Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 21. März 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/8300 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung - Drucksache 19/4724 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.04.19
Erster Durchgang: Drucksache. 382/18 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5 wie folgt gefasst:

" § 5 Ausnahmen".

2. § 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. Dem § 17 wird folgender Satz angefügt:

"Die Beschwerde gegen ein nach Satz 1 verhängtes Ordnungsmittel entfaltet aufschiebende Wirkung."

6. In § 19 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach den Wörtern "auf eine bestimmte Anzahl von" das Wort "zuverlässigen" eingefügt.

7. § 23 wird wie folgt geändert: