

856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 2, 7, 9 bis 12 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Umsetzung der ELER-Verordnung in den Ländern wird sich bis in das 2. Halbjahr 2009 hineinziehen, weil die Mitgliedstaaten zunächst ihre nationalen Strategiepläne bis zum 30. Juni 2009 ändern müssen. Unklar ist dann, ob die in Anhang III der Verordnung aufgeführten Fördertatbestände einer Notifizierung bedürfen. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Umsetzung der Breitbandförderung auf Basis von ELER weiter verzögern. Die Kommunen, die bereits jetzt angesichts der bevorstehenden Breitbandförderung aus dem Konjunkturpaket II abwarten, ob sich günstigere Fördermöglichkeiten ergeben, werden voraussichtlich noch weiter warten, bis die Konditionen der neuen EU-Förderung bekannt sind. Dieser "Investitionsattentismus" muss vermieden werden.

Des Weiteren ist es sinnvoll, die Kommission über die Bundesregierung um eine Modifikation der geltenden Notifizierungsbedingungen für die GAK-Förderung zu bitten: Das sehr komplizierte Förderverfahren muss verschlankt sowie zusätzliche Fördertatbestände (vor allem Leerrohrförderung) eingeführt werden, um einen größeren und zügigen Mittelabfluss zu ermöglichen.

B.