Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes
(Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Januar 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.