Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 162. Sitzung am 1. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/8787 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Drucksache 17/8364 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 527/11 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 47c Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

2. Nach § 47d Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

4. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und die Bezeichnung des Artikels wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten".