Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08

Punkt 32 der 843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008

Der Bundesrat möge ergänzend beschließen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates einen Vertreter des Freistaates Bayern, Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt (Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Schönheiter).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Herr Schönheiter ist aufgrund seiner weitreichenden Kenntnisse und Erfahrungen als Ländervertreter für das Koordinierungsgremium "Spielzeuge" der Richtlinie 88/378/EWG der Kommission benannt. Diese Benennung beinhaltet kein Mandat für die Behandlung der jetzigen Vorlage in der Ratsarbeitsgruppe; sie soll deshalb erweitert werden.