Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes
(Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 202. Sitzung am 29. Januar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/11780 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 06.03.09
Erster Durchgang: Drucksache. 756/08 (PDF)