Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24, Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 015/4950 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler - Drucksache 015/4486 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert: