Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"

Der Bayerische Ministerpräsident München, 10. März 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten" mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 986. Sitzung am 13. März 2020 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder

Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen einer Vielzahl faktischer und rechtlicher Hürden nicht voran. Das ist in Zeiten großer Herausforderungen durch eine sich abkühlende Konjunktur und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und für eine nachhaltige Energieversorgung nicht akzeptabel. Neben den jüngsten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich und dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, besteht aus Sicht des Bundesrates daher weiterer Reformbedarf bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben und Investitionen. Dazu müssen alle Stufen und Teilbereiche des vorbereitenden Verfahrens, des Genehmigungs- und des anschließenden gerichtlichen Verfahrens auf Möglichkeiten für eine Beschleunigung überprüft werden. Dies betrifft auch Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat sieht hierfür folgende Ansatzpunkte: