Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz
(COP 15)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102739 - vom 2. März 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Februar 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel für die Zeit nach 2012, die im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollten, mit einer enttäuschenden Vereinbarung endeten, die von der Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien lediglich zur Kenntnis genommen wurde,

B. in der Erwägung, dass die Vereinbarung nicht rechtsverbindlich ist, keine Zielvorgaben für die Emissionsreduktion vorsieht und überhaupt auch keine besondere Verpflichtung zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Übereinkommens im Jahr 2010 enthält,

C. in der Erwägung, dass in der Vereinbarung anerkannt wird, dass der weltweite Temperaturanstieg auf nicht mehr als 2° C beschränkt werden muss, und dass in ihr von der Suche nach Möglichkeiten die Rede ist, unterhalb eines weltweiten Temperaturanstiegs von 1,5° C zu bleiben,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht in der Lage war, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels einzunehmen, und dass sie nicht einmal an den Schlussverhandlungen mit den USA, China, Indien, Brasilien und Südafrika über den endgültigen Entwurf der Vereinbarung beteiligt war,

E. unter Hinweis darauf, dass in dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC und in einem stetig zunehmenden Bestand an wissenschaftlichem Material die Notwendigkeit erkannt wird, tiefe Einschnitte bei den weltweiten Emissionen zu erreichen, damit der Anstieg der weltweiten Temperatur unter 2° C bleibt,

F. in der Erwägung, dass mehrere Industrie- und Entwicklungsländer die Formulierung und Umsetzung eines neuen internationalen Klimaschutzrahmens nicht unterstützt haben,

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht zulassen sollte, dass ihr eigenes Engagement für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Zweifel gerät, auch wenn unsere Hauptverhandlungspartner teilweise offenbar weiterhin nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Entwicklung ihrer Emissionen einzudämmen,

H. stellt fest, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2010 lediglich 28 Staaten außerhalb der EU den Vereinten Nationen ihre Ziele hinsichtlich der Treibhausgasemissionen bis 2020 mitgeteilt haben und dass einige Staaten nur Energieeffizienzziele mitgeteilt haben, mit denen keinesfalls eine Verringerung der Emissionen erreicht werden kann;