Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 86. Sitzung am 14. März 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/8349 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches - Drucksache 19/4726 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.04.19
Erster Durchgang: Drucksache. 369/18 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1a wird wie folgt geändert:

2. Absatz 4 wird wie folgt geändert:

3. Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

(4a) Die Information nach Absatz 1a ist einschließlich zusätzlicher Informationen nach Absatz 4 sechs Monate nach der Veröffentlichung zu entfernen." `